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Galten die sogenannten GAFA-Unternehmen vor einigen Jahren noch als Innovationsträger, bestimmen heute die Gefahren, die von diesen Unternehmen ausgehen die aktuelle Debatte. Im Kontext der Fusionskontrolle wird ein besonderes Phänomen diskutiert: Es besteht der Verdacht einer zunehmenden Praxis, insbesondere der GAFA-Unternehmen durch gezielte Akquise kleine, aber erfolgreiche Start-ups mit einer schnell wachsenden Nutzerbasis und einem signifikanten Wettbewerbspotenzial systematisch zu erwerben. Die Autorin setzt sich mit der Frage auseinander, wie sichergestellt werden kann, dass die wettbewerbsrechtlich relevanten Zusammenschlussvorhaben von der Wettbewerbsbehörde tatsächlich aufgegriffen werden und sodann materiell-rechtlich adäquat beurteilt werden können.
Die Arbeit behandelt eine Fragestellung des Konzernarbeitsrechts. Es geht sowohl um die Ubertragung der Arbeitsverhaltnisse als auch um die Fortgeltung von Betriebs-, Gesamtbetriebs- und Konzernbetriebsvereinbarungen bei Betriebsubergangen. Es wird auch gepruft, ob Verfallklauseln fur den Betriebsubergang in bestimmten Fallen zulassig sein konnen.
Die Arbeit beschaftigt sich mit den sogenannten Rabattvertragen zwischen Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen. Der Verfasser schlagt vor, gangige rechtliche Einordnungen, die den vielzitierten Wettbewerb im Gesundheitswesen, die Krankenkassen als Nachfrager und die dezentralen Arzneimittelvereinbarungen betreffen, zu hinterfragen.
Die Arbeit befasst sich mit dem postmortalen Schutz und der Ubertragbarkeit des allgemeinen Personlichkeitsrechts. Sie vergleicht das allgemeine Personlichkeitsrecht mit dem Urheberpersonlichkeitsrecht und untersucht, ob die fur das Urheberpersonlichkeitsrecht geltenden Erkenntnisse auf das allgemeine Personlichkeitsrecht ubertragen werden konnen.
Die Arbeit gibt fur den beratenden Anwalt in der Immobilienrechtspraxis einen Uberblick uber die Anforderungen, die 550 BGB an einen Mietvertrag stellt und beschaftigt sich mit der Rechtsprechung zu 550 BGB. Die Verfasserin setzt sich mit dem Sinn und Zweck der Norm auseinander und macht schlielich einen Vorschlag de lege ferenda.
Wird ein urheberrechtlich geschutztes Werk durch den Eigentumer verandert, so kann dies die Interessen des Urhebers an dessen unverandertem Bestand beeintrachtigen. Die Arbeit will einen Beitrag dazu leisten, die in die Entscheidung der Gerichte einzubeziehenden Interessenlagen zu analysieren und in ihrer jeweiligen Schwere aufzuzeigen.
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