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Bøger i Arbeitsgemeinschaft Fur Forschung Des Landes Nordrhein-Westf serien

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  • - Eine Studie UEber Die Deutsch-Russischen Beziehungen 1922-1926
    af Theodor Schieder
    823,95 kr.

  • af Josef Pieper
    515,95 kr.

  • af Joachim Ritter
    620,95 kr.

    1 Zu den Ausgaben der Werke Hegels vgl. Anhang. Die "Grundlinien der Philosophie des Rechts" werden nach der "Neuen kritischen Aus­ gabe" der Werke (Hegels Samtliche Werke, hrsg. v. Joh. Hoffmeister, Bd. XII, Ham­ 4 burg 1955 ) in der §§-Einteilung zitiert. Da Hoffmeister die in der Ausgabe von Gans enthaltenen "Zusatze" aus dem Text herausgenommen und der Veroffentlichung in einem gesonderten Band vorbehalten hat (vgl. Vorw. d. 4. Auf!. S. XIIff.), der noch nicht vorliegt, werden die "Zusiitze" nach der "Stuttgarter Ausgabe" Bd. VII zitiert. Die politischen Schriften werden im Text der von G. Lasson herausgegebenen "Schriften 2 zur Politik und Rechtsphilosophie", Leipzig 1923 ("Schr. z. Pol.") angeftihrt, soweit sie nicht in die "Stuttgarter Ausgabe" oder in die "Neue kritische Ausgabe" aufge­ nommen sind. Belege aus der .,BeurteiJung der im Druck erschienenen VerhandJungen in der Versammlung der Landstiinde des Konigreichs Wurtemberg im Jahre 1815 und 1816" ("Stande­ schrift") sind der "Stuttgarter Ausgabe" Bd. VI, aus der Schrift ,,()ber die englische Reform­ bill" den von Hoffmeister besorgten "Berliner Schriften 1818-1831" (Neue Krit. Ausg. Bd. XI, Hamburg 1956) entnommen. Zitaten aus den Jugendschriften (Ttibingen, Bern, Frankfurt) liegen "Hegels theologische Jugendschriften", hrsg. v. H. Nohl, Ttibingen 1906 und Hoffmeisters Sammlung der "Dokumente zu Hegels Entwicklung", Stuttgart 1936 ("Dok.") zugrunde. Briefstellen werden nach der fortlaufenden Zahlung Hoffmeisters in seiner kritischen Ausgabe der "Briefe von und an Hegel" Bd. I Br. v. 1785-1812, 1952; Bd. II Br. v.

  • af Hans Erich Stier
    823,95 kr.

    Die Absicht der hier vorgelegten Abhandlung ist, einen der wesentlichsten Abschnitte der antiken Geschichte, den Aufstieg Roms zur Weltmacht, nach dem ihm angemessenen Mastabe historisch-kritisch zu untersuchen. Das bedeutet, die Vorgange nicht in erster Linie formaljuristisch, sondern poli- tisch zu sehen und zu beurteilen, handelt es sich doch um ein eminent poli- tisches Geschehen, nicht um einen Abschnitt der Rechtsgeschichte. Wenn die Ergebnisse, zu ,denen der Verfasser gelangt ist, von der zur Zeit weithin geltenden Beurteilung abweichen, so war dafur nicht der Wunsch ma- gebend, "e;der herrschenden Ansicht um des Widerspruchs willen zu wider- sprechen, eine Haltung, die fur Auenseiter charakteristisch ist"e;, wie H. G. Guterbock kurzlich treffend gesagt hat (Orientalist. Literaturzeitg. 1956, Sp. 520). Ausgangspunkt der Untersuchung war vielmehr die Frage, ob die Divergenz der Urteile vieler moderner Forscher und unseres bedeutendsten Quellenautors, des Polybios, wirklich in der Hauptsache zu Lasten des Griechen und seiner angeblichen Voreingenommenheit geht. Die Entwick- lung, die zur Errichtung der romischen Weltherrschaft fuhrte, wurde dies- mal-wie der Titel zum Ausdruck bringt - bewut nicht vom Standpunkt Roms aus betrachtet, sondern von den Verhaltnissen der hellenistischen Welt, namentlich Griechenlands, her gesehen, die die Voraussetzung fur Roms Aufstieg und damit auch fur ein gerechtes Urteil uber ihn bilden.

  • af Alexander Knur
    614,95 kr.

  • af Hans A Tinbergen
    818,95 kr.

    Research activities are growing quickly, increasingly influence the com­ position of production and are themselves influenced increasingly by produc­ er interests. Research tends to serve relatively limited interests, mainly those of the producers of developed countries. As a consequence the use of to-day's research for large parts of the world's population is doubtful. It is recom­ mended that wider interests be served. Since the development of the develop­ ing countries constitutes the highest priority for the world at large - in order to attain astabier world -, research should also derive its priorities from this point of view. Part of a directive is to be found in the optimal international division of labour, which, according to the theory of international trade, should be adapted as much as possible to the factor endowments of all coun­ tries concerned. Attainment of this division of labour requires the reduction of trade impediments by rich countries. Research should serve the interests and the problems of the poor countries, as was the case with the research which brought the green revolution. More attention should also be given to the possibilities of capital saving devices. Some guidance of research is desirable. This is possible since part of research is undertaken by public bodies and since subventions may influence the direction of research. Research on synthetics directly competing with natural products may be discouraged by the inclusion of such synthetics in the com­ modity agreements for the corresponding natural products.

  • - Tradition und Fortschritt in der Kirchengeschichte
    af Hubert Jedin
    614,95 kr.

  • - Ein Versuch
    af Andreas Rumpf
    823,95 kr.

  • af Hermann Flohn
    818,95 kr.

    Intensitat und Haufigkeit [45].

  • af Karl Gustav Fellerer
    808,95 kr.

  • af Wiese & Benno ~Von&#156
    614,95 kr.

  • af Hans J Wolff
    613,95 kr.

  • af Wilhelm Ebel
    613,95 kr.

  • af Franz Steinbach
    818,95 kr.

    1. Vgl. E. Meyer, Die Sklaverei im Altertum. In: Kleine Schriften. Halle 1910. W. L. Westermann, Sklaverei. In: Pauly-Wissowa R. E. Suppl. VI, S. 898 ff. F. Hei­ chelheim, Wirtschaftsgeschichte des Altertums. Leiden 1938, S. 401 ff. u. passim. Rich. v. Poehlmann, Geschichte der sozialen Frage und des Sozialismus in der antiken Welt III, 1925, mit krit. Nachwort von Fr. Oertel S. 542ff. 2. O. Erb, Wirtschaft und Gesellschaft im Denken der hellenischen Antike. Berlin 1939, S. 18 ff. Fr. Hauck, Arbeit. In: Reallex. f. Antike u. Christentum. G. Glotz, Le travail dans la Grece ancienne. Paris 1920. J. Hasebroek, Griechische Wirtschafts- und Gesellschaftsgesch. bis zur Perserzeit. Tiibingen 1931. Derselbe, Staat und Handel im Alten Griechenland. Tiibingen 1928. Dazu: Bespr. v. Fr. Oertel, Dt. Literaturzeitung 1928, Sp. 1628129. M. Rostovtzef/, The social and economic history of the hellenistic world. Oxford 1941, bes. S. 1238 ff. E. Ziebarth, Beitrage zur Geschichte des Seeraubs und Seehandels im alten Griechenland. Hamburg 1929. 3. F. Heid1elheim, a. a. O. S. 261 ff., S. 367 ff. 4. In den Arbeiten der Wiener Schule der geschichtlichen Ethnologie. Vgl. bes. W. Schmidt, Der Ursprung der Gottesidee. 1912, 1926 ff. F. Kern, Der Beginn der Weltgeschichte. Sammlung Dalp 60. Miinchen (1953), bes. S. 152ff. Historia mundi I. Miinchen (1952), S. 406 ff. 5. A. Weber, Kulturgeschichte als Kultursoziologie. 2. Aufl. Miinchen 1950. A. Rustow, Ortsbestimmung der Gegenwart I. Ziirich 1950. 6. F. Heichelheim, a. a. O. S. 435 ff., 675, 756 f., 850.

  • af Hans Erich Stier
    616,95 kr.

  • af Werner Caskel
    516,95 kr.

    Is was not too long ago that the cupola construction rising above Arabic Jerusalem was known amongst pilgrims and travellers as the Omar Mosque. Actually it is neither a mosque nor does it have any connection with Caliph Omar, 634-644. It was not built, that is, completed, until 691 by Caliph

  • af Walter F Schirmer
    617,95 kr.

  • af Jose Maria Albareda
    614,95 kr.

  • af Harry Westermann
    623,95 kr.

    Das Verhältnis des Bergbaus zu den öffentlichen Verkehrs anstalten ist ein altes Problem; es ist in jüngster Zeit in einer die Praxis z. T. belastenden Art aktuell geworden. Das Institut für Berg-und Energierecht der Universität Münster ist mit den Fragestellungen unter verschiedensten Gesichtspunkten konfrontiert worden. Die jetzt vorliegende Darstellung faßt die Ergebnisse der einzelnen Arbeiten zusammen. Herr Rechtsanwalt Dr. H. Schulte und Herr Assessor Forne/li haben während der ganzen Zeit der Bearbeitung wesentlich mitgewirkt. Ihnen und den Herren der Praxis, die durch Diskussionen und Überlassung prak­ tischen Anschauungsmaterials geholfen haben, ist auch an dieser Stelle herzlich zu danken. INHALT A. Grundlegung ............................................... 9 1. Eigenart der Fragestellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 1. Überblick .... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 2. Methodische Besonderheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 11. Bedeutung der Kollision von Bergbau und öffentlichen Verkehrsanstalten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 . . . . . . . . . . . . 1. Ausdehnung öffentlicher Verkehrsanlagen .............. 10 2. Art der Kollision. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . 11 . . . . . . . . . 3. Belastung des Bergbaus ............................. 11 4. Historische Entwicklung... . ... . . . . .. . . . . . . . . . . .. . . 16 . . III. Interessenwiderstreit kollidierender Nutzungsrechte im Raum 22 1. Die beteiligten Interessen. . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . 22 . . . . . . 2. Methode der gesetzlichen Interessenbewertung ....... . .. 23 3. Methode der richterlichen Interessenbewertung . . . . . ... . . 26 4. Vergleich der Kollisionsregelung des ABG mit dem Plan­ feststellungsverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . 28 . . . . . . . . B. Das Recht des ABG ........................................ 30 1. Systematische Stellung der § § 153, 154 ABG .............. 30 1. §§ 153, 154 ABG als Sonderfall der Regelung des Ver­ hältnisses von Grundeigentum und Bergwerkseigentum . .. 30 2. Allgemeines Verhältnis von Grundeigentum und Be- werkseigentum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . 31 . . . . . . . . . . 3. Spezialregelung für das Verhältnis von Verkehrsanstalten und Bergwerkseigentum ............................. 33 II. Inhalt der §§ 153, 154 ABG . . .. .. . . . . . . . . . . . . . . .. . . 34 . . . . . 1. Begriff der öffentlichen Verkehrsanstalt. . . . . . . . . . . .. . . 34 . .

  • af Friedrich Merzbacher
    614,95 kr.

    Die nachstehenden Grundlinien wurden, bevor sie in der nun vorliegen- den Form der Arbeitsgemeinschaft fur Forschung des Landes Nordrhein- Westfalen am 27. April 1960 in Dusseldorf vorgetragen worden sind, erst- mals in der Sitzung der Sektion fur Rechts- und Staatswissenschaft auf der Generalversammlung der Gorres -Gesellschaft 1959 in Pass au skizziert. Trotz der aus verschiedenen Grunden gewi naheliegenden Erweiterung des Textes habe ich am ursprunglichen Charakter und an der aueren Ge- stalt des Vortrages mit voller Absicht nichts geandert, um den Eindruck des gesprochenen Wortes nicht zu verwischen. So braucht auch die Bitte eigent- lich nicht mehr ausdrucklich gestellt zu werden, vom Vortragenden nicht universelle Behandlung des Themas zu erwarten. Ein derartiger Anspruch mute ihn ohnehin uberfordern. Der den Ausfuhrungen nachtraglich bei- gegebene wissenschaftliche Apparat steuert lediglich Belege fur diejenigen Leser bei, die an der einen oder anderen Frage starker interessiert sind; er gibt jedoch gleichzeitig Rechenschaft uber den Stand der fachmannischen Erorterung der angeschnittenen Probleme. Allen Diskussionsrednern, deren Beitrage in diesem Hefte wiedergegeben sind, habe ich aufrichtigen Herzens fur Belehrung und viele Fingerzeige zu danken. Zu ganz besonderem personlichen Dank fuhle ich mich Herrn Staatssekretar Professor Dr. Dr. Leo Brandt fur die freundliche Einladung zu diesem Vortrage und Herrn Professor Dr. Hermann Conrad in Bonn fu*r wohlwollende Forderung verpflichtet.

  • af Hans Erich Stier
    614,95 kr.

  • af Henri Cartan
    615,95 kr.

    fuhrenden Mathematiker des 19. Jahrhunderts und einem der fiihrenden Geister der Friedrich-Wilhelms-Universit?t zu Berlin in ihrer Glanzzeit, der zweiten H?lfte des 19. Jahrhunderts. WeierstraB war also ein Kollege von Paul Dubois Reymond, von Helmholtz, von Mommsen und Virchow. Karl WeierstraB ist ein Kind unseres Landes Nordrhein-Westfalen. Er wurde am 31. Oktober 1815 in Ostenfelde, Kreis Warendorf, also im Miinsterland, geboren. Seinen starken westf?lischen Akzent und seine politischen Auffassungen, mit denen er sich in der damaligen Zeit in PreuBen zu einer Minderheit rechnete, hat er niemals verleugnet. Er ist immer ein Westfale geblieben. Die Familie seines Vaters stammt aus Mettmann, also aus der unmittelbaren N?he dieser Stadt. So haben wir alle Griinde, seiner hier zu gedenken. Die groBe Zeit von WeierstraB liegt in den siebziger und achtziger Jahren des vorigen Jahrhunderts. Er galt damals schlechtweg als die Autorit?t fur Strenge in den mathematischen SchluBweisen. Er war im Ausland, in einer Zeit, in der internationale wissenschaftliche Beziehungen sehr viel schwieriger waren als heute, ebenso angesehen wie in Deutschland.

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