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Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Psychologie - Arbeit, Betrieb, Organisation und Wirtschaft, SRH Hochschule Riedlingen, Veranstaltung: Master Wirtschaftspychologie, Leadership und Management, Sprache: Deutsch, Abstract: Hintergrund dieser Literaturarbeit ist, die ¿Entwicklung zukunftsfähiger Managementkonzepte¿ unter dem Ansatz des Neuroleaderships zu betrachten.Hieraus lässt sich die Fragestellung ableiten, ob sich neurowissenschaftliche Erkenntnisse in zukunftsfähige Managementkonzepte einbeziehen lassen oder gar einbezogen werden sollten. Konkretisiert lautet die Fragestellung: Kann durch die Anwendung des SCARF-Modells die Motivation und Leistung von Mitarbeitern durch intrinsische Belohnung und durch Senkung des Einflusses durch Bedrohung gesteigert werden?Hypothese: Je ausgeprägter das SCARF-Modell von Führungskräften angewendet wird, desto stärker ausgeprägt ist die intrinsische Motivation und Leistung von Mitarbeitern.1.2 ZielsetzungZiel dieser Arbeit ist, die fünf Dimensionen des SCARF-Modells von David Rock zur Motivations- und Leistungssteigerung zu präzisieren, einen Strukturbaum mit geeigneten Fragen zu entwickeln um in Form eines Fragebogens, der bei einer Mitarbeiterbefragung eingesetzt werden soll, herausfinden zu können, ob in welchem Umfang sich der direkte Vorgesetzte ¿SCARF-gemäß¿ verhält.
Masterarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Führung und Personal - Sonstiges, Note: 2,0, Technische Universität Kaiserslautern (DISC), Veranstaltung: Personalentwicklung, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Masterarbeit wird aus Vereinfachungsgründen zur besseren Lesbarkeit auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für beiderlei Geschlecht.1.1. Problemstellung ¿ Akademiker im Fokus eines Anlagenbauunternehmens¿Im August zeigte sich der deutsche Ingenieurarbeitsmarkt im Vergleich zum Vormonat nahezu unverändert. So lag die gesamtwirtschaftliche Arbeitskräftenachfrage in den Ingenieurberufen bei 62.100 zu besetzenden Stellen und damit weiterhin auf einem hohen Niveau. Dem gegenüber standen 26.280 Arbeitslose, die einer Beschäftigung als Ingenieur nachgehen wollten. Im Schnitt kamen damit in den Ingenieurberufen beiunveränderter Tendenz 2,4 offene Stellen auf einen Arbeitslosen. Mit einem Verhältnis von 4,4 beziehungsweise 3,8 offenen Stellen je Arbeitslosen zeigte sich die Situation in den Schwerpunkten Maschinen- und Fahrzeugtechnik beziehungsweise Energie- und Elektrotechnik weiterhin angespannt. Auf diese beiden Kategorien entfielen die Hälftealler offenen Stellen in Ingenieurberufen, jedoch weniger als 29 Prozent aller Arbeitslosen.¿ Der o.a. Auszug aus dem VDI zeigt die Arbeitsmarktsituation bei Ingenieurberufen und verdeutlicht mit 2,4 offenen Stellen je Arbeitslosen die Situation für Unternehmen, die sich im sog. ¿War for Talents¿ befinden. McKinsey Deutschland prognostiziert für das Jahr 2020 einen Fachkräftemangel von 2 Mio. Personen. Jedoch ist die Entwicklung nicht linear. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagen-tur für Arbeit rechnet bis 2025 mit einem Rückgang des Erwerbspersonenpotenzials (EPP) von 6.5 Millionen Personen. Davon sind voraussichtlich 5,4 Mio. Fachkräfte. Das bedeutet, dass das EPP von zurzeit 44,6 Mio. auf nur noch 38 Mio. Personen sinkt. Die fehlenden Fachkräfte wirken sich auch auf den sog. Niedriglohnsektor und auf das Wirtschaftswachstum aus. So beziffert Prognos den Verlust auf 4,6 Milliarden Euro bis 2030. Die v.g. Zahlen zeigen, dass die Zahl der auf dem Arbeitsmarkt verfügbaren Fachkräfte schon heute in einigen Berufsgruppen nicht mehr den Bedarf der Unternehmen decken können und sich die Situation des Fachkräftemangels durch alle Berufsgruppen hinweg erstrecken wird. Der Bedarf an ¿Talenten¿ wird hierdurch steigen und die Unternehmen werden in einem starken Wettbewerb um diese Talente stehen. [...]
Doktorarbeit / Dissertation aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1 (magna cum laude), UMIT Private Universität für Gesundheitswissenschaften, Medizinische Informatik und Technik (Institut für Human- und Wirtschaftswissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Dissertation beschäftigt sich mit den Organisationspflichten des:- § 12 Abs. 1 AGG (Präventive Schutzmaßnahmen)- § 12 Abs. 2 AGG (Schulungsmaßnahmen)- § 12 Abs. 3 AGG (Reaktive Maßnahmen)- § 13 Abs. 1 AGG (Einrichtung der Beschwerdestelle)jeweils unter Berücksichtung der Rechte des Betriebsrates.Die unbestimmten Rechtsbegriffe der o.a. Normen werden konkretisiert.Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz legt den Krankenhausträgern in den §§ 12 und 13 AGG seit dem 18.08.2006 bis dahin unbekannte Organisationspflichten auf, lässt die Krankenhausträger durch zahlreiche unbestimmte Rechtsbegriffe im Unklaren darüber, welche Rechtspflichten er in welcher Art und Weise zu erfüllen hat. Die Dissertation verfolgt das Ziel, die einschlägigen Rechtsnormen des AGG zu Operationalisieren und die Normenkomplexe des AGG in die Praxis zu integrieren und damit das Risiko juristischer Haftung für den Krankenhausträger zu minimieren. Diese Dissertation geht ausschließlich auf privat geführte Rechtsträger von Krankenhäusern und vor diesem Hintergrund ausschließlich auf die Rechte des Betriebsrats aus dem BetrVG ein. Die Rechte des Personalrats aus dem Personalvertretungsgesetz für öffentliche Rechtsträger von Krankenhäusern werden nicht betrachtet.
Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Führung und Personal - Sonstiges, Note: 1,3, Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau (DIsC), Sprache: Deutsch, Abstract: Im Rahmen einer theoriebasierten Hausarbeit soll untersucht werden, welche Persönlichkeitsmerkmale und Zwänge bei Führungskräften nach der erfahrungswissenschaftlichen Führungsforschung eine erfolgreiche Mitarbeiterführung beeinflussen können. Es sollen Faktoren und Erkenntnisse aus dem Informations- und Austauschprozess zwischen Führungskraft und Mitarbeiter beleuchtet werden, die Einfluss auf das Verhalten des Mitarbeiters haben.In diese Hausarbeit sollen Erkenntnisse aus der Hirnforschung mit einfließen, so dass der Einfluss des Neuro-Leadership auf die Führungspraxis betrachtet werden soll. Hierbei wird neben allgemeinen Informationen zur Funktionalität des Gehirns insbesondere auf das Belohnungssystem, das emotionale System, das Gedächtnissystem und das Entscheidungssystem als für die Führungspraxis wichtige Gehirnsysteme näher eingegangen sowie untersucht, wie sich die neurowissenschaftlichen Erkenntnisse in typischen Situationen des Führungsalltags umsetzen lassen.Hierbei wird u.a. das ¿SCARF-Modell¿ von David Rock, welches durch Belohnung und Senkung einer Bedrohung für die Mitarbeiter ein Faktor zur Steigerung der intrinsischen Motivation und Leistung sein kann, näher betrachtet.
Diplomarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,0, DIPLOMA Fachhochschule Nordhessen; Abt. Mannheim, Sprache: Deutsch, Abstract: Die für ein Unternehmen notwendigen Mitarbeiter werden über den Beschaffungsmarkt zur Verfügung gestellt. Der Personalbeschaffungsvorgang wird in der Unternehmenspraxis regelmäßig rein betriebswirtschaftlich betrachtet und operativ in der Betrachtung der zielgruppenbezogenen Beschaffungswege unter Berücksichtigung von Kosten und Nutzen umgesetzt.Das Thema Personalbeschaffung wird aber nicht nur in der Unternehmenspraxis sondern auch in der Fachliteratur fast ausschließlich betriebswirtschaftlich betrachtet. Gerade in größeren Unternehmen ist die Personalbeschaffung häufig als eigener Funktionsbereich, der mit Fachleuten, z. T. mit Psychologen besetzt wird, aufgestellt. Eine erfolgreiche Personalauswahl ist kein Glücksfall, sondern das Ergebnis einer professionellen, effizienten Vorgehensweise, welche klare Schritte definiert, was getan werden muss, um eine freie Stelle schnell mit dem am Besten geeigneten Bewerber zu besetzen.Regelmäßig sind den Personalrekrutierern die in § 1 AGG genannten Benachteiligungsgründe nicht bekannt, nicht klar oder nicht abgrenzbar, so dass bei den überwiegend betriebswirtschaftlich denkenden und handelnden Personalrekrutierern mit dieser Arbeit vorhandene Ängste genommen, vor allem aber Möglichkeiten und Grenzen des AGG aufgezeigt werden sollen, um vorgelagert bereits den Personalbeschaffungsvorgang rechtssicher zu gestalten und das Haftungsrisiko für die Unternehmen zu reduzieren. Beleuchtet werden die Möglichkeiten und Einschränkungen bei der Wahl des Inhaltes und der Formulierung von Stellenausschreibungen welche das AGG bietet. Hierbei wird auch gezielt immer wieder mit Beispielen gearbeitet um einen hohen Praxistransfer herzustellen. Beschäftigt man sich aber tiefer gehend mit den in § 1 AGG genannten Benachteiligungsgründen, so wird klar, dass es durchaus möglich ist, die gewünschte Zielgruppe mit einer Stellenausschreibung zu erreichen und anzusprechen und vor allem hieraus bestenfalls auch Bewerber für das eigene Unternehmen zu gewinnen. Inhalt:- Einleitung- Die Stellenausschreibung- Schutzbereich des AGG- Zulässige unterschiedliche Behandlung (Rechtfertigungsgründe der §§ 8, 9 10 AGG)- Zurechnung von Fehlverhalten des angestellen Recruiters - Anwendbarkeit von § 831 neben dem AGG- Schlussbetrachtung
Habilitationsschrift Universitat Stuttgart, 2009
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