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Akademische Arbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Pädagogik - Erwachsenenbildung, Note: 1,3, Humboldt-Universität zu Berlin (educational science), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Weiterbildungsbeteiligung Erwachsener ist durch den Adult Education Survey (AES) bereits sehr gut dokumentiert. Demnach haben aktuell 50% der Erwachsene (zwischen 18 und 64 Jahren) an Weiterbildung teilgenommen (vgl. Bilger et al. 2017). Neben der tatsächlichen Teilnahme fragt die Erhebung auch nach Weiterbildungsbarrieren und Motiven nicht an einer Weiterbildung teilzunehmen. Untersuchungen über das Zustandekommen eines solchen Verhaltens aus Sicht der Erwachsenenbildung, speziell aus der Weiterbildung gibt es dabei wenige. Eine der wenigen Studien ist von Reich-Claassen, sie ergründet in einer qualitativ-explorativen Untersuchung das Zustandekommen von erwartungswidrigen Weiterbildungsverhalten (vgl. Reich-Claassen 2010). Sie überträgt dabei mehrere Theorien der Partizipationsforschung auf die Erwachsenen-/Weiterbildungsforschung. Darunter auch die ¿Theory of Reasoned Action¿ (TRA) bzw ihre Erweiterung ¿Theory of Planned Behavior¿ (TPB). Diese Hausarbeit möchte daran anknüpfen und die Theorie als Grundlage für die Interpretation von Befragungsergebnissen des AES aus dem Jahr 2012 nutzen. Die Befragung handelt um Nicht-Teilnahme an Weiterbildung von Teilnahmeinteressierten. Konkret wird sich die Hausarbeit der Frage widmen, wie sich diese Befragungsergebnisse des Adult Education Survey mit der ¿Theory of Planned Behavior¿ interpretieren lassen und wie die Ergebnisse für die Erwachsenenbildung und Weiterbildung genutzt werden können.
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Soziologie - Wohnen und Stadtsoziologie, Note: 1,3, Hochschule Zittau/Görlitz; Standort Görlitz, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit der Wirtschafts- und Währungsunion etablierte sich im Sommer 1990 auch im Osten Deutschlands westlich geprägtes Unternehmertum. Die Ausgestaltung der Wohnungen mit neuen Einrichtungsgegenständen nahm unter den Konsumwünschen ehemaliger DDR-Bewohner einen hohen Stellenwert ein. Mit der nun stark erweiterten Angebotspalette verfestigten sich in Ostdeutschland auch neue Wohnleitbilder und ästhetische Präferenzen.Die noch ungeübte Beurteilung westdeutscher Warenangebote und die geringe Vertrautheit mit der Breite der Produktpalette können als eine eingeschränkte Konsumentensouveränität verstanden werden. Dem Staat wäre hier die Verantwortung zugekommen, zwischen der Fülle an Angeboten und den Bedürfnissen der Nachfrager zu vermitteln. Dazu bieten sich auch Maßnahmen der Ästhetischen Bildung an.Diese Lenkung in der Herausbildung ästhetischer Präferenzen und Alltagsästhetiken wird bisher als Eingriff in die Privatsphäre verstanden und nicht als kulturpolitisches Handlungsfeld. Dabei hätte eine Ästhetische Bildung im Bereich der Innenarchitektur eine der deutschen Wiedervereinigung geschuldeten Maßnahme des Verbraucherschutzes darstellen können. Staat dessen wurde es verpasst, die Kulturpolitik und damit den Verantwortungsbereich des Staates neu auf die Belange eines vereinten Deutschlands auszurichten.
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