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Die Autorin wirft die Frage auf, welchen Stellenwert insbesondere die Schadenswiedergutmachung und der Täter-Opfer-Ausgleich im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts einnehmen. Dabei umfasst das Werk die theoretischen Auseinandersetzungen über die Anwendbarkeit der Instrumente im wirtschaftsstrafrechtlichen Bereich und grenzt sie zu anderen straf-, zivil- und öffentlich-rechtlichen Instrumenten ab. Andererseits wird die praktische Relevanz im Rahmen einer qualitativ-empirischen Untersuchung erforscht und die Frage nach opferfreundlicheren Alternativinstrumenten aufgeworfen. Dabei kommt die Autorin dazu, dass die Wiedergutmachung im Wirtschaftsstrafverfahren durchaus Potential hat, sofern die notwendigen Rahmenbedingungen stimmen.
Der Tatbestand der Freiheitsberaubung bestraft denjenigen, der einen anderen einsperrt oder auf andere Weise ¿ etwa durch List ¿ der Freiheit beraubt. Er ist einem Einverständnis zugänglich, das grundsätzlich rein tatsächlicher Natur ist. In Bezug auf eine listige Freiheitsberaubung ergibt sich folgende Paradoxie: Die List käme zwar als Tatmittel der Freiheitsberaubung in Betracht, könnte aber wegen des erschlichenen, tatsächlich aber gegebenen Verzichts auf die Fortbewegungsfreiheit keinen Beraubungserfolg bewirken. Die vorliegende Untersuchung zeigt insofern einen Maßstab auf, die Wirksamkeit des mittels List erschlichenen Einverständnisses innerhalb der Freiheitsberaubung zu beurteilen.
Das Problem des Dopings im Sport zählt gegenwärtig zu den brisantesten sportpolitischen Themen. Im Mittelpunkt der Diskussion um eine strafrechtliche Aufarbeitung dieser Materie stand stets der Aspekt des Gesundheitsschutzes. Inwieweit auch der strafrechtliche Vermögensschutz berührt ist, wurde bislang kaum behandelt. Dies verwundert, ist doch die Kommerzialisierung und Professionalisierung im Sport keine neue Erscheinung, sondern eine Entwicklung, die mit der Dopingproblematik einhergeht. Es sind deshalb die wirtschaftlichen Gesichtspunkte des Dopings, die den Kern der Abhandlung bilden: Der Autor untersucht betrugsrelevante Verhaltensweisen des gedopten Sportlers, wobei er vor allem hinsichtlich der Betrugskonstellationen zum Nachteil des Sponsors Neuland betritt. Die Arbeit schließt mit der Erörterung eines gesetzgeberischen Handlungsbedarfs zum strafrechtlichen Schutz des Sportethos.
Das Buch untersucht die Frage, inwieweit die Begehung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten gerechtfertigt sein kann, wenn diese Begehung dem Erhalt des eigenen Arbeitsplatzes oder fremder Arbeitsplätze dient. Dazu geht es zunächst dem geschichtlichen Bedeutungswandel von Arbeit nach. Es folgt eine kurze Bestandsaufnahme von Rechtsprechung und Literatur, bevor die Regelung des rechtfertigenden Notstandes in § 34 StGB vorgestellt wird. Einen Schwerpunkt bildet in der Folge die Untersuchung, an welchen Stellen der nationalen und internationalen Rechtsordnung das Interesse Arbeit Anerkennung gefunden hat. Mit diesen Ergebnissen widmet sich die Untersuchung schließlich der Subsumtion konkreter Fallgestaltungen und Beispielsfälle unter § 34 StGB.
This penal law comparison regarding hate crime uses the method of functional comparative law to deal with the history and society of the USA and Germany, the common law tradition, codified law, the legal good doctrine, the Harm Principle, the wrong of a criminal offense and the blameworthiness of an offender committing a bias-motivated crime.
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