Gør som tusindvis af andre bogelskere
Tilmeld dig nyhedsbrevet og få gode tilbud og inspiration til din næste læsning.
Ved tilmelding accepterer du vores persondatapolitik.Du kan altid afmelde dig igen.
Das Buch behandelt den Verjährungsbeginn nach § 199 Abs. 1 BGB bei Ansprüchen von AG und GmbH gegen ihre Geschäftsleiter. Ziel ist es, umfassend zu klären, durch wessen Kenntnis auf Organebene und unterhalb der Organebene der Verjährungsbeginn bewirkt wird. Der Verfasser kommt zu dem Ergebnis, dass für den Verjährungsbeginn entgegen der herrschenden Meinung auf die Kenntnis des Organs abzustellen ist, das im Rahmen der internen Willensbildung über die Geltendmachung des Anspruchs gegen den Geschäftsleiter entscheidet. Daneben ist für den Verjährungsbeginn auf sog. Wissensvertreter abzustellen. AG und GmbH unterliegen im Rahmen des § 199 Abs. 1 BGB keiner Wissensorganisationspflicht.
Der Autor untersucht die aktien- und insiderrechtliche Zulassigkeit eines uberobligatorischen Informationsaustauschs zwischen Private Equity-Investor und Portfolio-Aktiengesellschaft. Er zeigt geeignete Manahmen zur Optimierung des Informationsflusses auf, z.B. konzernrechtliche Gestaltungsmittel oder Strukturmanahmen nach dem Beteiligungserwerb.
Der Besondere Vertreter nach § 147 AktG wird durch die Hauptversammlung bestellt, um anstelle von Vorstand oder Aufsichtsrat Ersatzansprüche der Gesellschaft zu verfolgen und geltend zu machen. Der Autor geht ausführlich den Fragen nach, welche inhaltlichen Anforderungen an den Geltendmachungsbeschluss zu stellen sind, welche Missbrauchsgefahren bestehen und wie das Informationsrecht des Besonderen Vertreters ausgestaltet ist. Zudem betrachtet er die Rechtsschutzmöglichkeiten im Rahmen der Beschlussfassung und des Informationsrechts. Untersucht werden unter anderem die Beschlussanfechtung, die Rechte des Versammlungsleiters in der Hauptversammlung und die Möglichkeit von einstweiligem Rechtsschutz im Gesellschaftsrecht.
Ausgehend von den Begriffen ausschuttbarer Betrag bzw. Gewinn wird untersucht, ob auch hierzulande ein IFRS-Gewinn unter Wahrung des Glaubigerschutz- und Vorsichtsprinzips ausgeschuttet werden kann. Nach einem eingehenden Vergleich von HGB und IFRS werden hierfur unterschiedliche Losungsansatze - Solvenztest bzw. Ausschuttungssperren - prasentiert.
Der Band untersucht die Auswirkungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) auf den gesellschaftsrechtlichen Kapital- und Gläubigerschutz. Das BilMoG verfolgt das Ziel, den Informationswert von Jahresabschlüssen unter Beibehaltung des Gläubigerschutzniveaus zu steigern. Der Gesetzgeber führte eine außerbilanzielle Ausschüttungssperre ein, die unsichere Vermögensgegenstände bei der Ermittlung des ausschüttungsfähigen Vermögens eliminiert. Trotz dieser minimal-invasiv wirkenden Maßnahme wurde ein Paradigmenwechsel eingeläutet: Der ausschüttungsfähige Gewinn ist fortan nicht mehr aus der Bilanz ersichtlich, sondern nur noch in Zusammenschau mit Angaben im Anhang ermittelbar. Das Vorsichtsprinzip hat zulasten der Informationsfunktion eine Schwächung erfahren.
Dieses Werk befasst sich mit den möglichen zivil- und aktienrechtlichen Folgen unangemessener Gehaltsvereinbarungen mit Vorständen deutscher Aktiengesellschaften. Zentrale Norm in diesem Zusammenhang ist § 87 AktG, welche im Zuge der Finanzkrise durch das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) reformiert wurde. Der Autor untersucht, ob die möglichen Rechtsfolgen unangemessener Vergütungsabreden aufgrund der Gesetzesänderungen neu zu bewerten sind. Zunächst erfolgt eine Darstellung des Meinungsstands in Rechtsprechung und Literatur vor und nach dem VorstAG. Anschließend betrachtet er die Auswirkungen der Gesetzesänderungen detailliert im Einzelnen, nimmt anschließend eine Gesamtbewertung vor und liefert einen kurzen Ausblick.
Liability Management Transaktionen sind ein gangiges Instrument zur Restrukturierung von Anleihen, um diese an veranderte Bedurfnisse der Emittenten anzupassen. Dabei stehen neben der Anderung der Anleihebedingungen Umtauschangebote (Debt Debt Swap, Debt Equity Swap und Debt Convertible Swap) und Anleiheruckkaufe (Bond Buy Backs) zur Verfugung.
Die Verselbständigung der juristischen Person geht bei der Aktiengesellschaft so weit, dass die Gesellschaft sogar ihr eigenes Mitglied werden kann. Da liegt es nicht fern, dass sie auch Dritten dabei helfen kann, ihr Mitglied zu werden (sogenannte Financial Assistance). Rechtlich kann dies nicht unbegrenzt zulässig sein. Im Fokus der vom Autor vorgelegten Abhandlung stehen §§¿71a und 57 AktG, welche er sowohl im transaktionsmotivierten als auch im unternehmerisch motivierten Kontext beleuchtet. Einen besonderen Schwerpunkt bildet die Untersuchung der Financial Assistance in Verschmelzungssachverhalten. Ausgangspunkt dieser Untersuchung ist die sogenannte »Babcock-Borsig/HDW«-Entscheidung des OLG Düsseldorf.
Werden innerhalb eines Konzerns Risiken und Chancen so ungleich verteilt, dass eine Gesellschaft weit überwiegend belastet und alleine nicht überlebensfähig ist, spricht man von einer «Aschenputtel-Konstellation ». Im Fall einer Insolvenz der risikobelasteten Gesellschaft stellt sich die Frage nach einer Haftung der Gesellschafter. Vor diesem Hintergrund entwickelt der Autor verschiedene Fallgruppen der «Aschenputtel-Konstellation » und überprüft diese in Hinblick auf eine mögliche Differenzhaftung und Existenzvernichtungshaftung der Gesellschafter. Dabei werden die Voraussetzungen und dogmatischen Hintergründe beider Haftungsinstitute und insbesondere Fragen der Unternehmensbewertung und der Grenzen der Dispositionsbefugnis von GmbH-Gesellschaftern näher betrachtet.
Tilmeld dig nyhedsbrevet og få gode tilbud og inspiration til din næste læsning.
Ved tilmelding accepterer du vores persondatapolitik.