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Darf eine Bundeskanzlerin die Wahl eines Ministerpräsidenten deutlich kritisieren? Das Bundesverfassungsgericht verneint dies. Es nimmt ein Gebot politischer Neutralität für Regierungsmitglieder an, welches Äußerungen zulasten politischer Parteien verbietet.Die durch das Neutralitätsgebot bedingten äußerungsrechtlichen Einschränkungen sind bedenklich, da Regierungsmitglieder eine inhärent politische Rolle haben. Diese Untersuchung geht der Frage nach, ob es Aufgabe des Rechts ist, amtliche Äußerungen im politischen Wettbewerb durch Neutralitätsforderungen einzuschränken. Sie kommt zum Ergebnis, dass Regierungsmitglieder keinen Einschränkungen durch ein politisches Neutralitätsgebot unterliegen, da sie gestalten sollen und hierzu parteiergreifende Kommunikation notwendig ist.
Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 16 Punkte, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Veranstaltung: Seminar "Schlanker Staat in Zeiten knapper Kassen", Sprache: Deutsch, Abstract: Allgemeine Wehrpflicht- Ja oder Nein? Diese leicht aufgeworfene Frage ist nicht neu, wird aber intensiv diskutiert. Die Stimmen, welche die Abschaffung der Wehrpflicht und ihre Umwandlung in eine Freiwilligenarmee fordern, sind seit dem Ende des Ost-West-Gegensatzes stärker geworden. Dies hat insbesondere mit den veränderten Anforderungen an die Bundeswehr zu tun. Als die allgemeine Wehrpflicht eingeführt wurde, sollte sie in erster Linie der Inlandsverteidigung dienen. Nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion und damit des Endes des Ost-West-Gegensatzes ist dieser Grund entfallen. Heute ist die Bundeswehr in erster Linie eine weltweite agierende Armee.Neben diesen sicherheitspolitischen Erwägungen wird auch insbesondere das zunehmende Fehlen der Wehrgerechtigkeit ins Feld geführt. So leisteten aus dem Geburtsjahrgang 1983 nur 15,38% aller Erfassten den Dienst an der Waffe. Aus dem gleichen Jahrgang leisteten 61,28% aller Erfassten gar keinen Dienst. Demnach müssen aktuell rund 2/3 der Männer eines Jahrganges weder Wehr- noch Zivildienst leisten.Auch finanzielle Erwägungen spielen zunehmend eine Rolle. Dem Staat droht unter dieser gewaltigen Schuldenlast zunehmend die politische Handlungsunfähigkeit. Dass dann auch die Wehrpflicht zur Disposition gestellt wird mit der Hoffnung, durch ihre Abschaffung beträchtliche Einsparungen vornehmen zu können, erscheint nachvollziehbar.Die Befürworter der Wehrpflicht jedoch fürchten bei einer Freiwilligenarmee nicht nur, dass diese sich verselbstständigen könnte wie die Reichswehr in der Weimarer Republik. Sie sehen die Wehrpflicht auch als Opferbereitschaft an die Gemeinschaft, was es auch in der Demokratie geben müsse. Nicht zu verkennen ist ebenfalls die wachsende Bedeutung des Zivildienstes für die sozialen Sicherungssysteme. Faktisch ist es so, dass viele soziale Einrichtungen ohne Zivildienstleistende in Bedrängnis kämen.Am Ende bleibt die Frage: Wehrpflichtarmee oder Freiwilligenarmee? Kann ein schlankerer, besser funktionierender Staat durch das Abschaffen der Wehrpflicht erreicht werden? Diesen Fragen will diese Arbeit nachgehen. Sie erhebt dabei keinesfalls den Anspruch den mannigfaltige Diskussionsprozess, an dem unterschiedlichste gesellschaftliche Kräfte beteiligt sind, in Gänze wiederzugeben. Vielmehr soll es darum gehen, die wesentlichen, vor allem sachlichen, Erwägungen darzustellen und am Ende eine vorläufige Antwort auf die aufgeworfenen Fragen zu geben.
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