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Ist ein Architekt "schuld", wenn eine geprüfte Dachbahn versagt? Wie umfänglich ist die Herstellerhaftung für bereits montierte Produkte? Muss ein Dachstuhl abgebrochen werden, dessen Pfetten keine CE-Kennzeichnung tragen? Müssen Schadstoffe in Kindergärten geduldet werden, weil keines der Bauprodukte nach europäischen Regeln danach zu prüfen ist? Sind europäisch harmonisierte Normen rechtlich bindend? Welche Haftungsfallen ergeben sich, wenn die für die Gebrauchstauglichkeit notwendigen Merkmale zumindest teilweise nicht mehr national bestimmt werden dürfen? Was muss geändert werden, damit Bauen mit vertretbarem Risiko möglich bleibt? Die 45. Aachener Bausachverständigentage 2019 zeigen Lösungen zu vielen offenen Fragen bei der Verwendung von Bauprodukten, die Grundlage des Bauens und Bewertens sind. Ebenso wird aufgezeigt, dass Schimmel innerhalb von Bauteilschichten in der Regel keine gesundheitlichen Risiken für Innenräume darstellt und damit der Instandsetzungsaufwand bei Schimmelschäden oft erheblich reduziert werden kann. Weitere Themen sind der Umgang mit Radon und fest gebundenem Asbest.
Welche Unregelmäßigkeiten sind überhaupt Mängel? In welchen Fällen müssen sie beseitigt werden? Wie hoch ist ein Minderwert anzusetzen? Dieser Leitfaden informiert darüber, welche Unregelmäßigkeiten an Gebäuden wie z.B. Farbabweichungen, Verschmutzungen, Beschädigungen, Unebenheiten oder Rißbildungen nicht zum Gegenstand von Streitigkeiten gemacht werden sollten bzw. wie bei unklaren Verhältnissen am besten vorzugehen ist.
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