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Mit dem am 1.3.1999 in Kraft getretenen Bundes-Bodenschutzgesetz hat der Gesetzgeber ein umfassendes und bundeseinheitliches Regelungswerk zur Erfassung, Untersuchung, Bewertung und Sanierung von Altlasten geschaffen. Kernstück des Gesetzes ist die Regelung der Sanierungsverantwortlichkeit und damit der Frage, wer die Sanierung einer vorhandenen schädlichen Bodenveränderung oder Altlast durchzuführen und die anfallenden Kosten zu tragen hat.Die Arbeit widmet sich den Voraussetzungen und Grenzen der Verantwortlichkeit des Verursachers einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast sowie seines Gesamtrechtsnachfolgers und damit zwei der gemäß § 4 Abs. 3 S. 1 BBodSchG zur Sanierung verpflichteten Personen. Ausgehend von der früheren Rechtslage zeigt sie die bestehenden Probleme und bislang ungeklärten und in Rechtsprechung und Schrifttum umstrittenen Rechtsfragen auf und nimmt umfassend zu den für die Rechtspraxis bedeutsamen Grundsatz- und Detailfragen der Verhaltensverantwortlichkeit unter der Geltung des Bundes-Bodenschutzgesetzes Stellung. Besondere Berücksichtigung findet dabei die Problematik, ob die Regelungen zur Sanierungsverantwortlichkeit - insbesondere die Ausweitung der Verantwortlichkeit auf den Gesamtrechtsnachfolger des Verursachers - mit dem im Grundsatz bestehenden verfassungsrechtlichen Verbot der Rückwirkung von Gesetzen vereinbar sind.
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