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Die Betriebsstätte stellt im internationalen Steuerrecht einen besonderen Anknüpfungspunkt für das Besteuerungsrecht dar. Trotz fehlender Rechtspersönlichkeit rechtfertigt die Erfüllung des Betriebsstättentatbestandes ein Besteuerungsrecht für den jeweiligen Betriebsstättenstaat. In welcher Höhe das Besteuerungsrecht besteht, wird durch die anzuwendende Gewinnabgrenzungsmethode bestimmt. Erst durch Überarbeitung des OECD-Musterabkommens 2010 besteht der Fokus auf Anwendung einer einzigen Gewinnabgrenzungsmethode. Das deutsche Steuerrecht hat sich diesem OECD-Ansatz (sog. AOA) angeschlossen. Ausgehend von dieser Neuausrichtung in der Betriebsstättengewinnabgrenzung untersucht Aurelia Froitzheim die Umsetzung des neuen Gewinnabgrenzungskonzeptes. Dafür betrachtet sie die Regelungen der OECD und des nationalen Gesetzgebers jeweils getrennt voneinander, um abschließend das Zusammenwirken beider Regelungsbereiche würdigen zu können.Das vorliegende Werk richtet sich an Dozenten und Studenten der Betriebswirtschaftslehre und der Rechtswissenschaft mit Schwerpunkten Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Steuerrecht und Wirtschaftsprüfung, aber auch an Steuerberater, Wirtschaftsprüfer sowie Mitarbeiter von Steuer- und Finanzabteilungen.
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