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Diplomarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Musik - Populäre Musik, Note: 1,0, Hochschule für Musik Köln, Sprache: Deutsch, Abstract: HipHop ist eine populäre Kultur, die auf Mode, Sprache, Konsum-, Sozial- und Sexualverhalten Jugendlicher erstaunlichen Einfluss hat. Dabei befindet sie sich stets in einem Spannungsfeld zwischen Solidarität und Egozentrik. Diese Arbeit beschreibt zuerst, wie sich HipHop von einer Subkultur zu einer populären Kultur entwickelte. Im zweiten Kapitel wird dann insbesondere auf das Zusammenwirken von Kollektiv und Individuum innerhalb des neuen Kontextes eingegangen.In den 1970er Jahren wurde der Musikstil Disco populär und sorgte mit dem Film Saturday Night Fever [Samstagnacht-Fieber] für ein weltweites Massenspektakel. Mit der Zeit fand die neue Musikrichtung Zugang zu der glamourösen Welt der Schickeria von New York, wo sich Tanzbegeisterte in privaten Clubs oder teuren Etablissements der Großstadt trafen, um ihrem hedonistischen Lebensstil Ausdruck zu verleihen.Die französische Bezeichnung ¿discothèque¿ setzte sich allmählich für jene Tanzclubs durch, deren Merkmal stets eine von Schallplatten gespielte Musik war. Nun standen nicht mehr die Sänger oder Musiker im Mittelpunkt, die ein Publikum unterhielten, sondern der Einzelne, der für sich selbst tanzte. Die Elemente Party, Clubs, Tanz, Nachtleben usw. sollten für nachfolgende Musikrichtungen von zentraler Bedeutung bleiben.Währenddessen entstand in der Bronx von New York ein anderer Stil, der dem Glanz und Glamour der Discoszene eine ärmliche Subkultur entgegensetzte ¿ HipHop. Die Bronx waren von je her Symbol städtischer Verwahrlosung. Graffiti überzogene Hauswände, verkommene Plattenbauten, alte Ruinen usw. stellten hier gleichzeitig den Alltag der schwarzen und den Alptraum der weißen Bevölkerung dar. Durch den großen Zustrom von Immigranten aus allen Teilen der Welt und den kaum mehr lösbaren sozialen und verkehrstechnischen Problemen nahm das Bandenunwesen und somit auch die Kriminalität in jenem Viertel der Stadt enorm zu. Kaum vorstellbar, dass sich ausgerechnet in der Bronx eine Kultur entwickeln sollte, die über mehrere Jahrzehnte hinweg die Popmusik prägen würde.
Inhaltsangabe:Einleitung: Die Bedeutung immaterieller Vermögenswerte in der Unternehmenspraxis wächst stetig. Dieser Feststellung wird dadurch Ausdruck verliehen, dass bei der Bestimmung des Wertes von Unternehmen der Anteil der immateriellen Werte am Gesamtwert immer größer wird. Vor allem für die externe Rechnungslegung werden durch diese Entwicklung zahlreiche Fragen nach der Behandlung immaterieller Vermögenswerte aufgeworfen. Die Probleme, die oftmals hiermit verbunden sind, resultieren aus dem konstituierenden Merkmal dieser Werte, der Immaterialität. Immaterielle Vermögenswerte, die ?ewigen Sorgenkinder? der Bilanzierung, werfen Objektivierungsprobleme auf, wie sie, jedenfalls in diesem Ausmaß, bei den materiellen Gegenständen unbekannt sind. Trotz der Tatsache, dass in den vergangenen Jahren eine Regelung vieler Bilanzierungsfragen stattgefunden hat, kann der Aussage ?The assets that really count are the ones that accountants can`t count - at least, not yet.? (Stewart, 1995, S. 91) auch gegenwärtig ihre Berechtigung noch nicht abgesprochen werden. Auf der anderen Seite sind Rechnungslegungsthematiken im Zuge der fortschreitenden Internationalisierung der Unternehmenstätigkeiten sowie der Kapitalmärkte mittlerweile fast zwangsläufig aus dem internationalen Blickwinkel zu betrachten. Auch für deutsche Unternehmen steigt die Bedeutung international gültiger einheitlicher Rechnungslegungsstandards, da insbesondere ausländische Investoren spezifische Erwartungen an die (Konzern-)Rechnungslegung deutscher Unternehmen haben. Immer mehr Unternehmen zielen mithin darauf ab, durch Anwendung international anerkannter Rechnungslegungsstandards einen erleichterten und weniger kostenintensiven Zugang zu den internationalen Kapitalmärkten zu finden. Dieser Entwicklung hat der deutsche Gesetzgeber durch Verabschiedung des KonTraG ? als Voraussetzung für die Gründung des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committees gemäß § 342 Abs. 1 HGB - und des KapAEG Rechnung getragen. Zwar lässt der durch das KapAEG eingefügte, bis zum 31.12.2004 befristete § 292 a HGB offen, welchen international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen im Zusammenhang mit der Befreiung von der Aufstellungspflicht eines Konzernabschlusses nach HGB Vorzug zu geben ist. Doch es besteht begründeter Anlass zu der Vermutung, dass sich die Rechnungslegung nach HGB bis Ende 2004 immer stärker der Rechnungslegung nach IAS annähert. Hierzu trägt auch der Gesetzesvorschlag der [¿]
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