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Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Politik - Thema: Europäische Union, Note: 1,0, Universität Wien (Institut für Politikwissenschaft), Veranstaltung: Seminar: Die innere und äußere Sicherheit der EU, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Ursprünge der EU selber mögen zwar in einer wirtschaftlichen Gemeinschaft der europäischen Staaten liegen, allerdings war bereits von Anfang an klar, dass diese wirtschaftliche Integration kein Selbstzweck ist. Vielmehr war diese stets von einer politischen Motivation getragen. Insofern überrascht es nicht, dass sich sukzessive eine Zusammenarbeit auch in anderen Politikbereichen abseits der wirtschaftlichen Integration herausgebildet hat.Die vorliegende Arbeit soll untersuchen, in welchen Schritten sich die Zusammenarbeit der Staaten der EU im Bereich der Justiz- und Innenpolitik nach und nach entwickelt hat. Zunächst werden die Gründe für die Entwicklung dieser Zusammenarbeit untersucht. Dann wird auf die historische Entwicklung des Rahmens, welcher der Justiz- und Innenpolitik innerhalb der EU zukommt eingegangen. Angefangen mit einer rein informellen Koordination über die im Vertrag von Maastricht formell eingeführte Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres bis zu dem, im Vertrag von Amsterdam vorgesehenen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. Anschließend sollen kurz die nach der derzeitigen Rechtslage mit diesem Politikbereich befassten Organe und ihre Funktionen dargestellt werden. Schließlich sollen noch ein paar konkrete materiell-politische Maßnahmen der EU im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts aufgezeigt werden, wobei diese beiden Kapitel, um den Gesamtumfang der Arbeit nicht zu sprengen, nur sehr grobe überblicksmäßige Darstellungen beinhalten und keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit erhoben wird.Kenntnisse des Lesers über die Entstehungsgeschichte der EU und deren grundsätzliche Strukturen werden vorausgesetzt und können nicht näher ausgeführt werden. Abschließend bleibt noch zu sagen, dass sich diese Arbeit sehr auf die Ebene der Rechtsvorschriften konzentriert, wobei natürlich nicht vergessen werden darf, dass die tatsächlichen Auswirkungen womöglich anders sein können und bestimmte Errungenschaften in der Praxis mitunter nicht so rosig sind, wie sie auf dem Papier erscheinen mögen. Doch trotz des Bewusstseins der Wichtigkeit der tatsächlichen Ergebnisse von zwischenstaatlichen Beschlüssen, werden diese sehr weitgehend ausgeblendet, um die Arbeit in einem vernünftigen Rahmen belassen zu können.
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