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Die Neubearbeitung 2018 der §§ 1408-1453 BGB geht auf aktuelle Probleme des Vertragsgüterrechts ein. Zu nennen sind dabei die Grenzen güterrechtlicher Vereinbarungen, die Kombination verschiedener Güterstände, Art und Umfang der Rückabwicklung, die gemeinschaftliche Verwaltung des Gesamtguts sowie der neue Güterstand der deutsch-französische Wahlgütergemeinschaft als dritter Wahlgüterstand. Die Auslegung des deutsch-französischen Abkommens wird im Hinblick darauf, dass die Vorschriften in einem einheitlichen Gesetz in zwei Sprachen verfasst sind, neue Probleme der Rechtsanwendung schaffen. Die Kommentierung des § 1519 BGB geht praxisorientiert darauf ein.
Die Neubearbeitung geht auf vielfältige neue Entscheidungen und Diskussionen zu Einzelaspekten ein: z.B. bei § 1671: Neue Medien (Computernutzung, Internet-Kontakte; Gewicht des Kindeswillens); bei § 1666: Rechtsstellung des ungeborenen Lebens (naciturus); Behandlung von Schulverweigerern.
Mit der Neubearbeitung 2023 werden wichtige gesetzliche Neuregelungen, wie das Kinder- und JugendhilfestärkungsG, das Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und die Vormundschaftsrechtsreform berücksichtigt. Weitere Schwerpunkte sind die rechtlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das materielle und formelle Kindschaftsrecht sowie die Folgen der Rechtsprechung des BGH zum Wechselmodell, die zum Teil völlig neue Ansätze zum Verständnis und der Abgrenzung von Umgangs- und Sorgerecht hervorgebracht hat.
Die Neubearbeitung 2024 beschäftigt sich vertieft mit sämtlichen aktuellen Entwicklungen auf dem Bereich des allgemeinen Eherechts. Das Familienrecht im Allgemeinen und das Eherecht im Speziellen waren zuletzt Gegenstand einiger gesetzgeberischer Neuerungen, deren Auswirkungen ausführlich dargestellt werden. Die Kommentierung wurde überdies auf den aktuellen Stand von Rechtsprechung und Literatur gebracht, sodass sie sich sowohl für die Wissenschaft, als auch für die Praxis ideal eignet.
In der grundlegenden Neubearbeitung 2023 wird erstmals der neue § 1766a BGB kommentiert. Umfassend berücksichtigt werden zudem die Auswirkungen des Adoptionshilfe-Gesetzes vom 12.2.2021 insbesondere auf Stiefkindadoptionen sowie die Öffnung von Adoptionen. Die neueste BGH-Rechtsprechung etwa zu den Voraussetzungen einer Erwachsenenadoption sowie zum Umgang nach Adoption wird detailliert erläutert.
Die Kommentierung charakterisiert sich durch seine tiefe und umfassende wissenschaftliche Durchdringung der Thematik sowie praxisnahe Aufbereitung des Stoffes. Sie enthält eine umfangreiche Überarbeitung, die besonders auch Entwicklungen im Bereich des europäischen Rechts (Brüssel IIb-VO) und Entwicklungen in den Scheidungsrechten anderer Rechtsordnungen (insb Einführung von Privatscheidungen in diversen europäischen Staaten) berücksichtigt.
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