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Written after the unexpected death of her mother, Michelle Meyer's The Trouble with Being a Childless Only Child takes root in the body, exploring loss and trauma along with the sexual and social dynamics of one woman's place among men. Part epistolary and part memoir, Meyer questions her own role in creating the boundaries that defined her mother's life while reaching, often in vain, for clarity through the fog of loss. Serving as both tribute and penance, each poem is a funeral song versed with longing, and ultimately hope, for spiritual release.
Studienarbeit aus dem Jahr 2022 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Note: 17 Punkte bzw. 1,0, Universität Bielefeld, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit soll eine umfassende Prüfung des deutschen Internationalen Sachenrechts vornehmen und einen Beitrag zur Klärung der Eigentumsübertragung an Luftfahrzeugen im internationalen Rahmen leisten. Bei grenzüberschreitenden Verkehrsgeschäften, bspw. mit Bezug auf den Kauf einer Sache, stellen sich neben der Anwendung des maßgeblichen Vertragsstatuts auch stets sachenrechtliche Fragen hinsichtlich der Übertragung des Eigentums. Art. 43 Abs. 1 EGBGB regelt daher, dass die Rechte an einer Sache demjenigen Recht des Staates unterliegen, in dem sich die Sache befindet. Diese sogenannte Situs-Regel (auch lex rei sitae: Recht der belegenen Sache) ist unmittelbarer Ausdruck besonderer Verkehrsinteressen und Publizitätserwägungen im Internationalen Sachenrecht. So dient sie als wesentlicher Teil des Vertrauensschutzes dem Rechtsverkehr bei der Zuordnungsbeurteilung absoluter Rechte. Die Anknüpfung des allgemeinen Sachstatuts an den Lageort erscheint in Hinblick auf die besondere Beweglichkeit gewisser Transportmittel allerdings nicht stets interessengerecht. Angesichts des in aller Regel internationalen Einsatzes jener Güter erweist sie sich vielmehr als willkürlich, unpraktikabel und führt zu unangemessenen Zufallsergebnissen. Die für den grenzüberschreitenden Verkehr wichtigsten Transportmittel, darunter insb. auch Luftfahrzeuge, unterliegen gegenüber Art. 43 Abs. 1 EGBGB daher einer besonderen Anknüpfung und werden dem Recht ihres Herkunftsstaates unterstellt. Mit dieser Regelung aus Art. 45 Abs. 1 EGBGB, welche auf einen Vorschlag des Deutschen Rates für Internationales Privatrecht zurückgeht, beendete der Gesetzgeber eine über Jahrzehnte andauernde Diskussion der kollisionsrechtlichen Beurteilung bestimmter Verkehrsmittel.Dabei wird im ersten Schritt auf die Anwendbarkeit und Systematik der Art. 43 ff. EG-BGB eingegangen, um im Folgenden eine ausführliche Beschreibung der Sonderanknüpfung des Art. 45 Abs. 1 EGBGB anzustellen. Hier gilt es zu klären, was unter dem Anknüpfungsgegenstand des ¿Luftfahrzeugs¿ fällt und anhand welcher Kriterien in dieser Hinsicht unterschieden werden sollte. Anschließend folgt eine kritische Betrachtung des mit der Sonderanknüpfung einhergehenden Herkunftsstatuts und dem maßgeblichen Zeitpunkt des abzuschließenden Rechtsgeschäfts. Nachdem der Umfang respektive die Grenzen des Sachrechts (Qualifikation) mitsamt des Verweisungsziels dargelegt werden, findet sich im letzten Schritt neben der Klärung von Einzelfragen insb. der Aspekt der Rechtswahl. Den Schluss dieser Arbeit bildet ein Resümee.
Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Politik - Allgemeines und Theorien zur Internationalen Politik, Note: 18 Punkte bzw. 1,0, Universität Bielefeld, Sprache: Deutsch, Abstract: Epidemien und besonders die aktuelle Corona-Pandemie sind Zündstoff für Diskriminierung, Ausgrenzung, Hass und Fremdenfeindlichkeit. Gesellschaftliche Ausnahmesituationen setzen demnach Dynamiken frei, in denen Menschen Ängste schüren und auf der verzweifelten Suche nach ¿Sündenböcken¿ Feindbilder aufbauen. Sandra L. Shullmann, Präsidentin der American Psychological Association wagt noch einen Schritt weiter: ¿We are living in a racism pandemic¿ ¿ Wir leben in einer Rassismus-Pandemie. Rassismus sei eine Krise der öffentlichen Gesundheit, welche auch dementsprechend bekämpft werden müsse, um aggressives Verhalten und Ungerechtigkeiten gegen Minderheiten zu unterbinden. Die Präsidentin hält daran fest, dass nicht die Pandemie Auslöser von rassistischem Verhalten sei, sondern der Rassismus als solcher einer Pandemie gleiche.Diese zunächst scheinbar völlig verschiedenen Begriffe sowie deren Hintergründe werden miteinander verknüpft, sodass ein Vergleich zwischen gesellschaftlich-politischen und weltgesundheitlichen Fragestellungen angestellt wird. Trägt eine solche Veranschaulichung dazu bei, einem möglichen Lösungsansatz von Rassismus näherzukommen oder ihn gar nachhaltig zu bekämpfen? Wenn dem so ist, muss die Symbolik genauer beleuchtet werden: Was ist das Virus bzw. die Krankheit von Rassismus, woher kommt diese Art der Pandemie? Wie zeigt sie sich auf globaler Ebene? Was könnte ein möglicher Impfstoff sein? Ein solches Wissen wäre von enormer Bedeutung für die Genesung des erkrankten Patienten, der Gesellschaft. Der mögliche Behandlungserfolg bemisst sich dabei unter anderem an terminologischen Differenzierungen, sodass mit einem Blick nach ¿rechts und links¿ auch über Staatsgrenzen hinaus erkannt wird, dass Rassismus weltweit Fuß fasst.
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