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Case Study from the year 2016 in the subject Law - Tax / Fiscal Law, grade: Sehr gut, Vienna University of Economics and Business (Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht), course: Tax Law Seminar, language: English, abstract: Since the beginning of the economic and financial crisis harmful tax competition increased and therefore also public concern in regard to aggressive tax planning augmented. Many countries try to attract foreign capital by setting low corporate income taxes. For example in Ireland and in Cyprus there is a tax of 12.5 %. A lot of multinational companies use these tax systems to reduce their overall tax burden and so they choose a low-tax-country for incorporation. To mention the BEPS Action Plan, many actions aim at reducing aggressive tax practises and therefore reducing shifting profits in low-tax-countries.As there will be no way in near future to harmonize tax bases and tax rates within the European Union, the European Commission tries to restrict distorting tax competition by using EU State Aid rules. Therefore it does not focus on tax rates or policies as such, but on tax rulings for specific firms. The Commission stated that: ¿Under State aid rules, national authorities cannot take selective measures that allow certain companies to pay less in taxes than they should if the tax rules of the country were applied in a fair and non-discriminatory way.¿
Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich BWL - Recht, Note: Gut, Wirtschaftsuniversität Wien (Abteilung für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre), Veranstaltung: BWL Seminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Die EU-Bilanzrichtlinie 2013/34/EU erfordert umfassende Änderungen und neue Regelungen zum unternehmensrechtlichen Jahresabschluss. Das Rechnungslegungsänderungsgesetz 2014 soll die Umsetzung dieser Richtlinie in österreichisches Recht herbeiführen und enthält Regelungen, die grundsätzlich für Geschäftsjahre gelten, die nach Ende Dezember 2015 beginnen. Dabei kommt es zu einer umfassenden Reformierung des Dritten Buches des UGB. Unter den neuen Vorschriften finden sich zahlreiche Änderungen zu Bilanzierung und Bewertung. Auf diese neuen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werde ich in meiner Arbeit im Einzelnen eingehen und werde deren Hintergrund erläutern, der eine Änderung erforderlich machte.Der Erlass der EU-Bilanzrichtlinie machte eine Anpassung der Rechnungslegungsvorschriften des Unternehmensgesetzbuches notwendig. Schwerpunkte in der Richtlinie in Bezug auf Bilanzierung und Bewertung wurden etwa in der internationalen Vereinheitlichung der Rechnungslegung und Stärkung der Kapitalmärkte durch Vergleichbarkeit sowie in der Erleichterung für kleine Unternehmen gesetzt.Neben der Umsetzung der Bilanzrichtlinie wollte der österreichische Gesetzgeber eine Vereinheitlichung der Rechnungslegung, dh eine Annäherung der bilanziellen Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches an die Regelungen des Einkommensteuergesetzes, erreichen. In der Literatur wird dabei häufig davon gesprochen, dass eine sogenannte Einheitsbilanz hergestellt werden soll. Weiters wird hierbei noch zwischen ¿Einheitsbilanz im engeren Sinne¿ und einer ¿Einheitsbilanz im weiteren Sinne¿ unterschieden. Der Gleichklang zwischen UGB und EStG stellt eine ¿Einheitsbilanz im engeren Sinne¿ dar.Der Gleichklang zwischen UGB, EStG und IFRS, den der österreichische Gesetzgeber mit dem RÄG 2014 ebenfalls anstrebt, wird als ¿Einheitsbilanz im weiteren Sinne¿ verstanden und soll eine bessere internationale Vergleichbarkeit herbeiführen. So werden etwa international nicht übliche Posten und Bilanzierungsmethoden gestrichen.
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: Gut, Wirtschaftsuniversität Wien (Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: In meiner Arbeit werde ich zunächst kurz auf den Betriebsstättenbegriff iSd Art 5 iVm Art 7 des OECD-Musterabkommens eingehen, um danach die Problematik, die der Begriff mit sich bringt, zu erörtern. In weiterer Folge werde ich die ausgearbeiteten Änderungen des endgültigen Berichtes vom Oktober 2015 erläutern.Da sich in den vergangenen Jahren die Gewinnverlagerungs- und Steueroptimierungsstrategien multinationaler Unternehmen zu einem bedeutenden und umstrittenen Thema entwickelt haben, hat sich auch die Auseinandersatzung mit Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung für Staaten weltweit zu einem zentralen Anliegen entwickelt. Daraus resultierten die Arbeiten der OECD zu Base Erosion and Profit Shifting oder kurz BEPS. Grundlegendes Ziel ist die Vermeidung der doppelten Nichtbesteuerung sowie die Vermeidung der Gewinnverlagerung in Niedrigsteuerländer. Gewinne sollen dort besteuert werden, wo sie entstanden sind bzw wo die wirtschaftliche Aktivität stattfindet. 2013 verabschiedeten die OECD- und G20-Länder dazu einen 15-Punkte-Aktionsplan. Geplant war, diese Maßnahmen bis spätestens 2015 auszuarbeiten. Eine der Maßnahmen ist die Action 7, die sich mit der Besteuerung von Betriebsstättengewinnen beschäftigt. Grundlegendes Ziel der Action 7 ist die künstliche Vermeidung von Betriebsstätten durch Anpassung des in Art 5 des OECD-Musterabkommens definierten Betriebsstättenbegriffes zu verhindern. Die sogenannte Focus Group des OECD-Steuerausschusses hat dazu eine Reihe von Möglichkeiten und Alternativen ausgearbeitet, die es dem Unternehmen beschwerlicher machen sollen, Betriebsstätten künstlich zu vermeiden und somit der Betriebsstättenflucht entgegenzuwirken. Die finalen Berichte zu den einzelnen Aktionen wurden am 5. Oktober 2015 veröffentlicht. Im endgültigen Bericht zu Action 7 wird schließlich ein favorisierter Lösungsansatz vorgestellt, wie Art 5 des OECD-Musterabkommens tatsächlich abgeändert werden soll.
Eva-Maria Bauer presents two theoretically grounded taxonomies which describe the different ways how top executives manage their work relationship and work-family balance.
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