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Die Arbeit behandelt die Beurteilung mengen- und umsatzbezogener Rabatte marktbeherrschender Unternehmen unter Art. 102 AEUV. Eine Analyse der Entscheidungspraxis der europaischen Gerichte und der Kommission zeigt u.a. die Unterschiede zwischen der Bewertung der Rabatte durch die europaischen Gerichte und der neuen Herangehensweise der Kommission auf.
Gegenstand der Arbeit ist die wettbewerbsrechtliche und wettbewerbspolitische Beurteilung vertikaler Zusammenschlüsse. Der Schwerpunkt liegt in der Untersuchung der Leitlinien der Kommission zur Bewertung nicht horizontaler Zusammenschlüsse vom 28.11.2007 im Hinblick auf die Beurteilung von Marktverschlusseffekten und zusammenschlussbedingten Effizienzen. Die Arbeit stellt den Kenntnisstand der ökonomischen Lehre zur vertikalen Integration dar und untersucht die Frage, inwieweit das in den Leitlinien niedergelegte Bewertungskonzept auf die deutsche Zusammenschlusskontrolle übertragbar ist und hergebrachte Argumentationsweisen der deutschen Kartellrechtspraxis infrage stellt.
Die Frage nach Arbeitsteilung, Spezialisierung und haftungsrechtlicher Entlastung der Mitglieder im kollegial gepragten Vorstand ist mageblich mit dem Grundsatz der Gesamtverantwortung verbunden. Diese Arbeit untersucht Grundlagen, Inhalt und Reichweite der Gesamtverantwortung und nimmt dabei auch die konzernrechtliche Ebene in den Blick.
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