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Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 10, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, Veranstaltung: Rechts- und Verfassungsgeschichte I, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit der Polizei wird i.d.R. die Aufgabe verbunden, für Sicherheit und Ordnung zu sorgen und Straftäter zu verfolgen. Jedoch stellt sich heraus, dass Polizei heute nicht mit der ,,Policey¿¿ der Frühen Neuzeit gleichzustellen ist.In dieser Hausarbeit wird die "Policeywissenschaft" der Frühen Neuzeit in Bezug auf das Verständnis von "Policey" von Justi und Voß thematisiert. Dazu wird, ausgehend vom Begriff der "Policey", zunächst beides rekonstruiert. Anschließend werden beide Konzepte im Kontext der frühneuzeitlichen und aufklärerischen "Policeywissenschaft" eingeordnet. Dabei werden der Wandel des "Policey-Begriffs" und seine Entwicklung in der Frühen Neuzeit erläutert. Als Abschluss der Arbeit wird das Naturrechtverständnis von Justi, Voß und Kant analysiert und kontrastiert. Vor allem wird dabei das Verhältnis von Glückseligkeit, Ordnung und "Freyheit" herausarbeitet.
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