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Aufgrund der Globalisierung der Wirtschaft steigt der Bedarf an einer qualifizierten Aus- und Weiterbildung im Bereich der internationalen Besteuerung stetig an. Haufig fallt der Einstieg schwer, da bei vielen Fragestellungen unterschiedliche Rechtsnormen zusammenwirken. Das neue Lehrbuch setzt allgemeine steuerliche Grundkenntnisse voraus. Es verschafft auf dieser Basis zunachst einen systematischen und betriebswirtschaftlich orientierten Einstieg in die uberaus komplexe Materie der internationalen betriebswirtschaftlichen Steuerlehre. Dabei werden sowohl "e;Inbound-Aktivitaten"e; (Aktivitaten vom Ausland nach Deutschland hinein) als auch "e;Outbound-Aktivitaten"e; (Aktivitaten aus Deutsch- land in das Ausland heraus) analysiert, so dass beide Blickrichtungen von Investoren abgedeckt sind. Anschieend wird dieses "e;Handwerkszeug"e; auf wichtige Fragen der Steuerplanung wie Verrechnungspreise und Gewinnausweis, Steuerbelastungsvergleiche von Standorten oder Rechtsformwahl und Vertriebsstruktur angewendet. Didaktisch fordern eine Vielzahl von Abbildungen, Beispielen und Beispielsrechnungen das Verstandnis des Lesers. Besonderer Wert wurde ebenfalls auf eine systematische, verstandliche und okonomisch fundierte Darstellung gelegt. Die Erfahrung der Autoren zeigt, dass sich komplexe Regelungsbereiche mit graphischer Unterstutzung und auf der Basis eines soliden und geordneten Wissensfundaments leichter "e;erfassen"e; lassen als durch eine bloe verbale Aneinanderreihung von Detailwissen. Das Konzept beruht auf langjahrigen Veranstaltungen zur Ausbildung an der Universitat Bayreuth sowie der TU Chemnitz und zur Weiterbildung fur verschiedene Organisationen (z.B. Institut der Wirtschaftsprufer, Euroforum). Das Buch wendet sich an alle, die sich in Studium, Examensvorbereitung und Berufs- praxis mit grenzuberschreitenden Steuerfragen beschaftigen und sich daher in diese Rechtsmaterie vertiefen mochten.
Rechnungslegung von Unternehmen wird durch Ressourcenknappheit, Unsicherheit und Arbeitsteiligkeit des Wirtschaftens erzwungen. Die geltende Rechtsordnung fordert im Handelsrecht eine Rechnungslegung vor sich selbst und gegenüber den an der Unternehmung teilnehmenden schutzwürdigen Personen - insbesondere den Gläubigern und Eigentümern, das Steuerrecht statuiert die Rechnungslegungspflicht gegenüber dem Zwangsteilhaber Fiskus. Es stellt sich die Frage, ob Rech nungslegung gegenüber privaten Unternehmensteilnehmern grundsätzlich in gleicher Weise erfolgen kann oder muß wie gegenüber dem Steuergläubiger. Die Geschichte der Rechnungslegung wie auch ein Blick über die Grenzen liefern unterschiedliche Antworten auf diese Grundsatzfrage. Historisch ist diese in Deutschland vor über 100 Jahren eher zufällig entschieden worden, als es der Kauf mannschaft opportun erschien, für Zwecke der Besteuerung statt der bis dahin anzuwendenden Einnahmen-Ausgaben-Rechnung die vom Handelsrecht bereits angewandte Bilanz zugrundezulegen. Dies war die Geburtsstunde der Maßgeblich keit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz und der Beginn einer nunmehr über 1- jährigen Entwicklung, die durch wechselseitige Einflußnahmen der Rechenwerke und durch immer wieder aufflammende Grundsatzdiskussionen gekennzeichnet ist. Kontrovers wird diskutiert, ob das gegenwärtig zugrundegelegte Rechenwerk "Bilanz" überhaupt ein zweckmäßiges Rechnungslegungsinstrument sei, umstritten ist, ob dieses Rechenwerk gegenüber privaten Rechnungslegungsadressaten und dem Fiskus grundsätzlich gleich oder unterschiedlich zu gestalten sei. Befürworter einer Einheitsbilanz und Verfechter eigenständiger Handels- und Steuerbilanzen stehen sich kaum versöhnbar gegenüber. Auch wenn sich derGesetzgeber im Rahmen der Rechnungslegungsreform durch das Bilanzrichtliniengesetz 1985 klar für die Bei behaltung des Maßgeblichkeitsprinzips entschieden hat, hat die Diskussion kaum an Schärfe verloren: Die Zukunft des Maßgeblichkeitsprinzips erscheint noch kei nesfalls gesichert.
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