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Inhaltsangabe:Einleitung: Aufgrund des zunehmenden Abbaus von internationalen Handelshemmnissen verändern sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen weltweit immer schneller. Dadurch wächst die unternehmerische Unsicherheit, da bestehende unternehmerische Tätigkeiten schneller an Profitabilität verlieren können. Gleichzeitig eröffnen sich jedoch auch in immer schnellerem Maße neue Möglichkeiten profitabler wirtschaftlicher Betätigungen. Hierzu wird in der Literatur die Anwendung von Chancen- und Risikomanagementsystemen thematisiert, um die Gefährdung von bestehenden Geschäfts-tätigkeiten sowie die Eröffnung von neuen Geschäftspotenzialen rechtzeitig zu identifizieren und damit umgehen zu können. Ebenfalls von einem wirtschaftlichen Wandel betroffen sind somit die Stakeholder der Unternehmen, allen voran die Anteilseigner, die sich mit einer wachsenden Zahl an Investitionsmöglichkeiten für ihr Kapital und einer höheren Unsicherheit für die zukünftige Entwicklung desselben konfrontiert sehen. Dieser Umstand erfordert eine geeignete Unternehmenspublizität, die insbesondere prognostische Informationen enthält und so den (potentiellen) Kapitalgebern Hinweise auf die zukünftige Entwicklung des Unternehmens geben kann. Hierzu wurde bereits 1998 das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) erlassen, welches u.a. eine Ergänzung der Lageberichterstattung dahingehend verlangte, dass nun auch auf die Risiken der künftigen Entwicklung einzugehen sei. Bei der damit zusammenhängenden Diskussion um eine geeignete Risikoberichterstattung (RBE) wurde die Chancenperspektive häufig vernachlässigt, da zwar die Notwendigkeit eines Chancenmanagementsystems (CMS) neben dem Risikomanagementsystem (RMS) anerkannt wurde, aufgrund der fehlenden gesetzlichen Verpflichtung für die Berichterstattung über Chancen jedoch nur ein Wahlrecht eingeräumt wurde. Die Fokussierung wurde dadurch unweigerlich auf die Risikoperspektive gelegt. Mit der Einführung des Gesetzes zur Einführung internationaler Rechnungslegungsstandards und zur Sicherung der Qualität der Abschlussprüfung (BilReG) am 04.12.2004 erfuhr die Lageberichterstattung eine Erweiterung und Präzisierung, derzufolge nun auch explizit verlangt wird, im Lagebericht auf die ?voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken? einzugehen. Mit der Chancenberichterstattung (CBE) entstand somit ein neuer Pflichtbestandteil des Lageberichts, dessen [¿]
Alexander Bohn stellt die rechtlichen und wirtschaftlichen Vorgaben an die Ausge¬staltung der Zinsschranke und vergleichbarer Regelungen vor und analysiert die entsprechenden Vorschriften in den Mitgliedstaaten der EU und ausgewählten Drittstaaten. Auf der Grundlage einer Systematisierung dieser Vorschriften untersucht und bewertet er die Zinsschranke und Alternativmodelle hinsichtlich ihrer ökonomischen Wirkungen. Zudem unterbreitet er Lösungsvorschläge für Auslegungsfragen zur Zinsschranke.
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