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Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Verwaltungsrecht, Note: 10, EBS Universität für Wirtschaft und Recht (Rechtswissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Frau Birte Schick¿Schuster (S) möchte am 11. Februar 2017 eine Protestaktion vor dem Bekleidungsgeschäft ¿Sekeurö wie von ihr geplant durchführen. Dazu wendet sie sich am 3. Februar hilfesuchend an Rechtsanwalt Herr Dr. Volkan (V). Fraglich ist, welche Schritte V im Namen der S einleiten kann, damit die Protestaktion wie geplant stattfinden kann. Angesichts der Eilbedürftigkeit des Begehrens der S, kann diese ¿Hilfe¿ nur im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes erlangt werden. Der Antrag wird Erfolg haben, wenn er zulässig und begründet ist.
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Jura - Datenschutz, Note: 14,00, EBS Universität für Wirtschaft und Recht (Law School), Sprache: Deutsch, Abstract: Bereits in den frühen 1970er-Jahren erkannte Hessen die Herausforderungen durch die Digitalisierung. Mit Hilfe einer zentralen Sammlung und breiten Verfügbarkeit von Bevölkerungsdaten sollte damals der Bedarf an infrastrukturellen Investitionen vom Wohnungsbau über Krankenhäuser und Schulen bis hin zum Ausbau des öffentlichen Personennah- und Individualverkehrs genau ermittelt und effizienter gedeckt werden. Die damit verbundene umfassende Speicherung und Verarbeitung persönlicher Informationen in digitalen Datenbanken rief aber auch Kritiker auf den Plan. Anknüpfend an Debatten in den USA wiesen sie auf die Gefahren einer zentralen Datenspeicherung und -auswertung durch staatliche und privatwirtschaftliche Stellen hin. Um einen ähnlichen Widerstand wie in den Vereinigten Staaten zu vermeiden, beauftragte der damalige hessische Ministerpräsident Georg-August Zinn sein Staatsministerium unter der Leitung von Spiros Simitis mit der Ausarbeitung von Lösungsansätzen. Dadurch entstand das Hessische Datenschutzgesetz, als zugleich erstes Datenschutzgesetz der Welt. Vier Jahre später folgten Rheinland-Pfalz und 1977 schließlich der Bund.Der Mann, der in Hessen darüber wachen sollte, dass Herrschaftswissen des Staates nur zum Wohl des Bürgers und nicht gegen ihn verwendet wurde, war Willi Birkelbach. Damit war er, als Ombudsmann für Datenschutz, der erste Datenschutz-beauftragte (DSB) der Welt. Heute, knapp 50 Jahre später, hat Deutschland ein europaweit einmaliges föderales System mit der Datenschutzbeauftragten des Bundes (BfDI) und den 17 Datenschutzbeauftragten der Länder (LfD). Mit der seit dem 25.5.2018 geltenden EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) wird die Institution des Datenschutzbeauftragten nun europaweit etabliert. Die Vorgaben für den Datenschutz und damit einhergehend für das Amt des Datenschutzbeauftragten kommen heutzutage nicht mehr aus Wiesbaden oder Berlin, sondern vorrangig aus Brüssel. Im Folgenden sollen in dieser Arbeit die Institution des Landesdatenschutzbeauftragten am Beispiel Hessens, sowie die der Bundesdatenschutzbeauftragten dargestellt werden. Dabei werden insb. die Entwicklung seit den Anfängen 1970 und die zentralen Neuerungen durch die DS-GVO herausgearbeitet. Dem folgt, darauf aufbauend, eine Darstellung der Kooperation der Datenschutzbehörden auf nationaler und europäischer Ebene. Abschließend wird ein Fazit gezogen und ein Ausblick gegeben.
Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Note: 12, EBS Universität für Wirtschaft und Recht (Law School), Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, ob Fahrverbote bereits auf der derzeitigen rechtlichen Grundlage umsetzbar sind oder es hierfür eines Tätigwerdens des Gesetzgebers bedarf. Insofern sollen der rechtliche Rahmen beleuchtet und darauf aufbauend der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in Bezug auf Verkehrsverbote diskutiert werden. Anschließend wird die Anordnungskompetenz erörtert und zusammenfassend eine Weiterführung hinsichtlich der Umsetzung von Fahrverboten gegeben.Millionen Eigentümer von privaten und gewerblichen Dieselfahrzeugen sind aufgeschreckt. Mit dem Urteil des BVerwG vom 27.02.2018 ist klar: ¿Diesel-Verkehrsverbote sind möglich.¿ Das BVerwG hat damit die Sprungrevisionen der Länder Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg gegen die erstinstanzlichen Gerichtsentscheidungen der Verwaltungsgerichte Düsseldorf und Stuttgart überwiegend zurückgewiesen.Sowohl das Unionsrecht als auch das Bundesrecht verpflichten die zuständigen Behörden dazu, durch in Luftreinhalteplänen enthaltene geeignete Maßnahmen den Zeitraum einer Überschreitung, der seit dem 01.01.2010 geltenden Grenzwerte für NOx, so kurz wie möglich zu halten. Aber selbst die mittlerweile zahlreichen Umweltzonen konnten bislang nicht verhindern, dass der Grenzwert von 40 ¿/m3 in mehreren deutschen Städten teilweise um das Doppelte überschritten wurde. Der Großteil der NOx-Emissionen wird dabei durch den Verkehr, insb. durch Dieselfahrzeuge verursacht, nicht zuletzt von solchen, die ¿ in weiten Teilen nur aufgrund einer systematischen Manipulation der Emissionswerte ¿ über eine grüne Umweltplakette verfügen und die daher berechtigt sind, in den festgesetzten Umweltzonen un-gehindert zu fahren.Als Reaktion auf die dauerhafte Nichteinhaltung der Luftqualitäts-RL gab die EU-Kommission jetzt bekannt u.a. Deutschland vor dem EuGH zu verklagen. Unterliegt Deutschland, drohen hohe Zwangsgelder. Um dies zu verhindern, wird aktuell vor allem über Verkehrsverbote diskutiert.
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