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In einer Wirtschaft, die auf Geldkapital aufbaut, liegt es nahe, die unternehmerischen Entscheidungen allein nach den finanziellen Zielsetzungen der Kapitalgeber auszu- richten. Dieser Ausgangspunkt ist aber nicht selbstverstandlich. In der betriebswirtschaftlichen Finanzierungstheorie geht man vielfach von der Konzeption des "e;Unternehmens an sich"e; aus, bei der es in erster Linie um die Entwicklung des Unternehmens geht, hinter der die Interessen der Kapitalgeber moglicherweise zurucktreten mussen. In den letzten Jahren ist hier ein Wandel eingetreten. Man fragt, wie sich die unternehmerischen Entscheidungen gestalten, wenn die Unternehmensleitung sich lediglich als Vollzugs- organ der Kapitalgeber betrachtet und nur deren Interessen berucksichtigt. Der Verfasser baut seine Theorie auf einer realistischen Grundlage auf, indem er die einseitige Festlegung entweder auf das reine Unternehmensinteresse oder das reine Kapitalgeberinteresse vermeidet. In der Wirklichkeit haben wir es immer mit einem Zielbundel zu tun, bei dem sowohl die Erhaltung und Ausbau des Unternehmens als auch die finanziellen Ziele der Kapitalgeber zu beachten sind. Dabei ergibt sich ein oft schwieriges Abstimmungsproblem.
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