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Stuttgart 21, G20 und Klimagipfel. In Deutschland kommt es bei Großveranstaltungen regelmäßig zu Auseinandersetzungen von Demonstranten bzw. Aktivisten auf der einen und Polizeibeamten auf der anderen Seite. Nicht selten ziehen diese Auseinandersetzungen beiderseitig Anzeigen nach sich.Staatsanwaltschaftliche Statistiken zeigen auf, dass bei der Bearbeitung und der Ermittlung der Anzeigen große Unterschiede bestehen. Angesichts dieser Statistiken und der öffentlichen Diskussionen scheint das Vertrauen in den Rechtsstaat vereinzelt erschüttert worden zu sein, da die Ermittlungstätigkeiten der Staatsanwaltschaften und Polizeidienststellen im Bereich der Polizeigewalt unter dem Ruf leiden, Straflosigkeit für die Beschuldigten herzustellen. Der Autor liefert eine genaue Auseinandersetzung mit der Arbeitsweise der Staatsanwaltschaften. Ziel muss es sein, Aufklärung hinsichtlich der statistischen Auffälligkeiten und der staatsanwaltschaftlichen Praxis zu betreiben.
Der Einsatz technischer Mittel zur Strafverfolgung und Gefahrenabwehr ist weder der Strafprozessordnung noch den Polizeigesetzen fremd. Die Autorin untersucht, ob auch informationstechnische Systeme zur akustischen Wohnraumüberwachung und der akustischen Überwachung außerhalb der Wohnung eingesetzt werden können. Dazu stellt sie die technischen Grundlagen und verschiedene Möglichkeiten des Einsatzes informationstechnischer Systeme dar. Diese Möglichkeiten untersucht die Autorin anhand der bestehenden gesetzlichen Ermächtigungsgrundlagen für akustische Überwachungsmaß-nahmen und überprüft ihre Konformität mit den nationalen Grundrechten, der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie der Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Eine Vereinbarkeit etwaiger Maßnahmen mit den Grund- und Menschenrechten ist zwar denkbar, jedoch genügen die derzeit bestehenden gesetzlichen Ermächtigungsgrundlagen nicht.
Die Möglichkeiten und Grenzen der audiovisuellen Aufzeichnung der Beschuldigtenvernehmung im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren sind Gegenstand der schon seit längerer Zeit geführten Diskussion über die Herausforderungen einer Digitalisierung des Strafverfahrens. Im Fokus der Untersuchung stehen die rechtlichen Rahmenbedingungen des Technikeinsatzes zur Vernehmungsdokumentation. Die Autorin wertet die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und deren anstehende Novellierung kritisch aus und erarbeitet einen eigenen Regelungsvorschlag. Dabei analysiert sie das Potential der Videoaufzeichnung zum Schutz des Beschuldigten und zur Verbesserung der Wahrheitsfindung, nimmt aber auch die Risiken für die Strafverteidigung in den Blick. Analysiert werden zudem die Auswirkungen, die der Einsatz der Videotechnik für eine etwaige spätere gerichtliche Hauptverhandlung mit sich bringt.
Im Fokus der Untersuchung stehen die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz von Bodycams durch Polizeibeamte. Die Autorin analysiert, ob bereits bundes- oder landesrechtliche gesetzliche Bestimmungen vorhanden sind, auf die ein solcher Einsatz gestützt werden kann. Sie wertet die in jüngerer Zeit geschaffenen speziellen Vorschriften in Hessen, Rheinland-Pfalz, Hamburg sowie im Saarland kritisch aus und erarbeitet einen Regelungsvorschlag für den Einsatz von Bodycams in Bayern.Da Bodycams der Eigensicherung von Polizeibeamten vor gewalttätigen Übergriffen dienen, steht im Rahmen der kriminologischen Analyse die Gewalt gegen Polizeibeamte im Vordergrund. Diskutiert wird der Einsatz von Bodycams aber auch im Kontext der Dokumentation von Gewalt durch Polizeibeamte.Abschließend betrachtet die Autorin Maßnahmen der Videoüberwachung und die Dokumentation des Einsatzes von Gewalt durch Polizeibeamte aus menschenrechtlicher Perspektive.
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