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Der Band befasst sich zunachst mit der aktuellen systematischen Debatte um eine philosophische Begrundung und eine Universalisierung unverlierbarer und unverausserlicher Menschenrechte, die unabhangig sind von innerstaatlicher oder international-uberstaatlicher Positivierung, die also in ihrer Geltung nicht bestimmt sein sollen durch einen Akt menschlicher Gesetzgebung. Ist eine solche nicht-positive Begrundung von - auch noch universell geltenden - Menschenrechten konstruktiv uberhaupt moglich und wenn ja, wie musste eine solche Begrundung aussehen, um uns uberzeugen zu konnen? Weiter geht es um den historischen Hintergrund der Menschenrechtsdebatte. Denn es ist fur das Verstandnis des heutigen Begriffs von Menschenrechten unverzichtbar, nach all jenen inhaltlichen Elementen - etwa bei den Sophisten, bei Aristoteles, bei den Stoikern sowie im Mittelalter und in der fruhen Neuzeit - zu forschen, aus denen sich spater unser heutiges Verstandnis des Begriffs der Menschenrechte zusammengesetzt hat. Aber auch ein formeller Aspekt wie die keineswegs selbstverstandliche Bedeutungszunahme der Konzeption von subjektiven Rechten"e; spielt bei der Herausbildung dieses Verstandnisses eine wichtige Rolle.
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