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Die vorliegende Darstellung des Konkursrechts und der Grundzuge des Vergleichs- rechts entstanden aus der praktischen Arbeit des Verfassers in der Rechtsabteilung ei- ner Bank. Das Buch wendet sich daher an den mit Konkursfragen befaten Praktiker beiderseits des Bankschalters. Das Buch spricht aber auch den Juristen an, solange er keine Spezialfragen gelost sehen mochte. Das Buch ist leicht lesbar, es enthalt keine Fremdworter oder Fachausdrucke, die nicht erklart sind. Der Text ist mit Beispielen und Stellen aufgelockert, die dem Leser Atempausen lassen. Diese sollten aber nicht den Eindruck falscher Einfachheit ma- chen. Andererseits sei hier, wie im Text verschiedentlich, betont: Die Regelung der Konkursordnung ist im Grunde ganz einfach, denn sie ist logisch. Die gesetzliche Rege- lung wird nicht nur als gegeben hingenommen, sondern ihre innere Folgerichtigkeit wird durchgangig aufgezeigt. Dargestellt wird das Recht, wie es praktisch gilt, d.h. die herrschende Meinung der Rechtsprechung. Zum Gebrauch des Buches: die zitierten gesetzlichen Vorschriften sollte der Leser unbedingt lesen, und zwar jedesmal wieder, wenn sie zitiert werden. Der Referendar, Rechtspflegeanwarter usw. sollte Einzelfragen anhand eines Kommentars erst dann vertiefen, wenn er ein Kapitel durchgelesen hat und sicher ist, da er den Grundsatz verstanden hat. Die in diesem Buch verwendeten Abkurzungen entsprechen den allgemein ge- brauchlichen. Statt vieler sei verwiesen auf das Abkurzungsverzeichnis in Palandts Kommentar zum BGB 1983. Der haufig zitierte Kommentar zur Konkursordnung von Mentzel, Kuhn und Uhlenbruck (9. Auflage, Munchen 1979) wird verkurzt zitiert als M/K/U.
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