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Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Politik - Politische Theorie und Ideengeschichte, Note: 1.0, Freie Universität Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit will zwar den Hegelschen Suizidbegriff darstellen, soll sich jedoch nicht damit begnügen, dies ausschließlich deskriptiv zu tun. Der Mehrwert ergibt sich erst, und gerade, aus der parallel geführten kritischen Reflexion. Im Folgenden steht die Frage zur Disposition, welchen Stellenwert der Suizid in der Hegelschen Freiheitskonzeption einnahm und wie sich Hegels Einstellung zum Thema theoretisch fundieren lässt."Es gibt nur ein wirklich ernstes philosophisches Problem: den Selbstmord", schrieb Albert Camus in "Der Mythos des Sisyphos". Kaum ein Thema der Philosophie bzw. Soziologie wird von Dichtern und Denkern über Jahrhunderte hinweg so gerne verdrängt und doch latent immer wieder aufgegriffen. Ob Antike oder Neuzeit: das Thema ist ebenso brisant wie aktuell.Einer der bedeutendsten rechts- und naturphilosophischen Denker des 18. und frühen 19. Jahrhunderts war Georg Wilhelm Friedrich Hegel. Auch Hegel hat den Suizid nie wirklich thematisiert, jedoch das freiheitliche Individuum in den Mittelpunkt seiner Grundlagen der Philosophie des Rechts aus dem Jahre 1821 (hier in der Fassung von 1986) gestellt, sodass sich zwangsläufig die Frage stellt, ob der freie Wille des Subjekts bei Hegel notwendigerweise auch den Suizid legitimiert. Das Lebenswerk Hegels ist im Verlaufe des vergangenen Jahrhunderts umfassend analysiert und interpretiert worden. Einigkeit besteht indes trotzdem nicht. Auch und gerade in Bezug auf den Hegelschen Freiheitsbegriff reichen Studien von einer rein subjekt-zentrierten bis hin zu intersubjektiv-orientierten Interpretationen. Untersuchungen zum Thema Suizid im Zusammenhang mit Hegels Rechts- und Sittenlehre entfielen bis dato gänzlich; hier besteht also durchaus noch Potential in der zeitgenössischen Auseinandersetzung mit Hegel. Es liegt in der Natur der Sache, dass sich die nachfolgenden Betrachtungen mehrheitlich auf Hegels "Grundlinien der Philosophie des Rechts" als Primärquelle beziehen.
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