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Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,3, DIPLOMA Fachhochschule Nordhessen; Zentrale, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit setzt sich mit der Frage auseinander, welche Bedeutung der psychosozialen Beratung innerhalb der Sozialen Arbeit zukommt. Der Begriff der Beratung wird im Allgemeinen als Information, Aufklärung und Begleitung situiert, wobei das Konzept in vielen Bereichen wie zum Beispiel der Schuldnerberatung oder Wohnungsberatung stattfindet. Die Beratung in der Sozialen Arbeit kennzeichnet sich außerdem durch Aspekte wie Handlungsmethoden, Haltung zum Klienten, Achtung der Menschenwürde, Gerechtigkeit, Ressourcenorientierung und Reflexion. Der Klient befindet sich zum Zeitpunkt der Beratung in einer persönlichen und sozialen oder psychischen Notlage und benötigt Rat aufgrund von seiner Überforderung im Rahmen der eigenen Alltagsbewältigung. Die psychosoziale Beratung findet somit unter anderem in Krankenhäusern sowie in der Schulsozialarbeit und der Kinder- und Jugendhilfe statt, aber auch bei Menschen mit Suchterkrankungen oder z. B. in Altenheimen.
Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Pädagogik - Kindergarten, Vorschule, frühkindl. Erziehung, Note: 1,0, DIPLOMA Fachhochschule Nordhessen; Zentrale, Sprache: Deutsch, Abstract: Was bedeutet Partizipation im Kindergarten? Was sind die Rechte und die Demokratie in der Partizipation? Was macht Partizipation mit den Kindern? Wie sieht es mit der Inklusion und mit Menschen mit Behinderungen aus in der Partizipation? Welche Methoden gibt es in der Partizipation? Können Ressourcen geweckt werden? Gibt es Grenzen in der Partizipation?Diesen Frage- und Problemstellungen soll die Arbeit nachgehen. Daher wird zunächst eine Definition der Begriffe Partizipation, Rechte und Demokratie erfolgen. Das Ziel der Arbeit ist es dabei, die Partizipation im Kontext der Kindergartentätigkeit darzustellen und klären, warum Kinder im Kindergarten Partizipation brauchen und erfahren sollten.Um eine Betriebserlaubnis für einen Kindergarten zu bekommen, sind nach § 45 SGB Abs. 2 Nr. VIII zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in der Einrichtung geeignete Verfahren der Beteiligung von Kindern anzuwenden. Mit dem dadurch gesetzlich geregelten Anspruch der Kinder auf Partizipation gewinnt diese im Kindergarten an Bedeutung. Dabei ist der Gedanke der Partizipation nicht neu, denn bereits in den zwanziger Jahren war der Hinweis auf die Partizipation als Begriff in reformpädagogischen Ansätzen zu finden.
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