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Dieses Buch schließt eine Lücke auf dem Gebiet der rechtlichen Auseinandersetzung im Bereich der Geburtshilfe und Geburtsmedizin. Hierbei eignet es sich als zivilrechtliches Nachschlagewerk des geburtshelferischen Wissens sowohl für Rechtsanwender als auch für alle an einer Geburt beteiligten Personen und betritt hierbei Neuland in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von geburtshelferischen Interventionen. Unter Berücksichtigung der zivilrechtlichen, strafrechtlichen und rechtshistorischen Aspekte verdeutlicht dieses Werk die Notwendigkeit der intensiven und offenen Auseinandersetzung zwischen Recht und Medizin. Neben den juristisch möglichen Konsequenzen zeigt die Arbeit auch Lösungsansätze auf, wie die Geburtssituation für alle Beteiligten positiver wahrgenommen werden kann und eine Aufarbeitung mit schwierigen Geburten und somit Verbesserung der derzeitigen Situation in der Geburtshilfe bzw. Geburtsmedizin gelingen kann.
Die Sterbemedizin ist ein emotionsgeladenes und tabubehaftetes Thema. Deren rechtliche Aufarbeitung hat gerade erst begonnen. Der behandelnde Arzt sieht sich einer Situation gegenüber, in der er die Verantwortung und das Irrtumsrisiko, und damit auch das strafrechtliche Risiko trägt. Die Beiträge dieses Buches beleuchten die Thematik umfassend aus unterschiedlicher Perspektive. Sie analysieren Fragen der Patientenautonomie aus Sicht des klinischen Alltags und der Rechtsdogmatik, setzen sich mit dem Kostendruck auseinander, erläutern die haftungsrechtlichen Konsequenzen und zeigen die Brisanz der Übernahme des Mandates "Sterben" auf.
Die inzwischen weit fortgeschrittenen Möglichkeiten der Analyse menschlichen Erbmaterials rufen einerseits Hoffnung und Erwartungen, andererseits eine diffuse Angst vor genetischem Determinismus und Reduktionismus hervor. Aber welches Wissen vermittelt ein Gentest überhaupt? Genetische Testergebnisse sind in hohem Maße interpretationsbedürftig. Die mit der Missinterpretation oder dem Missverständnis von Testergebnissen verbundenen Gefahren sind dabei kaum zu überschätzen. Nach einer schwierigen und über Jahrzehnte andauernden Debatte ist das Gendiagnostikgesetz (GenDG) im Februar 2010 in Kraft getreten. Allerdings wird das GenDG der Notwendigkeit verbindlicher Vorgaben zum Schutze des Einzelnen vor der Kenntnis seiner eigenen genetischen Disposition und vor der Verwendung seiner genetischen Daten und Proben durch Dritte bestenfalls partiell gerecht. Die Autorin verwertet die Vorgeschichte des noch jungen Gesetzes und erläutert die Regelungsmotive und Gefahrenpotentiale im Bereich derGendiagnostik. Anhand der wichtigsten Regelungen des GenDG werden seine Leitprinzipien herausgearbeitet und die Grenzen und Defizite des Gesetzes offengelegt. Die gravierendsten Regelungslücken bestehen nach Auffassung der Autorin im Hinblick auf die Forschung am Menschen (Humanbiobanken) und genetische Untersuchungen zu nicht-medizinischen Zwecken (life-style-tests, Verhaltensgenetik). Das Buch analysiert die geltende Rechtslage und zeigt anhand noch bestehender Defizite die Schwerpunkte der künftigen Diskussion über die Gendiagnostik auf.
Etwa 90% der Bev|lkerung werden vom Sozialversicherungssystem der BRD erfa~tund sind somit Mitglied der Gesetzlichen Krankenversicherung. Die ambulante medizinische Versorung obliegt den Kassen{rzten, die damit in das |ffentlich-rechtlich organisierte Versorgungssystem eingebunden werden, weshalb sie hoheitliche Eingriffe in ihre grundgesetzlich garantierte Berufsfreiheit, Art. 12 GG. hinnehmen m}ssen. In der vorliegenden Arbeitwerden M|glichkeiten und Grenzen zur Beschr{nkung der (kassen-){rztlichen Berufsfreiheit durch hoheitliche Ma~nahmen zum Zwecke der Kostend{mpfung im Gesundheitswesen aufgezeigt, das System der Gesetzlichen Krankenversicherung wird dargestellt und die wirtschaftlichen und rechtstheoretischen Grundlagen einer solchen Untersuchung werden aufgezeigt.
Das Verhaltnis von Berufsordnungsrecht und Ethik-Kommisionen dargestellt am Beispiel des neuen Paragraphen 1 Abs. 4 der Muster-Berufsordnung fur die deutschen AErzte.
Originally presented as the author's thesis (doctoral)--Universit'at Bremen, 1990.
Die vorliegende Arbeit wurde im Wintersemester 2005/2006 von der Juristischen Fakultät der Universität Rostock als Dissertation angenommen. Es dürfte daher nicht weiter verwundern, dass die rechtlichen Probleme im Vordergrund stehen und die medizinischen und ethischen Aspekte nicht genauso eingehend behandelt werden. Berücksichtigt werden Literatur und Rechtsprechung bis Herbst 2005, vereinzelt auch darüber hinaus. Insbesondere wurden die bis Herbst 2006 neu aufgelegten gängigen Kommentare und Lehrbücher eingearbeitet. Angesichts der kontrovers geführten Diskussion im Bereich der allgemeinen Sterbehilfe und zur selektiven Behandlung von schwerstgeschädigten Neugebo- nen wird diese Arbeit keine Ergebnisse vorlegen, die jeden überzeugen. Dies dü- te auch kaum zu leisten sein, sind die Ansichten in letzter Instanz doch auch von der eigenen Einstellung zu Leben und Tod geprägt. Ich bin mir deshalb bewusst, nicht den ¿Stein des Weisen¿ gefunden zu haben. Der Zweck meiner Arbeit wäre vielmehr schon erreicht, wenn es mir gelänge, der Diskussion neue Impulse zu geben. Ich bin offen für jede (konstruktive) Kritik und lerne gerne dazu. Es gibt viele, denen ich danken möchte. Mein Dank gilt zunächst meinem ¿Doktorvater¿ Prof. Dr. Ralph Weber für die fachliche Förderung und seine Betreuungsarbeit. Er weckte nicht nur mein Interesse für das bearbeitete Thema, sondern stand auch jederzeit für Gespräche und Diskussionen zur Verfügung.
In dem vorliegenden Buch wird die Zulässigkeit einer ärztlichen Mitwirkung an verbotenen Kinderwunschbehandlungen im Ausland analysiert. Hierfür zeigt der Autor den akuten Forschungsbedarf auf, indem er den Hauptgrund für das reproduktive Reisen in das liberale Ausland identifiziert: die restriktive Rechtslage im Embryonenschutzgesetz. Im Vorfeld der rechtlichen Erörterung werden die für das Verständnis erforderlichen naturwissenschaftlichen Grundlagen ausführlich dargestellt. Daneben erörtert der Autor anhand der aktuellen Rechtslage die Zulässigkeit ausgewählter Verfahren der Kinderwunschbehandlung nach deutschem Recht, etwa die des elektiven Embryo-Transfers. Schwerpunktmäßig wird die Frage geklärt, wie ein in Deutschland praktizierender Arzt im Zusammenhang mit einer nach deutschem Recht verbotenen Kinderwunschbehandlung im Ausland noch mitwirken darf, ohne sich dem Risiko einer Strafbarkeit auszusetzen. Auch die straf- und berufsrechtlichen Konsequenzen eines ärztlichen Fehlverhaltens werden näher beleuchtet.
Ist im Einzelfall eine komplexe Bewertung für die Gesetzeskonkretisierung erforderlich, insbesondere von außerrechtlichen Standards, so wird mit jener Bewertung grundsätzlich eine besonders fachqualifizierte Stelle betraut. Im Bereich der medizinischen Forschung sind dies jene Kollegialorgane, die mit dem Begriff ¿Ethik-Kommissionen¿ unscharf in Bezug genommen werden. Ihnen obliegt es, den vom Gesetzgeber nur teilweise vorgezeichneten Spagat zwischen Innovation und Rechtsgüterschutz im Einzelfall zu bewerten oder zu entscheiden. Diese Risikoverwaltungstätigkeit im Geflecht von zahlreichen Vorschriften, außerrechtlichen Standards und ethischen Grundsätzen geht einher mit der Gefahr von Fehlentscheidungen. Ebenso wie in den USA wird die Haftung für Fehlentscheidungen von Ethik-Kommissionen hierzulande kontrovers diskutiert. Zumindest seit der 12. AMG-Novelle ist die Haftung für Ethik-Kommissionen kein theoretisches Problem der Wissenschaft mehr. Die vorliegende Untersuchung widmet sich in erster Linie der Haftung für Ethik-Kommissionen in der medizinischen Forschung am Menschen und nimmt dabei die Arzneimittelprüfung sowie die Risikoverwaltungstätigkeit der Ethik-Kommissionen besonders in den Blick. Neben der historischen Entwicklung und Darstellung der Haftungskonstellationen in den anderen Forschungsbereichen zeigt die Arbeit aber auch Grundlagen der Ethik-Kommissionstätigkeit, insbesondere im Zusammenhang mit der verwaltungsrechtlichen Einbettung von Ethik-Kommissionen, sowie Standards der medizinischen Forschung auf, ohne deren Beschäftigung eine praxisnahe Herausarbeitung der Haftungsrisiken nicht möglich gewesen wäre.
Symposium der Deutschen Gesellschaft fur Medizinrecht (DGMR) 25.1.1985 in Munchen
Proceedings of the 2nd K'olner Symposium der Arbeitsgemeinschaft Rechtsanw'alte im Medizinrecht e.V. held in 1990.
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