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Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Universität Augsburg (Juristische Fakultät), Sprache: Deutsch, Abstract: Die amerikanischen Verhörpraktiken im Rahmen des Kampfes gegen den internationalen Terrorismus in Gefangenenlagern wie Guantanamo haben ein strafprozessuales Problem in die Öffentlichkeit gebracht, das bisher auch in der Wissenschaft nur wenig Beachtung gefunden hat; können im Ausland unter Folter und erniedrigenden Behandlungen erlangte Aussagen der verhörten mutmaßlichen Terroristen auch in deutschen Prozessen verwertet werden?Diese Frage kann jedoch nur Ausgangspunkt einer Beschäftigung mit diesem Thema sein. Es stellt sich generell die Frage, unter welchen Bedingungen im Ausland gewonnene Aussagen von Beschuldigten oder auch Zeugen im deutschen Strafverfahren verwendet werden können und wie dies zu geschehen hat. Daher geht es in dieser Arbeit um die Frage der Verwertbarkeit ausländischer (bemakelter) Aussagen.Doch bevor diese spezielle Problematik näher beleuchtet werden kann, sind zu aller erst die Grundzüge der Beweis(verwertungs)verbote in Fällen ohne Auslandsbezug darzustellen, weil deren Verständnis die Grundlage für Fälle mit Auslandsbezug bildet. Daher wird im Folgenden erst die rein nationale Rechtslage bezüglich der Beweisverbote anhand allgemeiner Grundsätze und der wichtigsten Fallgruppen dargestellt.Sodann wird zu klären sein, was unter ¿ausländischen, bemakelten Aussagen¿ generell zu verstehen ist, bevor auch hier erst allgemeine Grundsätze zur Frage des ¿Wie¿ und des ¿Ob¿ der Verwertung entwickelt und schließlich die wichtigsten Problemfälle dargelegt werden.Die ¿ausländischen Aussagen¿ von Sachverständigen als Gutachter sollen dabei mangels Praxisrelevanz außen vor bleiben.
Fachbuch aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Sonstiges, , Sprache: Deutsch, Abstract: Die Ausarbeitung beschäftigt sich mit der Fragestellung, welche Klauseln der VOB-B einer AGB-Inhaltskontrolle standhalten beziehungsweise welche Klauseln unwirksam sind, wenn die Privilegierung des § 310 I 3 BGB nicht greift.
Großsiedlungen wie Hamburg-Steilshoop oder Berlin-Marzahn gibt es in fast allen deutschen Großstädten. In den neuen Bundesländern sind diese als "Platte" dafür bekannt, dass man sie wegen Leerstands oft abreißt. In den alten Ländern hingegen sind sie eher wegen ihrer schwierigen Sozialstruktur und den damit verbundenen Problemen öffentlichkeitswirksam.Zu beiden Themenbereichen existiert eine schier endlose Fachliteratur, leider endet diese zumeist an dem Punkt, wo es gilt beide Themen prozesshaft zu vergleichen. Ansatzpunkt der vorliegenden Arbeit war es, die Problematik Großsiedlungen aus einem gesamtdeutschen Blickwinkel zu betrachten. Ähnliche soziale Probleme haben sich zwei Jahrzehnte nach der politischen Wende auch in der ostdeutschen Platte entwickelt und die Großsiedlungen der alten Länder weisen oft auch bauliche Mängel auf. Auf diesem Ansatz basierend stellt diese Disseration die Frage, inwieweit Stadtumbau sich heute zwischen Ost und West unterscheidet, wie Akteure vor Ort entsprechende Probleme angehen und ob Erfahrungen auf wissenschaftlicher oder praktischer Ebene ausgetauscht werden. Um den Praxisbezug nicht außer Acht zu lassen, werden diese grundsätzlichen Fragen anhand von vier Großsiedlungen in Bremen, Dortmund, Guben und Halle untersucht. Interessante Ergebnisse ergaben sich insbesondere im Hinblick auf Kooperationsformen der Akteure vor Ort, gerade wenn im Stadtteil ein international tätiges Wohnungsunternehmen Wohnungseigentümer ist. Diese lassen sich nach den Ergebnissen der vorliegenden Arbeit sehr schwer in soziale Stadtumbauprozesse einbinden. Ebenfalls ergaben die Fallstudien in den vier Großsiedlungen ein sehr unterschiedliches Verständnis von Bürgerbeteiligung. In Bremen-Tenever wird diese als Mitentscheidung des Stadtteilbewohners seit vielen Jahren erfolgreich praktiziert. In anderen Städten wird darunter allenfalls Bürgerinformation verstanden. Auch ergaben sich interessante Hemmnisse bei den Stadtverwaltungen und Wohnungsunternehmen, wenn es darum geht, Erfahrungen in anderen Städten auf den eigenen Stadtumbauprozess zu übertragen bzw. gute soziale Engagements zu erkennen und ggf. zu versuchen, diese Erfahrungen für eigene soziale Probleme nutzbar zu machen.
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