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Die Hinzurechnungsbesteuerung ist seit 1972 eine bekannte Maßnahme des nationalen Steuerrechts, um die rein künstliche Gewinnverlagerung ins Ausland zu vermeiden. Trotz ihres stolzen Alters hat die Diskussion um die Hinzurechnungsbesteuerung infolge der Reform der nationalen Regelungen durch das ATADUmsG jüngst wieder an Fahrt aufgenommen. Der Autor befasst sich umfassend mit den Änderungen der nationalen Hinzurechnungsbesteuerung infolge des ATADUmsG. Der Fokus liegt auf den Änderungen, die sich bei Unternehmensakquisitionen ergeben. Der Arbeit liegt damit eine vergleichende Betrachtung zwischen alter und neuer Rechtslage zugrunde. Die eintretenden Änderungen werden durch diverse Handlungsalternativen anschaulich herausgearbeitet. Zudem legt der Autor dar, ob und inwiefern die nationalen Regelungen den sekundärrechtlichen Vorgaben der ATAD genügen oder gar über diese hinausgehen.
Das elektronische Veranlagungsverfahren ist mit vielen Neuerungen für Steuerpflichtige und Finanzverwaltung, aber auch für Steuerberater verbunden. So ergeben sich neue Fragestellungen im Zusammenhang mit der elektronischen Übermittlung der Steuererklärung, der E-Bilanz, dem Umgang mit der Einreichung von Belegen im Rahmen der Abgabe von Steuererklärungen, dem Freitextfeld sowie den Daten, die von Dritten gemeldet und elektronisch abgerufen werden können. Die Prüfung von etwaigen straf- und haftungsrechtlichen Gefahren sowie berufsrechtlichen Aspekten für Steuerberater steht im Fokus dieser Arbeit. Hierdurch wird aufgezeigt, inwieweit sich durch den Wandel zum ¿E-Government" neue Funktionen für Steuerberater ergeben und sich Verantwortlichkeiten verschieben.
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