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Das verfassungsrechtliche Gebot der Verhinderung vorherrschender Meinungsmacht wird nur unzureichend durch den Gesetzgeber befolgt. Die Autorin arbeitet die Handlungsspielraume bei Reformen der Konzentrationskontrolle des Rundfunkstaatsvertrags sowie des Kartellrechts heraus und entwickelt Ansatze fur ein Gesamtmedienmodell.
Ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk zur Sportberichterstattung verpflichtet? Das Ob und Wie dieser Frage ist hochaktuell und umstritten. Im Mittelpunkt der Diskussion stehen meist Probleme der zuschauerattraktiven Sportarten wie Fußball, Formel 1 und Boxen. So stellt sich die Frage nach der Übertragung wichtiger Sportereignisse exklusiv im Pay-TV. Daneben geht es aber auch um die Breite des Sportspektrums, etwa Freizeitsport, Behindertensport oder Sportpolitik. Dabei interessiert vor allem, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk berechtigt oder gar verpflichtet ist, über den Sport in seiner gesamten Bandbreite zu berichten. In dieser Untersuchung klärt der Autor, inwieweit der öffentlich-rechtliche Rundfunk gehalten ist, im Sinne des klassischen Programmauftrags ein umfassendes Bild der Sportwirklichkeit zu vermitteln. Eine spezielle Funktion bei der Sportberichterstattung wäre zugleich eine weitere Legitimationsgrundlage für die Gebührenfinanzierung und die starke Rolle der Öffentlich-Rechtlichen im dualen System. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass der Sport ganz zweifellos zu dem Bereich gehört, über den umfassend berichtet werden muss. Dies lässt sich nicht unter Verzicht auf sportliche Großereignisse verwirklichen. Im Rahmen seiner Programmautonomie hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk aber darüber hinaus selbst zu befinden, wie er seine Aufgabe erfüllt.
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