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Menschliches Zusammenleben ist geprägt durch Auseinandersetzungen um knappe Güter. Seien es materielle Ressourcen, politische Macht, soziale Anerkennung oder andere gesellschaftlich relevante Positionen: Die Frage nach ihrer gerechten Verteilung steht seit jeher im Zentrum philosophischer Diskurse, politischer Debatten und sozialer Konflikte. Welche Antworten haben im Recht ihren Niederschlag gefunden? Claudia Hofmann untersucht hierzu gleichheitsorientierte Maßnahmen im internationalen, europäischen und deutschen Recht. Diese Maßnahmen, so wird deutlich, zielen einerseits primär auf Rechts- und Chancengleichheit; substanzielle Gleichheit steht selten im Mittelpunkt. Andererseits generieren sie erneut Ungleichheiten. Dies wirft die Frage auf, wie man mit dieser möglicherweise nie endenden Gleichzeitigkeit von Gleichheit und Ungleichheit umgehen sollte.
Till Markus untersucht die Bedeutung der Rechtsvergleichung für das Völkerrecht, insbesondere im Hinblick auf die Gestaltung, Bestimmung und Anwendung seiner drei primären Rechtsquellen. Aufbauend auf einer Rekonstruktion der Entscheidungspraxis verschiedener internationaler Gerichte sowie ausgewählter Arbeiten der Völkerrechtskommission entwickelt er den Grundriss einer Methodik der Rechtsvergleichung im Völkerrecht. Die Untersuchung basiert auf der Annahme, dass methodisch angeleitete Rechtsvergleiche einen Beitrag zur Effektuierung und Ordnung des Völkerrechts leisten, indem sie das Maß an Rationalität, dogmatischer Klarheit und Legitimität völkerrechtlicher Vertragsgestaltung und gerichtlicher Entscheidungsfindung steigern.
Entscheidungen unter Bedingungen des Nicht-Wissens werden immer mehr zum Normalfall staatlichen Handelns. Offen geblieben ist allerdings eine Auseinandersetzung mit den rechtlichen Bedingungen der vorangegangenen staatlichen Entscheidungen bei Nicht-Wissen und ihrer Kontrolle. Indra Spiecker entwickelt hierzu eine eigenständige Dogmatik, die den Besonderheiten der Nicht-Wissens-Entscheidung gerecht wird und ihre Rechtsstaatlichkeit absichert. Diese Dogmatik der Unsicherheitsentscheidung unter Einbeziehung ökonomischer und verhaltenstheoretischer Einsichten richtet den Blick verstärkt auf das Verfahren der Entscheidung, etwa die Informationssuche und ihre Beendigung, Maßnahmen zur Konstruktion von Sicherheit bis hin zur Identifikation und Umsetzung von sog. Unsicherheitsregeln. Diese werden neu eingeführt und zeigen Gesetzgeber und Verwaltung auf, wie das fehlende Wissen in die Entscheidung eingeht.
Das Wohnungswesen konfrontiert insbesondere in den großen Städten und Ballungszentren schon seit längerer Zeit Staat und Gesellschaft mit besonderen Herausforderungen: Bezahlbarer Wohnraum ist Mangelware. Die Fehlentwicklungen auf dem Wohnungsmarkt werfen die Frage nach der staatlichen Verantwortung für eine angemessene Wohnraumversorgung der Bevölkerung auf, nachdem sich der Staat zur Jahrtausendwende - geleitet von ökonomischen Überlegungen - aus einer aktiven Wohnungspolitik weitgehend verabschiedet hatte. Durch eine (verfassungs-)rechtliche Analyse legt Pia Lange dar, dass den sozialen Staat unter dem Grundgesetz eine Gewährleistungsverantwortung für die Wohnraumversorgung der Bevölkerung trifft, die sich allerdings nicht zu einer spezifischen Handlungspflicht konkretisieren lässt. Dem Staat stehen zur Erfüllung seiner Verantwortung vielfältige Instrumente zur Verfügung, die vor dem Hintergrund ihrer historischen Entwicklung kategorisiert und systematisiert werden. Auf diese Weise wird das öffentliche Wohnungswirtschaftsrecht als eigenes Rechtsfeld konturiert.
Kaum ein Grundrecht trägt so schemenhafte Umrisse wie die Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2, 104 GG). Unter Verfassungsinterpreten gilt sie bisweilen als ein "Nischengrundrecht". Bei der Freiheitsentziehung, vor der die Garantie schützen soll, handelt es sich gleichwohl um eine hochspezifische und praxisrelevante Erscheinungsform von Staatsgewalt. In der vorliegenden Arbeit nimmt David Kuch das Nebeneinander von lückenhafter Aufarbeitung und tatsächlicher Virulenz zum Anlass für eine breit angelegte Reinterpretation der Freiheit der Person. Er führt historische Entwicklungslinien, gängige Auslegungsargumente und allgemeine Grundrechtslehren zu einer anspruchsvollen, neuartigen Lesart der Freiheit der Person zusammen. Der Ansatz trägt sodann zur Kritik zentraler Institute der Freiheitsentziehung bei. Besonders die präventiven Haft- und Unterbringungsformen (z.B. Präventivgewahrsam, Untersuchungshaft, Psychiatrieunterbringung, Sicherungsverwahrung) erweisen sich als problematisch.
Die Frage, wie und von wem staatliche Herrschaft zu organisieren ist, berührt zentrale Elemente unserer Verfassungsordnung. Von der historischen Begrifflichkeit der Organisationsgewalt bis hin zur heutigen Europäisierung des Verwaltungsrechts wird immer wieder die Frage zentral, welche substanziellen Aussagen dem Grundgesetz über die Verwaltungsorganisation zu entnehmen sind. David Roth-Isigkeit erarbeitet ein umfassendes Bild davon, welche Akteure im Verfassungsstaat über die Organisation der öffentlichen Verwaltung zu entscheiden haben und an welche verfassungsrechtlichen Maßstäbe sie dabei gebunden sind. Dabei zeigt sich die durchdringende Ordnungskraft des besonderen Verhältnisses von Demokratie und Rechtsstaat in der deutschen Verfassungsdogmatik.
Den Älteren kommt aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen ein dominierender Einfluss auf das Handeln der politischen Entscheidungsträger in Deutschland zu. Dadurch drohen den Interessen der Jüngeren entgegenstehende, vielfach auch gegenwartsorientierte, schlimmstenfalls irreversible Entscheidungen. Dies wirft die Frage nach der Möglichkeit und Notwendigkeit partizipationsbezogener Reformen zur Verwirklichung prozeduraler Generationengerechtigkeit auf. Silvia Pernice-Warnke untersucht sie aus rechtlicher, vorrangig verfassungsrechtlicher, Perspektive.
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