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Steigende Technisierung und Internationalisierung des geschäftlichen Verkehrs lassen alte Gefahren für Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse in einem neuen Licht erscheinen und neue Bedrohungen entstehen. Studien zufolge werden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse in ungeahnter Häufigkeit verraten, ausgespäht und weitergegeben. Indes verharrt die Zahl der Strafverfahren nach Angriffen auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse trotz der Existenz von § 17 UWG als Schutznorm konstant auf vernachlässigbar niedrigem Niveau. Diesem Widerspruch geht die Arbeit unter umfassender Analyse der Strafnorm auf den Grund und versucht, Verbesserungsvorschläge de lege ferenda zu erarbeiten.
Die Ara der Diktaturen geht weltweit ihrem Ende entgegen - das Regime in Nordkorea wird nicht als Ausnahme verbleiben. Das Ziel dieser Arbeit ist es, Probleme bei der strafrechtlichen Aufarbeitung von DDR-Unrecht aufzugreifen und auf dieser Basis eine Losung fur die zukunftige Aufarbeitung des in Nordkorea begangenen Regimeunrechts zu entwickeln.
Thema der Arbeit ist die Strafbarkeit der Mehrlingsreduktion (teilweiser Schwangerschaftsabbruch bei Mehrlingsschwangerschaften durch Fetozid). Schwerpunkt ist die Rechtfertigungsproblematik, sowohl nach medizinisch-sozialer Indikation als auch nach 34 StGB. Die Arbeit schliet mit Uberlegungen zur Regelung der Mehrlingsreduktion de lege ferenda.
Das Selbstleseverfahren dient der Ökonomisierung der Beweiserhebung im Strafverfahren. Insbesondere in Wirtschaftsstrafverfahren ist eine Hauptverhandlung ohne Selbstleseverfahren nahezu nicht mehr vorstellbar. Die Flut an Urkunden, die beispielsweise durch die Sicherstellung von E-Mailkorrespondenz und die Spiegelung ganzer Server entsteht, ist heute anders nicht mehr zu beherrschen. Trotz dieser Bedeutung im Alltag der Strafjustiz bestehen bei der geltenden Gesetzeslage grundlegende rechtliche wie auch praktische Grenzen, die eine Modernisierung des Selbstleseverfahrens erforderlich machen. Die Autorin erörtert diese Problemfelder und zeigt, unter besonderer Berücksichtigung der Belange der Strafverteidigung, Lösungsvorschläge auf.
In der Arbeit wird die geschichtliche Entwicklung der Anschlusstaten Begünstigung, Strafvereitelung und Hehlerei von einer Unterart der Teilnahme hin zu eigenständigen Delikten analysiert. Auf dieser Grundlage wird eine Lösung für die Abgrenzungsproblematik zwischen der Beihilfe zur Vortat einerseits und den Anschlussdelikten andererseits entwickelt und gezeigt, wo die Trennlinie verläuft.
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