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Die vorliegende Arbeit befaßt sich mit einem wettbewerbsrechtlichen Thema, dem einst eine große Bedeutung für die Theorie und die Praxis des Wettbewerbsrechts beigemessen wurde und das dementsprechend auch intensiv diskutiert wurde, das im weiteren Verlauf aber in den Hintergrund getreten ist. Die Einfügung eines Verbots aufeinander abgestimmter Verhaltensweisen in das GWB, durch Gesetz von 1973, war mit der Erwartung verbunden gewesen, dadurch Lücken in der Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen zu schließen, die sich gerade in oligopolistischen Marktstrukturen als Problem erwiesen hatten, da sich gezeigt hatte, daß hier Wettbewerbsbeschränkungen ohne vertragliche Vereinbarungen möglich sind. Das Verbot des aufeinander abgestimmten Verhaltens (§ 25 Abs. 1 GWB a. F. ) hat jedoch in der Praxis der Kartellbehörden und in der Rechtsprechung keine rechte Bedeutung erlangt. Das Verbot aufeinander abgestimmten Verhaltens, das als Reaktion auf den Teerfarben-Beschluß des BGH von 1970 in das GWB eingefügt worden war, erwies sich wegen der schwierigen Abgrenzungs- und Beweisfragen als schwer handhabbar. Die am 1. 1. 1999 in Kraft getretene 6. GWB-Novelle vom 7. 5. 1998 hat zwar das bisher in § 25 Abs. 1 GWB a. F. geregelte Verbot aufeinander abgestimmten Verhaltens mit den anderen Verbotstatbeständen in einen neugefaßten § I GWB aufgenommen, sieht aber in der Sache keine Neuregelung des abgestimmten Verhaltens vor. Die vorliegende Arbeit greift diesen Problemkomplex in einer umfassenden Untersuchung wieder auf und unternimmt es, durch Heranziehung der ökonomischen Spieltheorie rechtlich handhabbare Kriterien zu entwickeln, um wettbewerbsrechtlich relevante Verhaltensabstimmungen von rein marktmäßigen Vorgängen abzugrenzen und die Nachweisprobleme zulösen.
Katja Zwingmann unterzieht die RL 2003/87/EG, die so genannte Emissionshandelsrichtlinie, einer ökonomischen Analyse unter besonderer Berücksichtigung der Primärallokation von Zertifikaten. Sie kommt zu dem Schluss, dass einzig eine Auktion der Zertifikate zu einem effizienten Ergebnis führt, und empfiehlt bei der jetzigen Zusammensetzung der Teilnehmer ein holländisches Auktionsverfahren.
Dirk Schilling stellt den Aktionärsausschluss unter verbandsrechtlichen und rechtsvergleichenden sowie sozialökonomischen Aspekten auf den Prüfstand. Er entwickelt ein Ausschlussverfahren, um den trade-off zwischen ökonomischen Zielen und Gerechtigkeitsvorstellungen zu überwinden, und erarbeitet eine Abfindungsform, die die identifizierten Ineffizienzen der etablierten Bewertungsmethoden überwinden soll.
Florens Sauerbruch untersucht, welche Funktionen das Beschlussmängelrecht im Kontrollgefüge der Aktiengesellschaft erfüllt. Er analysiert die Anreizstrukturen, die missbräuchliche Klagen begünstigen und erläutert die Wirkungsweise des Freigabeverfahrens und gibt Auslegungsempfehlungen für die Tatbestandsmerkmale des Paragraphen und entwickelt Vorschläge zur weiteren Reform des Aktiengesetzes.
Martina Samwer untersucht drei verschiedene Regulierungsansatze, die auf eine optimale Balance zwischen Wettbewerb und solidarisch finanzierter, qualitativ hochwertiger Gesundheitsversorgung zielen.
Ansgar Nolte entwickelt mit Hilfe der Neuen Institutionenökonomie ein differenziertes Kündigungsschutzkonzept, das sich auf den Schutz von Quasirenten konzentriert.
An Hand einer empirischen Untersuchung zeigt der Autor, dass sowohl die Wahrscheinlichkeit, zu einer Strafe verurteilt zu werden, als auch das Strafmaß deutliche Abschreckungswirkungen implizieren.
Im deutschen Umwelthaftungsrecht dominieren ein linearer Kausalitätsbegriff und ein Alles-oder-nichts-Prinzip. Die Folge ist das Scheitern des Zivilrechts im Umweltschutz. Dieses Buch entwickelt eine Lösung des Kausalitätsproblems.
Jochen Scheuer analysiert die Verordnung des Lizenzkartellrechts aus ökonomischer Sicht und vergleicht sie mit den US-amerikanischen ¿Guidelines for the Licensing of Intellectual Property¿. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die Chance verspielt wurde, das Lizenzkartellrecht in Europa so zu justieren, dass eine Verwässerung der Innovationsanreize verhindert wird.
Auf der Basis einer empirischen Untersuchung zeigt Remmert A. Stock, dass gemeinnützige Nonprofit-Organisationen nicht weniger effizient arbeiten als gewinnorientierte Unternehmen und dass eine Regelung der Rücklagenbil-dung gemeinnütziger Organisationen nach dem Vorbild des amerikanischen Steuerrechts sinnvoller ist als die deutsche Regelung in § 58 Nr. 7 a AO.
Mathias Hafner entwickelt ein spieltheoretisches Modell, das den behördlichen Entscheidungsprozess innerhalb der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren abbildet.
The Commission of the European Union has identified divergences between the national contract laws of the Member States as an obstacle to the completion of the European Internal Market and put this issue on its highest political agenda.
Uwe Paschen entwickelt einen fur das nationale und internationale Steuerrecht einheitlichen Mastab fur die Anwendung des 42 der Abgabenordnung (AO) und leitet ein Prufungsschema ab.
Andreas Lüdeke untersucht die Anreizwirkung des Produkthaftungsrechts mit dem Instrumentarium der Spieltheorie und der Informationsökonomik.
Roland Kirstein analysiert mit Hilfe eines spieltheoretischen Modells, unter welchen Bedingungen ein Zivilgerichtssystem zu Vertragstreue motivieren kann, und gibt Empfehlungen zur aktuellen rechtspolitischen Diskussion um die Neugestaltung von Gerichtstarifen.
In einer wohlfahrtstheoretischen Analyse untersucht der Autor Marktversagensaspekte auf dem Entsorgungssektor und prüft Wirksamkeit und Effizienz des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes sowie der Verpackungsverordnung.
In einer umfassenden wohlfahrtstheoretischen Analyse des Rauchens untersucht der Autor alle denkbaren Marktversagensaspekte im Zusammenhang mit dem Rauchen, die einen staatlichen Markteingriff in Form einer regulativen Gesetzgebung rechtfertigen könnten.
In zahlreichen Rechtssystemen gibt es temporär oder dauerhaft die Regelung, dass Rechtsverletzungen nach freiwilliger Selbstanzeige geringer geahndet werden, als wenn sie ohne Selbstanzeige entdeckt werden. Unter ökonomischen Gesichtspunkten hat dies verschiedene Vorteile: Zum einen reduziert dies die Kosten der Strafverfolgung, und zum anderen sind die Auswirkungen von Straftaten in einigen Bereichen - zutreffend ist dies beispielsweise für Umweltschäden - geringer, wenn früher geeignete Gegenmaßnahmen getroffen werden können. Die ökonomische Theorie hat in den vergangenen Jahren gezeigt, dass Selbstanzeigeme chanismen besonders vielversprechend sind, wenn mehrere Straftäter beteiligt sind. Sofern nur der erste gestehende Täter in den Genuss von Straferleichterungen kommt, entsteht für beide Täter ein dem Gefangenendilemma vergleichbarer Anreiz, die Straftat auf Kosten des Mittäters zu gestehen. Dieser Mechanismus ist Juristen unter dem Begriff "Windhund rennen" geläufig und hat in den jüngsten Jahren verstärkt und erfolgreich, dabei US amerikanischem Vorbild folgend, Eingang in das europäische Wettbewerbsrecht gefun den. Umso überraschender ist es, dass Selbstanzeigemechanismen in Korruptionsfallen nur eine sehr untergeordnete Rolle spielen, obwohl deren Vorzüge bereits auf dem 61. Deut schen Juristentag 1996 hervorgehoben wurden. Die Analyse von Straferleichterungen bei Selbstanzeige in Korruptionsfällen ist Gegenstand der Arbeit von Herrn Gneuß und schließt damit bezüglich der ökonomischen Analyse ein wichtige Lücke. Sie entstand im Rahmen eines von der Fritz Thyssen-Stiftung geförderten Forschungsprojekts des Instituts für Ökologie des Unternehmensführung an der European Business School und wurde in Frankfurt am Mainangenommen.
Die vorliegende Untersuchung ist eine eine Doktorarbeit, die am Wirtschaftswissenschaft lichen Fachbereich der Universität Hamburg verfaßt wurde. Sie ist einer vergleichsweise engen aber doch sehr wichtigen Fragestellung des Patentschutzes gewidmet. Patente bil den einen "Seitenweg" ökonomischer Forschung, dem in neuerer Zeit mehr und mehr Auf merksamkeit gewidmet wird. Die reine Lehre verkündet zunächst einmal, daß Monopole dem Gemeinwohl abträglich und darum zu verhindern seien. Hehre Prinzipien lassen sich jedoch nur selten uneingeschränkt durchhalten. Will man den technischen Fortschritt ver wirklichen, so müssen sich Forschung und der Mut zur Innovation auch lohnen. Zu diesem Zwecke gewähren Patente ein zeitlich und auch inhaltlich begrenztes Monopol. Um derar tige Monopole entbrennt nun - so erhofft man sich das wenigstens - ein Wettbewerb. Auch dieser Wettbewerb um die Ausnahme vorn Wettbewerb ist nicht uneingeschränkt vertretbar. Ein umfassender Patentschutz kann weiteren Forschungswettbewerb behindern oder gar verhindern, so daß mit einern Patent auch ein Forschungsmonopol entsteht, das es wiederum zu verhindern gilt. Derartige "blockierenden Patente" sind der Gegenstand der Arbeit. Es versteht sich von selbst, daß hier eine komplexe Problematik vorliegt. Wie kann ein vernünftiger Patentschutz gestaltet werden, so daß dem Wettbewerbsgedanken Rechnung getragen wird, ohne daß die Freiheit des Wettbewerbs eben diese Freiheit behindert? Schließlich steht hinter alledem die Frage nach der Natur des technischen Fortschritts.
Die Arbeit wurde vom Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Hamburg im Winter semester 199912000 als Dissertation angenommen. Sie stellt eine interdisziplinäre Abhandlung dar, die das Phänomen des Time-Sharing sowohl aus ökonomischer als auch aus juristischer Perspektive beleuchtet. An erster Stelle danke ich meinen Eltern von ganzem Herzen für ihre unermüdliche und liebe volle Unterstützung, die nicht nur dieses Buch, sondern meine gesamte Ausbildung erst ermög licht hat. Sie sind mir stets ein leuchtendes Vorbild und ich verdanke Ihnen viel mehr, als ein Mensch in der Lage ist, in Worte zu fassen. Die Dissertation entstand zum überwiegenden Teil während meiner Tätigkeit am Institut für Recht und Ökonomik am Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Hamburg unter der Aufsicht von Herrn Prof Dr. Claus Oft. Ihm verdanke ich nicht nur die wohl einmalige Aus bildung im Wahlschwerpunkt Handel während meines Studiums, sondern auch eine interessante und lehrreiche Zeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter im internationalen Erasmus Programm "Lawand Economics". Für die schnelle Erstellung des Zweitgutachtens und seine inhaltliche Unterstützung im ökono mischen Teil der Arbeit sei Herrn Prof Dr. Hans-Bernd Schäfer recht herzlich gedankt. Mein Dank gilt ferner meinen Weggeflihrten vom Institut für Recht und Ökonomik Ute Lewin, Peter Camesasca, Tina Neuling, Dirk Gehl, Andreas Schönenberger und Dr. Georg von Wan genheim, mit denen ich viele arbeitsintensive aber auch sehr heitere Stunden verbringen durfte.
Anhand zwei zentraler Anwendungsbereiche des Produktverbotes geht der Autor der Frage nach, unter welchen Voraussetzungen Verbote effizienzsteigernd und schadensmindernd sind und ob sie rechtspolitisch gerechtfertigt werden können.
Die vorliegende Untersuchung wurde im Sommersemester 2008 an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg als Dissertation angenommen. Sie wurde nach AbscWuss des Promotionsverfahrens im Oktober 2008 im Januar 2009 noch einmal aktualisiert und befindetsich dementsprechend aufdem Stand Dezember 2008. An dieser Stelle möchte ich allen danken, die mir bei der Arbeit an dieser Untersuchung geholfen haben. An erster Stelle gilt der Dank meinen Eltern sowie meiner jetzigen Frau Corinna für ihre Unterstützung während des Studiums und Promotionsvorhabens. Ebenfalls bedanken möchte ich mich bei meinem Doktorvater Prof. Dr. Peter Behrens für die wertvollen Anregungen, kritischen Fragen sowie die gründliche und zügige Begutachtung sowohl des ersten Entwurfs wie auch der fertigen Arbeit. Ein Dank geht zudem an Steffen Kircher für das Korrekturlesen trotz Arbeitsstresses. Danken möchte ich zudem den Organisatoren und Mitgliedern des Graduiertenkollegs für Recht und Ökonomik der Universität Hamburg und ganz besonders Prof. Hans-Bernd Schäfer. Ohne den Input aus den Veranstaltungen des Graduiertenkollegs sowie den Anregungen der Mitdoktoranden wäre die Arbeit in dieser Form nicht möglich gewesen.
In der umweltpolitischen Diskussion in Europa ist das Umwelthaftungsrecht bisher kaum berücksichtigt worden. Dabei kann dieses umweltpolitische Instrument erheblich dazu beitragen, Unternehmen zu mehr Umweltschutz zu veranlassen.
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