Gør som tusindvis af andre bogelskere
Tilmeld dig nyhedsbrevet og få gode tilbud og inspiration til din næste læsning.
Ved tilmelding accepterer du vores persondatapolitik.Du kan altid afmelde dig igen.
Das Buch, dessen dritte Auflage hiermit vorgelegt wird, wendet sich sowohl an den Studierenden der Betriebswirtschaftslehre, gleich- gultig, ob er sich mit diesem Fach an einer Hochschule bzw. Fakultat fur Wirtschafts- und Sozialwissenschaften oder an einer Hochschule anderen Charakters zu beschaftigen hat, als auch an den Mann in der Praxis, der das Bedurfnis fuhlt, sich fur seine Berufsarbeit ein theoretisches Grundwissen anzueignen. Das Buch ist dabei getragen von dem Gedanken, da das historisch bedingte Nebeneinander von Volkswirtschaftslehre (Nationalokonomie einschlielich Finanzwissen- schaft) und Betriebswirtschaftslehre keine eigentliche Daseinsberech- tigung mehr hat, sondern da im Grunde nur eine zugleich gesamt- wirtschaftliche und einzelwirtschaftliche Theorie zu in sich wider- spruchslosen Ergebnissen zu fuhren vermag. Diese Grundauffassung ist vom Verfasser bereits in der ersten Auf- lage des Buches (von 1928) und, tiefer begrundet, namentlich in dessen zweiter Auflage (von 1949) vertreten worden. Darauf beruht es vor allem, da sich an der Zielsetzung und an den Sachergebnissen in der jetzt vorliegenden dritten Auflage gegenuber der zweiten Auf- lage des Buches praktisch nichts geandert hat. Lediglich die Dar- stellung mute zum Teil (namentlich im Hauptabschnitt III) an die spateren Veroffentlichungen des Verfassers, speziell an die 4. Auflage seiner "e;Industriekalkulation"e; (Stuttgart 1951) sowie an die Bucher "e;Grundfragen und Sachgebiete der industriellen Betriebsstatistik"e; (Essen 1953) und "e;Leistungsmessung durch Wertschopfungsrechnung"e; (Essen 1954) in gewissen Formulierungen angepat werden. Auer- dem wurden, soweit sich das, ohne den Gesamt-Charakter des Buches zu verandern, als moglich bzw. zweckmaig erwies, neuere fremde Veroffentlichungen in der neuen Auflage mit berucksichtigt.
Die Darlegung des gewerblichen Rechtsschutzes in Form eines Überblicks hat zweifelsohne den Vorteil, daß man eine schnelle Übersicht in die sehr komplexe Materie gewerblicher Lei stungsschutzrechte erhält. Einen Überblick zu vermitteln ist denn auch die Aufgabe dieses Studientextes, denn mehr läßt sich in einer derart komprimierten Form nicht bewerkstelligen. Die Ausführungen haben den Zweck, die bedeutenden Bestimmungen auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes vorzustellen; einen Eindruck über das ausgefeilte Netz von Schutz- und Abwehrmechanismen zu vermitteln. Der Leser wird nach Durchsicht in der Lage sein, einen Lebenssachverhalt auf diesem Gebiet richtig einzuordnen und ohne Zeitverlust vertieft in das spezielle Rechtsgebiet einzusteigen. Er wird wissen, welche Fragen um ein be stimmtes Problem des gewerblichen Rechtsschutzes zu stellen sind und wo er sich über Spe zialfragen informieren kann. Ein Auszug aus den wichtigen Gesetzen hilft hierbei ebenso, wie die im Anhang befindliche Übersicht wichtiger Adressen. Eines sollte man stets im Auge haben: Der Blick in das Gesetz ist wichtig und unersetzlich. Arbeiten Sie daher an Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes niemals ohne Vorlage des einschlägigen Gesetzestextes! Um den Blick in verständnisvermittelnde Begleitgesetze zu ermöglichen, ist es zweckmäßig, mit einer Gesetzessammlung, die das Zivilrecht und den Gewerblichen Rechtsschutz enthält zu arbeiten. In speziellen und ohne diese Mittel nicht abschließend zu ermittelnden Proble men ist der Blick in einen der üblichen Standardkommentare zu empfehlen. Der Verfasser 1. Einleitung Lernziele: Sie wissen, in welchen gesetzlichen Regelungen der Gewerbliche Rechtsschutz nor miert ist.
Lernziele: Sie kennen die gesetzlichen Grundlagen der Erbschaft- und Schenkungs teuer und sind mit den wesentlichen rechtlichen Bestirnmungen vertraut. 1. Charakterisierung der Erbschaft-und Schenkungsteuer Die Erbschaftsteuer besteuert den Vermogensanfall, der sich von Todes wegen vollzieht. Aber auch die unentgeltlichen Vermogensubertragungen unter Lebenden, das heit Schenkungen, werden zur Steuer herangezogen. Die Steuer, die fur einen solchen Vermogensubergang unter Lebenden anfallt, wird als Schenkungs teuer bezeichnet. Von der Erbschaftsteuer wird auch in periodischen Abstanden das Vermogen von Familienstiftungen und Familienvereinen erfat. Die Erbschaftsteuer ist keine Nachlasteuer, sondern eine Erbanfallsteuer, es wird der Erbanfall beim einzelnen Erben besteuert und nicht die Erbmasse als solche. Die Erbschaftsteuer wird zu den Besitzsteuern gerechnet. denn sie wird vom Vermogen erhoben. Sie rechnet dabei zu den einheitswertabhangigen Steuern, denn das der Erbschaftsteuer unterlie- gende Vermogen setzt sich aus verschiedenen Vermogensarten zusammen. fur die uberwiegend (Grundbesitz) Einheitswerte festgestellt werden. Man kann die Erbschaftsteuer aber auch als Verkehrsteuer ansehen. weil sie den ubergang von Vermogen belastet. Bei der Erbschaftsteuer uberschneiden sich die Merkmale von Besitz-und Verkehrsteuer.
Gut, da Sie das lesen! Sie wissen selbst am besten, was die Qualitat eines Ausbilders fur den Lernenden und die Ausbildung bedeutet. Haben Sie nicht in der Schule zwischen guten und weniger guten Lehrern unterscheiden gelernt? Hier ist es nicht anders! Fur die Arbeit im Ausbildungswesen benotigen Sie nicht nur Ihr Fachwissen, sondern auch berufs- und arbeitspadagogische Kenntnisse und Fahigkeiten. Die letztgenannten Kenntnisse zeichnen den guten Ausbilder aus. Deshalb lade ich Sie ein zu einem Streifzug durch unser Bildungssystem. Sie lernen die Pla- nung und Durchfuhrung von Ausbildung kennen. Die Stellung des Jugendlichen in Be- trieb und Gesellschaft ist ein weiteres Thema. Zum Schlu: Alles was Recht ist! Informationen zum Berufsbildungsrecht vervollstandi- gen Ihr Wissen uber das Ausbildungswesen. Schon an dieser Stelle ermuntere ich Sie zum Gebrauch des Gesetzestextes. Bitte lesen Sie die entsprechenden Paragraphen im Berufs- bildungsgesetz (BBiG) nach. Ich wunsche Ihnen viel Spa und Erfolg beim Durcharbeiten des Studientextes! Andreas Gros 1. Grundfragen der Berufsbildung 1.1 Berufsbildung und ihre Stellung in Staat und Gesellschaft Lernziel: Sie konnen den Inhalt der Berufsbildung beschreiben und ihre Bedeutung in Staat und Gesellschaft benennen.
Tilmeld dig nyhedsbrevet og få gode tilbud og inspiration til din næste læsning.
Ved tilmelding accepterer du vores persondatapolitik.