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Im alltäglichen Wirtschaftsleben nehmen verbundene Unternehmen und Konzerne einen großen Stellenwert ein. Bis zur Einführung des Gesetzes zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen enthielt die Insolvenzordnung (InsO) keine spezifischen Regelungen, die auf das Phänomen des Konzerns zugeschnitten waren. Der Autor untersucht, ob die Grundidee des Reformgesetzgebers, eine erleichterte Verfahrensgestaltung durch Koordination zu erreichen, zutreffend ist und ob Schwächen in der Rechtsordnung vorhanden waren, die eine Ergänzung der InsO rechtfertigten. Die hieraus gewonnenen Erkenntnisse werden auf die neu in die InsO eingeführten Vorschriften übertragen und kommentiert.
Die umsatzsteuerliche Behandlung von Arzneimittellieferungen an Versicherte im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung ist seit Jahren Streitpunkt in der Praxis und Gegenstand zahlreicher ¿ zum Teil noch anhängiger ¿ Gerichtsverfahren. Sie rührt aus den Besonderheiten der sozialrechtlichen Grundlagen. Eine Auseinandersetzung mit der Thematik geschah bislang nur schrittweise und eher zu einzelnen Aspekten. Die Autorin nimmt sich der umfassenden Aufarbeitung des Themas an und kommt zu dem Ergebnis, dass eine Vielzahl der Regelungen des SGB¿V aufgrund der fehlenden Abstimmung zum Umsatzsteuerrecht unionsrechtswidrig ist. Der Band stellt einen Beitrag zur Einordnung und Lösung der verschiedenen Probleme im Zusammenhang mit der umsatzsteuerlichen Behandlung von Arzneimitteln dar und damit zur Wiederherstellung der Rechtssicherheit.
Die Betreuung als Rechtsinstitut lasst sich als staatlich geordnete Fursorge fur Erwachsene charakterisieren, die im Bereich der eigenstandigen und eigenverantwortlichen Erledigung ihrer Angelegenheiten Defizite aufweisen. Eine Anordnung von Betreuung fuhrt vielfach dazu, dass sich die Komplexitat des Verfahrensrechtsverhaltnisses erhoht und die Betreuerbestellung die bestehenden prozessualen Handlungsbefugnisse modifiziert. Schwerpunkte der vorliegenden Publikation sind die prozessualen Folgen der Betreuung, die Verortung des Instituts im Verfassungsgefuge, die Auswirkungen der Betreuerbestellung im Kontext unterschiedlicher Prozess- und Verfahrensarten, sowie insbesondere die Rechte und Pflichten des Betreuers in der jeweiligen Verfahrungsordnung.
Weder die Betreuungsbedurftigkeit noch die Geschaftsunfahigkeit eines Gesellschafters fuhren zu seinem Ausschluss aus der Personengesellschaft. Um die Bestellung eines Betreuers zu vermeiden, werden vermehrt Vorsorgevollmachten verwendet. Der Autor beschaftigt sich mit der Vereinbarkeit dieser - mit Eintritt der Geschaftsunfahigkeit - faktisch unwiderruflichen Vollmachten mit den personengesellschaftsrechtlichen Grundsatzen, insbesondere mit dem Abspaltungsverbot. Hierzu werden Vergleiche zu anderen Fallen der Fremdverwaltung von Gesellschafterrechten, wie der Betreuung und der Testamentsvollstreckung, gezogen. Damit ein Vorsorgebevollmachtigter aber samtliche Gesellschafterrechte ausuben kann, ist die Zustimmung aller Mitgesellschafter erforderlich.
Aufgrund der in der Finanzmarktkrise zu Tage getretenen Transparenzdefizite in den Derivatemärkten wurde das bis dato nur für Aktien geltende Regime der systematischen Internalisierung durch die seit dem 3. Januar 2018 anwendbare MiFID II/MiFIR auf den Handel mit Nichteigenkapitalinstrumenten übertragen. In der Folge ist ¿ein völlig neues Regelwerk zur systematischen Internalisierung in Nichteigenkapitalinstrumenten in Kraft getreten. Die vorliegende Publikation befasst sich mit dieser aktuellen Neuregelung im Rahmen des Europäischen Kapitalmarktrechts. Der Autor untersucht insbesondere, welche Handelsgeschäfte nach neuem Recht als systematische Internalisierung einzuordnen sind und würdigt die Rechtsfolgen mit Blick auf praktische Konsequenzen für den Handel mit Anleihen und verbrieften Derivaten.
In der «Geburtstagszug»-Entscheidung gab der BGH die besondere Gestaltungshöhe für Werke angewandter Kunst auf, hielt jedoch an dem Erfordernis der künstlerischen Leistung fest. Diese Publikation untersucht, ob die Neupositionierung der Schutzschwelle eine Erweiterung des Anwendungsbereichs des Urheberrechts für Designleistungen bedeutet. Die Autorin nähert sich der inhaltlichen Konkretisierung des Kriteriums der künstlerischen Leistung insbesondere anhand einer Auseinandersetzung mit der Design- und Kunstwissenschaft an. Sie gelangt zu dem Ergebnis, dass der BGH durch die Beibehaltung des Erfordernisses der künstlerischen Leistung allenfalls eine minimale Erweiterung des Anwendungsbereichs bewirkte. Die neue Schutzschwelle steht in Einklang mit den unionsrechtlichen Vorgaben.
Muss das Anfechtungsrecht des Aktionärs angesichts seines großen Missbrauchspotenzials oder nach dem Aktionär-Anleger-Konzept abgeschafft werden? Diese Frage verneint der Autor, indem er zuerst aus der Entwicklungsgeschichte und geltenden Regelungen ableitet, dass die Beschlussmängelklage im deutschen Aktienrecht nicht nur dem individuellen Rechtsschutz, sondern auch der öffentlichen Rechtmäßigkeitskontrolle dient. Er erinnert auch daran, dass die Gefahr des Missbrauchs nach der Einführung des Spruchs- und Freigabeverfahrens nicht mehr so groß ist. Anschließend zeigt sich durch einen sorgfältigen Rechtsvergleich, dass gegenüber dem Reformvorschlag zur Abschaffung des Anfechtungsrechts ein verbessertes Verfahren für die Klageabweisung nach Interessenabwägung in Einzelfällen bevorzugt wird.
Die zunehmende Relevanz der Onlinemedien hat verstärkt Einfluss auf die Struktur der Medienwerbemärkte und damit auch auf die Praxis der sachlichen Marktabgrenzung im deutschen und europäischen Kartellrecht genommen. Die Autorin analysiert die Entwicklungen der Medienwerbemärkte und beleuchtet anhand exemplarischer Beschlüsse von Kartellbehörden und Gerichten, dass in der aktuellen Kartellrechtspraxis bei der Einordnung der Onlinemedienwerbemärkte im Rahmen der sachlichen Marktabgrenzung noch keine belastbare Rechtspraxis gefunden worden ist. Anhand der gewonnenen Erkenntnisse präsentiert die Autorin eine progressive Empfehlung für die kartellrechtliche Praxis zur sachgerechten Neubewertung der Medienwerbemärkte, die eine Brücke zwischen der wirtschaftlichen Realität und der erforderlichen rechtlichen Würdigung der Marktverhältnisse im Rahmen der sachlichen Marktabgrenzung schlägt.
Beim Ausgleich zwischen den Interessen des Umweltschutzes und der Wirtschaft spielt sowohl in Deutschland als auch in Frankreich das zugleich im Völker- und Europarecht verankerte Prinzip der nachhaltigen Entwicklung eine wesentliche Rolle. Aus juristischer Perspektive sind Schlüsselakteure bei der Durchsetzung dieses Prinzips die Verwaltung und die Gerichte, die die maßgeblichen Normen des Umweltschutzes auslegen und anwenden. Speziell im Bereich der Tourismuswirtschaft sind neben den Belangen des Umwelt- und Naturschutzes sowie den Rechten und Interessen der wirtschaftlichen Akteure im Tourismussektor die Rechte und Interessen der Erholung oder Erlebnis suchenden Touristen zu berücksichtigen. Dabei zeigt sich, dass sich die bei der Entscheidungsfindung anzuwendenden Methoden der Ermessensausübung in Deutschland und in Frankreich deutlich unterscheiden.
Die Untersuchung widmet sich dem Problem einer Majorisierung innerhalb eines Stimmbindungspools. Die Autorin setzt sich mit der Frage auseinander, welche Auswirkungen eine poolinterne Mehrheitsbildung auf die gesetzlichen Vorschriften des Gesellschafts-, Konzern- und Kapitalmarktrechts hat. Den Schwerpunkt der Untersuchung bildet die Auslegung der Zurechnungstatbestände des Acting in Concert sowie des beherrschenden Einflusses im konzernrechtlichen Sinne. Die Autorin gelangt zu dem Ergebnis, dass eine wechselseitige Stimmrechtszurechnung im Fall einer Majorisierung zu korrekturbedürftigen Ergebnissen führt, die eine teleologische Reduktion der Zurechnungsvorschriften mit der Folge einer einseitigen Stimmrechtszurechnung erforderlich machen.
Der verfassungsrechtlich als Ergänzungsabgabe einzuordnende Solidaritätszuschlag ist seit seiner Einführung politisch umstritten und immer wieder Gegenstand finanzgerichtlicher Verfahren. Ausgehend von einer historischen Darstellung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs arbeitet der Autor zunächst verfassungsrechtliche Voraussetzungen zur Erhebung einer Ergänzungsabgabe heraus, die diese Abgabe signifikant von anderen Steuern unterscheiden. Insbesondere darf eine Ergänzungsabgabe nur für einen bestimmten Zeitraum erhoben werden und bedarf eines Zwecks zur sachlichen Rechtfertigung. Anhand dieser Kriterien wird sodann die Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags überprüft. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass der Solidaritätszuschlag verfassungswidrig ist.
Hinter dem Anglizismus «Related Party Transactions» verbirgt sich das insbesondere aus dem Aktienrecht bekannte Phänomen, dass die Gesellschaft Rechtsgeschäfte mit ihren Organmitgliedern oder einflussreichen Aktionären bzw. ihnen nahestehenden Angehörigen abschließt. Das Problem ist nicht neu. Die Gefahr, dass das Geschäft nicht zu marktüblichen Konditionen geschlossen wird, liegt auf der Hand. Der Europäische Gesetzgeber hat sich jüngst der Problematik angenommen und mit Art. 9c der novellierten Aktionärsrechterichtlinie (ARRL) nach langem Ringen im Trilog einer Regulierung zugeführt. Die Autorin unternimmt keine Detailanalyse des Art. 9c ARRL, sondern untersucht rechtspolitisch mehrere neuralgische Punkte innerhalb der Debatte um Related Party Transactions und ihrer Regulierung.
Seit geraumer Zeit werden verstärkt regionale Erzeugnisse aus Deutschland beworben. Der Autor greift diesen Umstand auf und befasst sich mit der Frage, welche wirtschaftlichen, umweltbezogenen sowie rechtlichen Rahmenbedingungen und Perspektiven für ebenjene regionale Erzeugnisse bestehen. Dabei erfasst er schwerpunktmäßig unionsrechtliche Vorgaben. Er überprüft auch, inwiefern Werbekampagnen mitgliedstaatlicher und privatwirtschaftlicher Natur für regionale Erzeugnisse protektionistisches, die Warenverkehrsfreiheit in der EU beschränkendes Potential haben. Abschließend zeigt der Autor Möglichkeiten zur Erhöhung der Transparenz bei der regionalen Produktherkunftsangabe auf.
Der Band befasst sich mit der Haftung der GmbH-Geschäftsführung in unterschiedlichen Stadien einer Gesellschaftskrise. In einer rechtsvergleichenden Analyse stellt der Autor die einschlägigen Reglungen in Italien und Deutschland dar und vergleicht diese. Zudem sind die aktuellen europäischen Normen des Insolvenzrechts Teil der Untersuchung.
Das vorliegende Buch befasst sich mit Untersuchung über Schiedsgerichtsbarkeit und Schiedsinstitutionen in Deutschland und China. Neben DIS und CIETAC ¿ die führenden Schiedsinstitutionen in beiden Staaten ¿ werden andere Schiedsinstitutionen, wie IHK Hamburg, CEAC, HKIAC, chinesische lokale Schiedskommissionen sowie ICC-Schiedsgerichtshof, LCIA, SCAI, SIAC usw. beispielhaft in die Studie einbezogen. Die Autorin stellt die Organisation von Schiedsinstitutionen in Deutschland und China vor und untersucht das Vorgehen der Schiedsinstitutionen in den laufenden Schiedsverfahren und das Verhältnis der Schiedsinstitutionen zu den Parteien und den Schiedsrichtern. Abschließend stellt sie rechtspolitische Überlegungen zur Gewährleistung der schiedsrichterlichen Unabhängigkeit durch Schiedsinstitutionen an.
Sowohl durch die Praxis der nationalen Finanzgerichte als auch durch das Damoklesschwert des Beihilferechts scheint der Zweck der verbindlichen Auskunft, Rechtssicherheit in einem komplexen Steuerrecht zu gewähren, nicht mehr erreicht. Die Finanzgerichte prüfen verbindliche Auskünfte inhaltlich lediglich auf evidente Fehler und einer richtigen Sachverhaltserfassung. Der Steuerpflichtige, der Auskunft zu einer komplexen Rechtsfrage begehrt, wird mithin auf die spätere Steuerfestsetzung vertröstet. Eingedenk des eigentlichen Zwecks der Auskunft und im Hinblick auf die Gebührenpflicht ist dies höchst kritisch zu bewerten. Der erste Teil der Arbeit setzt sich mit diesem Problem auch im Hinblick auf verfassungsrechtliche Vorgaben kritisch auseinander. Im zweiten Teil der Arbeit wird die Frage untersucht, ob die verbindliche Auskunft im Einzelfall eine unzulässige Beihilfe i.S.d. Art. 107 AEUV darstellen könnte. Diese Frage wird auf Basis der Praxis der Kommission zu den bekannten Tax-Rulings-Verfahren in Sachen Apple, Amazon etc. untersucht.
Der 72. Deutsche Juristentag hat im Jahre 2018 empfohlen, für das Personengesellschaftsrecht ein eigenes Beschlussmängelrecht nach dem Vorbild der §§¿241 ff. AktG gesetzlich einzuführen. Die Publikation befasst sich mit der Frage, ob das aktienrechtliche Beschlussmängelsystem bereits de lege lata nicht nur in der GmbH, sondern in allen rechtsfähigen Verbänden des Privatrechts gilt. Ausgangspunkt dieser Frage ist, wie der Beschluss privatwirtschaftlicher Zweckverbände dogmatisch einzuordnen ist und auf welche Weise er zustande kommt. Die Autorin arbeitet für die Beantwortung dieser Frage die historische Entwicklung des Beschlussrechts auf.
Gegenstand des Bandes ist die Rechtsprechung der Kammern des Bundesverfassungsgerichts in Bezug auf die Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) im Strafvollzug. Die Rechtsprechung der Kammern nimmt einen großen Anteil an der des Bundesverfassungsgerichts insgesamt ein. Vor diesem Hintergrund zeigt die Autorin, welche Inhalte sich der einschlägigen Kammerrechtsprechung entnehmen lassen und wie diese sich zur Rechtsprechung der Senate des Bundesverfassungsgerichts verhält.
Der Gesetzgeber hat die Investmentkommanditgesellschaft nicht nur als investmentrechtliche Organisationsform etabliert, er ordnet sie auch als eine Unterart der handelsrechtlichen Kommanditgesellschaft (KG) den Personenhandelsgesellschaften zu. Mit dem Hinweis auf die Vornahme von lediglich erforderlichen Abweichungen behauptet der Gesetzgeber, dass die gesetzestypische KG identitätswahrend in das investmentrechtliche Systemgefüge eingebunden ist. Mit anderen Worten: Die durch das KAGB geschaffenen Modifikationen führen zu keiner Entfremdung, die die Eigenschaft der InvestmentKG als HGB-KG in Frage stellen würde. Die vorliegende Arbeit misst den Gesetzgeber an dieser Einschätzung, wobei insbesondere das Spannungsverhältnis zwischen Personen- und Kapitalgesellschaftsrecht aufgegriffen wird.
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