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Barbara Schwarz analysiert Gesetze und Rechtsprechung im Hinblick darauf, wie das Verhältnis zwischen Kindern und Erwachsenen im Fall der Trennung von Eltern rechtlich und sozial organisiert wird. Die Vorstellung, Eltern hätten aufgrund eines ¿natürlichen Bedürfnisses¿ des Kindes ein stets zu realisierendes Recht auf ihr Kind wird dekonstruiert. Die Autorin weist nach, dass ein generalisierendes Rechtsinstitut der gemeinsamen elterlichen Sorge an traditionelle Aufgabenzuweisungen der Ehe anknüpft und im gesellschaftlichen Kontext die gleichen Ordnungsfunktionen erfüllen soll. Kinder verfügen entgegen pädagogischer Partizipationsansprüche in Trennungs- und Umgangsfragen nur über geringe Rechte. Fragen zur Sorgeverteilung, zum Umgang und zum familiengerichtlichen Verfahren werden aus juristischer und pädagogischer Perspektive untersucht und beantwortet.Das Buch wendet sich an WissenschaftlerInnen und Studierende der Erziehungs- und der Rechtswissenschaften sowie an PädagogInnen und JuristInnen in der Praxis.
Organisiertes Lernen findet in unserer Gesellschaft in spezifischen Ordnungsarrangements statt, die weit mehr regeln als nur den Erwerb bestimmter intellektueller Fähigkeiten. Miriam Böttner gibt mittels Feinanalysen von Videodaten einen Einblick in das Interaktionsgeschehen in der ,Junior Uni' und die hier zu beobachtenden Ordnungsprozesse. Über verschiedene Formen der Datenaufbereitung macht die Autorin sichtbar, dass es an einer Kinderuniversität nahezu allen an der Interaktion beteiligten Akteuren schwer fällt, den Anspruch, Lernen in ein neues Arrangement zu verlagern, einzulösen. Sie ziehen sich häufig auf ein Lehr-Lernarrangement zurück, bei dem sich schul- und altersspezifische Körper-Raum-Konstellationen sowie Rede- und Schweigegebote verstetigen.
In der neueren Kindheitssoziologie versteht sich Kindheit nicht mehr als naturgegebene Tatsache. Es gilt Kindheit, Erwachsensein, Erwachsenwerden etc. in gegebene soziale Zusammenhänge einzuordnen und ähnlich wie Geschlechterverhältnisse als Prinzipien symbolischer Ordnungsweisen zu fassen. Somit werden Generationenverhältnisse als historisch entstandene analysiert, die in ihrer Binarität (mit allen Widersprüchen) über Diskurse und Praktiken ihren sozialen Sinn erhalten. Die Relation zwischen Erwachsenen und Kindern ist dabei als strukturelles Machtverhältnis zu sehen, das beeinflusst wird durch übergeordnete politische und ökonomische Zusammenhänge. Dem Anspruch pädagogischer Autonomie und Freiheit und einer Erziehung zu Autonomie und Freiheit muss somit kritisch begegnet werden.
Wie wird Vaterschaft ermittelt? Das Bundesverfassungsgerichtsurteil zu so genannten heimlichen Vaterschaftstests hat einen Anspruch auf die genetische Abstammungsklärung verankert. Ziel dieser Klärung ist es für Väter, festzustellen, ob ihr rechtliches Kind auch ihr biologisches Kind ist. Dem Urteil folgte ein Gesetz zur Klärung der Abstammung. Das neue Gesetz schafft den "stets sicheren" Vater. Wie ist es vor diesem Hintergrund um die Sicherheit des Kindes bestellt? In welchem Verhältnis stehen Vaterrechte und Kinderrechte? Diesen Fragen geht Sabina Schutter anhand eines diskursanalytischen Verfahrens nach.Das Buch wendet sich an Forschende, Studierende und PraktikerInnen in den Bereichen der Kindheits- und Rechtssoziologie.
Doris Bühler-Niederberger, Johanna Mierendorff, Andreas Lange Debatten um soziale Problemlagen konzentrieren sich seit geraumer Zeit v- stärkt auf die nachwachsende Generation, insbesondere auf Kinder. Neue - mut, Arbeitsmarktentwicklungen und deren Folgen, neue Formen privaten - bens, Wandel der Geschlechterrollen, Migration und kulturelle Vielfalt oder aber die angenommenen sozialen Folgen des demographischen Wandels ¿ alles das wird in seinen Auswirkungen auf Kinder und Kindheit diskutiert, bekommt damit als ¿Zukunft der Gesellschaft¿ eine besondere Dramatik und verlangt Reaktionen. In diesem Prozess politischer und gesellschaftlicher ¿Reaktion¿ geht es zum einen darum, für Kinder Chancen, vor allem im Sinne zukünftiger Chancen zu maximieren resp. überhaupt zu eröffnen. Zum anderen aber sollen durch För- rung, ggf. auch Schutz und Bestrafung der Kinder Gefahren und Folgekosten von der Gesellschaft abgewendet werden, die sich aus einem nicht gelingenden Sozialisations- und Bildungsprozess ergeben könnten. Beides soll durch eine möglichst frühe und umfassende Förderung der Kinder ermöglicht werden. Förderung wird sowohl über kindbezogene familienergänzende Angebote des Staates erwartet als auch von den Eltern selbst, die im öffentlichen Diskurs mit zunehmender Dringlichkeit dazu angehalten werden, den Erwerb zentraler - siskompetenzen von Geburt an zu ermöglichen. Im Sinne eines Postulats und gelegentlich als Idealisierung bezeichnet der Begriff der ¿Erziehungspartn- schaft¿ den dabei unterstellten Einbezug und das Verhältnis gesellschaftlicher Akteure, der privaten Gemeinschaften wie der Institutionen des Erziehungs- und Bildungssystems..
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