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In der wirtschaftlichen Krise der Gesellschaft bewegen sich die Geschäftsführer im Spannungsfeld zwischen dem Ziel, die Krise erfolgreich zu überwinden und der Gefahr, wegen verspäteter Stellung des Insolvenzantrags oder nach Eintritt der Insolvenzreife geleisteter Zahlungen in Anspruch genommen zu werden. Die Untersuchung zeigt auf, unter welchen Voraussetzungen die Geschäftsführer als primäre Adressaten der Haftung unterliegen. Daneben befasst sie sich unter Auswertung praktischer Gesichtspunkte mit der Ausdehnung der Haftung auf weitere Haftungsadressaten, insbesondere faktische Geschäftsführer, Teilnehmer und Gesellschafter führungsloser Gesellschaften. Schließlich nimmt die Untersuchung Stellung zu der Frage der Anwendbarkeit des § 64 GmbHG im Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung.
Die Arbeit setzt sich mit der offentlichen Hauptverhandlung in Strafsachen auseinander. Es handelt sich um eine kritische Untersuchung des Status quo. Dieser ist, so die These des Autors, bei medienintensiven Prozessen nicht befriedigend. Ein restriktives «Mehr» an Offentlichkeit kann sich hingegen positiv auf diesen auswirken.
Die Autorin befasst sich in der vorliegenden Untersuchung mit der Frage, ob und inwieweit der Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft selbstbindende Vereinbarungen mit Blick auf die Haftung von Vorstandsmitgliedern eingehen kann. Hierbei werden zunächst die Grundzüge der in § 93 Abs. 2 Satz 1 AktG kodifizierten Vorstandshaftung einschließlich des ARAG-Urteils des Bundesgerichtshofs sowie der Ansatz einer fürsorgepflichtbasierten Regressreduzierung dargelegt. Sodann werden Möglichkeiten analysiert, auf die Entscheidungen des Aufsichtsrats über die Verfolgung von Schadensersatzansprüchen einerseits und über den Abschluss eines Vergleichs andererseits präjudiziell einzuwirken. Die Untersuchung schließt mit einer Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse.
Der Autor geht der Fragestellung nach, ob sich die Wertung des im Schadensersatzrecht beheimateten Bereicherungsverbotes auch auf vertragliche Erfullungsanspruche anwenden lasst. Hierfur analysiert er die inhaltliche Schnittmenge von Vorschriften des Vertragsrechts, welche uber eine Anrechnung die ungerechtfertigte Bereicherung einer Partei uber das vertraglich vorgegebene Ma hinaus verhindern sollen. Sodann werden die methodischen Grundlagen fur eine gesamtanaloge Anwendung dieser Vorschriften ausgelotet. Im zweiten Teil seiner Untersuchung setzt sich der Verfasser kritisch mit dem praktischen Nutzen eines bereicherungsrechtlichen Korrektivs auseinander. Hierfur werden bekannte Rechtsprobleme aus dem Kauf-, Werk- und Mietvertragsrecht herangezogen. Der Autor weist in diesem Zusammenhang auf die Gefahr hin, dass Wertungen des Gesetzgebers durch eine extensive Anwendung des Bereicherungsverbotes erodieren konnten.
Eindrücklich hat uns zuletzt die Flüchtlingskrise 2015 vor Augen geführt, dass die Migrationsfrage eine der zentralen Herausforderungen unserer Zeit ist. Trotz des aktuell deutlich gesunkenen Migrationsaufkommens nach Europa bleibt die Lage volatil und es ist keine Zeit zu verlieren, neue Migrationslösungen zu finden. Hierzu gehören auch die externe Dimension der Asyl- und Flüchtlingspolitik und die Frage nach legalen Einreisemöglichkeiten in die Europäische Union, sowohl aus Gründen der Humanität als auch zur Migrationssteuerung. Hier setzt die Untersuchung der Autorin an. Konkret entwickelt sie ein neues Migrationskonzept durch die Extraterritorialisierung des Asylregimes: Europäische Asylverfahrensstandorte in Afrika, in denen ein gleichwertiges Asylverfahren durchgeführt werden soll.
Die Frage, ob das BGB den Herausforderungen der Digitalisierung noch gerecht werden kann, steht im Mittelpunkt dieser Publikation. Um dem auf den Grund zu gehen, untersucht der Autor den Begriff »digitale Inhalte«, der seit Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie im BGB zu finden ist. Mithilfe einer Kategorisierung der Erscheinungsformen digitaler Inhalte ordnet er diese vertragstypologisch zu. Mit dem so gefundenen Ergebnis macht der Autor legislative Vorschläge für eine alternative rechtliche Handhabbarkeit. Dabei nimmt er auch den von der Europäischen Kommission vorgelegten Vorschlag für eine spezielle Richtlinie für digitale Inhalte in den Blick und verbindet mit ihm die Zuversicht, dass es sich dabei um ein sinnvolles Update für das BGB handeln könnte.
Bei einer Vorversichereranfrage handelt es sich um einen Informationsaustausch zwischen Versicherern und damit zwischen Wettbewerbern. Vorversichereranfragen finden insbesondere statt, wenn ein Versicherungsnehmer einen Wechsel zu einem anderen Versicherer anstrebt. Die im Rahmen der Anfrage erhaltenen Angaben legt der neue Versicherer seinem Vertragsangebot gegenüber dem betreffenden Versicherungsnehmer und seiner Prämienberechnung zu Grunde. Die Autorin untersucht die wirtschaftlichen Hintergründe dieses Informationsaustauschs sowie seine kartellrechtliche Zulässigkeit. Dabei geht sie insbesondere auf die im Rahmen von Art. 101 Abs. 1 AEUV geltenden Maßstäbe für die kartellrechtliche Zulässigkeit eines Informationsaustauschs ein.
This academic work looks into various approaches for deciding on the grant of preliminary injunctions in patent litigation. An assessment is made of (judicial) practices that have been developed in national jurisdictions, Legal theory and Law and Economics. The lessons learned here can be of relevance for the future Unified Patent Court.
Auf dem Weg der wirtschaftlichen Integration Georgiens in der EU analysiert der Autor mittels Vergleichsmethoden die ausgewahlten Problembereiche des georgischen Vergaberechts im Hinblick auf das Verhaltnis zwischen europaischen Marktfreiheiten und Vergaberecht einerseits und zwischen Kartell- und Vergaberecht andererseits.
Die vorliegende Publikation ist der Analyse des geltenden Mediationsrechts gewidmet. Der Fokus ruht hierbei auf dem Mediationsgesetz und den entsprechenden zivilverfahrensrechtlichen Regelungen, insbesondere zum Güterichterverfahren. Dabei werden Unklarheiten beseitigt, die sich aus dem Gesetzestext selbst oder durch Interaktionen mit anderen Gesetzen ergeben.Der Autor setzt sich zudem mit der Verfassungsmäßigkeit der sogenannten gerichtsinternen Mediation, wie sie in Modellversuchen von Gerichten in der Vergangenheit praktiziert wurde, auseinander.
Ausgangspunkt des Buches ist die kontroverse Diskussion rund um den Arbeitnehmerdatenschutz in der jüngeren Vergangenheit. Der Autor untersucht die Zulässigkeit der Videoüberwachung am Arbeitsplatz. Dabei wird die Rechtmäßigkeit der Videoüberwachung an öffentlich zugänglichen Arbeitsplätzen und an nicht öffentlich zugänglichen Arbeitsplätzen beurteilt. Der Autor setzt sich mit dem neuen § 32 BDSG auseinander und kommt zu dem Ergebnis, dass eine Videoüberwachung am Arbeitsplatz aus verschiedenen Motiven zum Einsatz kommen kann und daher auch die Zulässigkeit der Überwachungsmaßnahme differenziert betrachtet werden muss. Er vertritt die Auffassung, dass eine heimliche Videoüberwachung in bestimmten Ausnahmefällen zulässig am Arbeitsplatz erfolgen kann.
Der Autor befasst sich mit dem Investorbegriff im Investitionsschutzrecht, welcher gegenüber der Untersuchung des Investitionsbegriffs bislang ein Schattendasein führt. Beide sind Schlüsselbegriffe des Investitionsschutzrechtes. Sie begrenzen den persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich und sind im Rahmen der Zuständigkeit ratione personae und ratione materiae Voraussetzung für den Zugang zur internationalen Investitionsschiedsgerichtsbarkeit. Die Definitionen dieser Begriffe bestimmen die Antworten auf die beiden Kernfragen des internationalen Investitionsschutzrechtes: Welche Investitionen und welche Investoren sollen völkerrechtlichen Schutz erfahren und dadurch gleichsam der nationalen Jurisdiktion entzogen und auf völkerrechtliche Ebene gehoben werden?
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