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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Medien / Kommunikation - Public Relations, Werbung, Marketing, Social Media, Note: 1,0, Hochschule der Medien Stuttgart, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Erzählen von Geschichten dient dem Menschen seit Jahrtausenden als Mittel der Verständigung. Indem wir Erlebnisse und Erfahrungen in Geschichten verpacken, bilden diese auf spezifische Weise unsere Identität und unsere Welt. Daher verwundert es nicht, dass Geschichten eine starke Wirkung auf den Menschen haben. Diese Wirkung wird zunehmend auch von Unternehmen in der Markenkommunikation genutzt, sodass sich Storytelling innerhalb der letzten Jahre zu einem regelrechten Trend entwickelt hat. Unternehmen stehen nämlich vor dem Problem in der Fülle an Informationen wahrgenommen zu werden. Vor diesem Hintergrund spielen Mund-zu-Mund-Empfehlungen in sozialen Netzwerken eine immer größere Rolle. Die Vernetzung der Konsumenten kann zur Erzeugung von Aufmerksamkeit und zur Verbesserung des Markenimages genutzt wird. Dabei stellt sich die Frage, ob Storytelling als ein Erfolgsfaktor für virale Videos anzusehen ist. Ausgehend von dieser Frage wurde eine narrative Analyse der zehn erfolgreichsten YouTube-Videos 2014 durchgeführt. Dabei konnte empirisch nachgewiesen werden, dass sich Storytelling in 80 Prozent der erfolgreichsten viralen Videos findet. Die Kontrollgruppe, welche preisgekrönte Unternehmensfilme untersuchte, enthielt Storytelling nur in 40 Prozent der Fällen.Darüber hinaus hat eine Filmanalyse auf Grundlage der Semiotik gezeigt, dass sich vermehrt bestimmte Formen der Dramaturgie in viral erfolgreichen Videos finden. Zu diesen Erfolgsfaktoren zählen (neben Storytelling) eine ausgeprägte Fallhöhe zwischen Konflikt und Lösung, Komik, Überraschung, ein dramaturgischer Einsatz von Emotionen und Musik, der Einsatz bekannter Persönlichkeiten sowie vertrauter Markenelemente. Des Weiteren empfiehlt es sich, filmische Darstellungsmittel zu verwenden, welche relevante Eckpunkte der Geschichte anschaulich inszenieren.Das aus der empirischen Forschung gewonnene Wissen kann für die gezielte Gestaltung viraler Kommunikationsmaßnahmen eingesetzt werden. Zudem dient die umfassende Theorie zum Storytelling als Handwerkszeug zur Erzählung bewegender und spannender Geschichten.
Projektarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,2, Duale Hochschule Baden-Württemberg, Stuttgart, früher: Berufsakademie Stuttgart, Sprache: Deutsch, Abstract: In den letzten Jahren ist in der Öffentlichkeit eine Debatte über fristlose Kündigungen bei Bagatelldelikten entbrannt. In den Medien häufen sich die Fälle, in denen Arbeitnehmer wegen des Diebstahls geringwertiger Güter entlassen werden. Diese und ähnliche Entscheidungen widersprechen dem Gerechtigkeitsempfinden vieler Bürger. Schwere sozialrechtlichen Folgen stehen dem geringen finanziellen Schaden gegenüber. Obwohl die Öffentlichkeit mit Unverständnis reagiert , führt das BAG eine strenge Linie, wenn es um Vermögensdelikte zu Lasten des Arbeitgebers geht. Es hat den Eindruck, dass zwei Welten, ¿die juristische Fachwelt¿ und die Welt ¿der empörten Laien¿, aufeinanderprallen.Während den Juristen der Vorwurf gemacht wird, es fehle ihnen an menschlicher Urteilskraft, wird den ¿Laien¿ vorgeworfen, sie sollen die Urteilsgründe genauer lesen. Es stellt sich daher die Frage, welche Urteilsgründe die arbeitsgerichtliche ¿Höchststrafe¿ rechtfertigen und seit wann diese Prinzipien angewendet werden. Außerdem ist zu erläutern, welche außerordentlichen Kündigungsgründe darüber hinaus im Arbeitsrecht gelten und ab wann ein Arbeitgeber auf eine Abmahnung verzichten kann. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der Diebstahl von Gütern unter 50 Euro im Strafrecht meist ohne Konsequenzen bleibt, während die gleiche Tat einem Arbeitnehmer seine existenzielle Grundlage entzieht, stellt sich folgende Frage: Sollen Vermögensdelikte bis zu einem bestimmten Wert zu keiner Kündigung führen?Diese und weitere Fragen sollen im Folgenden beantwortet werden. Die Aufzählung außerordentlicher Kündigungsgründe erfolgt auf Grund des begrenzten Umfangs der Arbeit nicht abschließend. Es soll lediglich ein Überblick über außerordentliche Kündigungsgründe gegeben werden, um die Tendenz und Grundsätze der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung herauszuarbeiten. Entscheidungsgrundlagen und Entscheidungspraktiken zu Bagatellkündigungen sollen vor allem kritisch betrachtet werden, sodass Widersprüche in der Rechtsprechung aufgedeckt werden.Der öffentliche Aufschrei ist ein Warnzeichen, dass es momentan an der Akzeptanz der Arbeitsgerichtsbarkeit in der Gesellschaft fehlt . Es besteht daher das Bedürfnis die Frage zu klären, ob der rechtssuchenden Öffentlichkeit nur die Grundsätze der Arbeitsgerichtsbarkeit besser vermittelt werden müssen oder ob ein konkreter Änderungsbedarf besteht.
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