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Die Digitalisierung im Gesundheitswesen geht mit großen Schritten voran. Wearables und Apps gehören dabei zu neuen Entwicklungen in diesem Bereich. Der Autor befasst sich mit den rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen für diese Produktgruppen. Dabei liegt der Fokus auf den Bereichen des Datenschutzrechts, des Medizinprodukterechts und des Sozial- und Versicherungsrechts. Der Autor stellt die einzelnen Rechtsgrundlagen sowie die durch die Produktgruppen aufgeworfenen Rechtsfragen dar.
Unter Mitarbeit zahlreicher Fachwissenschaftler
Nach gegenwärtiger Rechtslage ist es grundsätzlich verboten, künstlich erzeugte Embryonen vor der Implantation genetisch zu untersuchen (Präimplantationsdiagnostik) und bei auffälligem Ergebnis zu verwerfen. Die genetische Untersuchung von Embryonen im Mutterleib (Pränataldiagnostik) ist demgegenüber umfassend zulässig und führt beim Vorliegen einer Erkrankung in der Praxis häufig zu einem Schwangerschaftsabbruch. Der Autor untersucht diesen scheinbaren Widerspruch aus verfassungsrechtlicher Perspektive. Da die Analyse zu dem Ergebnis kommt, dass die gegenwärtige Rechtslage nicht mit dem allgemeinen Gleichheitssatz und dem Recht auf Leben zu vereinbaren ist, werden abschließend Änderungsvorschläge entwickelt.
Unlautere Verhaltensformen im Gesundheitswesen standen in den vergangenen Jahren vielfach im Blickwinkel von Rechtsprechung, Gesetzgebung und juristischer Literatur. Der Autor untersucht in seinem Buch umfassend, welche Formen der Zusammenarbeit zwischen Vertragsärzten und Krankenhäusern die Effizienz im Gesundheitswesen steigern können und unter welchen Umständen eine zu enge Zusammenarbeit strafrechtliche Sanktionen nach sich ziehen kann. Die Untersuchung der Strafbarkeit erfolgt fallgruppenbezogen für Vertragsärzte und Krankenhausmitarbeiter. Der Verfasser stellt dabei insbesondere dar, unter welchen Voraussetzungen Zuweisungsvergütungen für Krankenhauseinweisungen als Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen und wegen Abrechnungsbetrug geahndet werden können.
Niemand fragt, ob man geboren werden möchte. Hat der Mensch dann immerhin das Recht, frei über sein Ableben zu entscheiden?Diese Frage bildet den Kern der Diskussion, ob Sterbehilfe verboten bleiben, geduldet oder erlaubt werden sollte. Während Deutschland die rechtlichen Rahmenbedingungen der Sterbehilfe sehr restriktiv gestaltet, haben insbesondere Belgien und die Niederlande jeweils ein umfassendes Sterbehilfegesetz ausgearbeitet. Um das undurchsichtige Geflecht der deutschen Rechtsordnung aufzulösen und das medizinische Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen zu stärken, bietet es sich an, von den Nachbarländern zu lernen, Vor- und Nachteile abzuwägen und eine ethisch sowie juristisch vertretbare Lösung für Deutschland zu entwickeln, die insbesondere auch Minderjährige berücksichtigt.
Als Vascularized Composite Allografts werden komplexe Gewebe wie Arme, Beine, Hände, das Gesicht, der Uterus oder die Bauchwand bezeichnet. Die Transplantation dieser Körperteile entwickelte sich in den vergangenen beiden Jahrzehnten, gehört aber nach wie vor der Neulandmedizin an. Weder die europäischen Richtlinien noch die nationalen Gesetze enthalten explizite Regelungen für den Umgang mit komplexen Geweben. Es stellt sich deshalb die Frage nach einer sachgerechten rechtlichen Einordnung. Entscheidende Bedeutung kommt dabei der Frage zu, ob komplexe Gewebe Organe im Sinne des Transplantationsgesetzes darstellen und ob somit die Organvorschriften dieses Gesetzes anwendbar sind.
Beim Organtransplantationswesen handelt es sich - auch rechtlich - um eine besonders anspruchsvolle Materie. Die 1997 erlassenen Rechtsvorschriften sind seit jeher aus vielerlei Gründen stark umstritten. Dominierend ist dabei die Kritik, die der Gesetzgeber dafür erfahren hat, dass er in einem weiten Maß gesellschaftliche Akteure in die Aufgabenerfüllung eingebunden hat. Der Autor greift dieses Phänomen am Beispiel der Koordinierungsstelle auf. Er geht der Frage nach, ob sich die hier auftretenden Strukturen staatlich-gesellschaftlichen Zusammenwirkens den bereits bekannten Kooperationsformen zuordnen lassen und worin ihre Besonderheiten liegen. Im Fokus der Untersuchung steht die Frage, ob - und inwieweit - sich solche Konzepte überhaupt in ausreichend effektiver, verfassungsrechtlich gebotener Weise rechtsstaatlich-demokratisch rückbinden lassen.
Seit nunmehr fünf Jahren gibt es in Deutschland ein Transplantationsgesetz, welches die Voraussetzungen für die Entnahme und Vergabe von Organen regelt. Die Diskussion um den Hirntod, die das Gesetzgebungsverfahren maßgeblich bestimmt hat, wird umfassend dargestellt. Die weiteren Vorgaben des Transplantationsgesetzes werden im Einzelnen erörtert, insbesondere die Strafvorschriften in §§ 17 ff. TPG. Der Schwerpunkt der Untersuchung liegt in der Klärung der Frage, ob eine dringend notwendige, für einen in Lebensgefahr befindlichen Patienten erforderliche Organtransplantation auch ohne Zustimmung des Spenders oder seiner Angehörigen nach § 34 StGB gerechtfertigt sein kann. Das Transplantationsgesetz wird grundsätzlich als eine abschließende umfassende Regelung verstanden, die einer umfassenden Abwägung im Gesetzgebungsverfahren gefolgt ist und die Wertungen vorgibt, die in der Abwägung der widerstreitenden Interessen oder in der Angemessenheitsprüfung im Rahmen des § 34 StGB Berücksichtigung finden müssen.
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