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Hybridbau aus Stahlbeton und Holz vereint die Vorteile des Massivbaus mit denen der Holzbauweise und stellt somit eine optimale Konstruktionsmöglichkeit dar. Holz ist ökoeffizient, hohe Vorfertigungsgrade sichern einen gehobenen Qualitätsstandard und ermöglichen die Realisierung ohne Gerüst, was wiederum wirtschaftliche Vorteile verspricht. Beton seinerseits bietet bewährte und kostengünstige Tragstrukturen für alle Gebäudeklassen mit gängigen Haustechnik-, Brand- und Schallschutzkonzepten.Die Publikation zeigt detaillierte Lösungsansätze für die gelungene Umsetzung tragwerkstechnischer und bauphysikalischer Anforderungen an die Hybridbauweise, speziell im Hinblick auf Schall- und Brandschutz. Realisierte Projektbeispiele dokumentieren ausführlich die erfolgreiche Umsetzung in die Praxis.
Oliver Fischer analyzes the interference effects occurring in free-stream wind tunnels as well as their correction and simulation. With this work, the investigated correction method and the comparability of its results as well as flow simulation results are improved. The model wind tunnel of the IVK, University of Stuttgart, is simulated in various wind tunnel configurations. The application of a correction procedure to the corresponding experimental data from the model wind tunnel of the IVK is examined. These correction results are directly comparable with interference-free simulation results and thus allow a conclusion on the functionality of the correction method. Based on these findings, this thesis proposes a modification of the correction method that improves the comparability of corrected experimental results and CFD simulations in idealized test conditions.About the AuthorOliver Fischer works as an engineer in aerodynamics development for a renowned German automobile manufacturer.
Inhaltsangabe:Einleitung: Aufgrund des im Jahre 1996 in Kraft getretenen Arbeitsschutzgesetzes besteht die Verpflichtung, "durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind." Das Arbeitsschutzgesetz zeichnet sich dadurch aus, grundsätzlich formulierte Anforderungen aufzuzeigen, wobei unmittelbar in der Praxis anwendbare Detailregelungen fehlen. Daraus resultiert ein großer Bedarf der Unternehmen nach Unterstützung und Beratung bei der Durchführung der beschriebenen Aufgabenstellung. In der Vergangenheit sind daher mannigfaltig Handlungshilfen unterschiedlicher Art entwickelt worden, wobei anzumerken ist, daß das Spektrum mittlerweile fast unüberschaubar geworden ist. Erschwerend kommt hinzu, daß hierbei eine Vielzahl der verwendeten Begriffe zu Irritationen bei den Anwendern führt. Insbesondere die Begriffe Gefahr, Gefährdung und Risiko werden oftmals nicht in derselben Bedeutung verwendet. Gang der Untersuchung: Ausgehend von dieser Problematik erfolgt im Kapitel 2 "Grundlagen und Regelwerke" zunächst eine Definition und Abgrenzung der zentralen Begriffe, nicht zuletzt da diese Voraussetzung für das Verständnis der Ausarbeitung ist. Der zweite Teil im Kapitel "Grundlagen und Regelwerke" vermittelt die Struktur der Rechtsvorschriften bzgl. der Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung. Die Ausführungen verdeutlichen zum einen den Stellenwert des Arbeitsschutzgesetzes und betonen gleichzeitig, daß die erforderliche Beurteilung der Arbeitsbedingungen keine grundsätzliche Neuerung bildet. Für bestimmte Teilbereiche bestehen bereits seit längerem spezielle Festlegungen in anderen Regelwerken zur Gefährdungsbeurteilung. Im eigentlichen Sinne neu ist ein modernes Arbeitsschutzverständnis, welches über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten hinausgehend alle arbeitsbedingten Gesundheitsgefährdungen erfaßt. Damit erhält die Gefährdungsbeurteilung als zentrales Element eines präventiven Arbeitsschutzes eine weitaus stärkere Verbindlichkeit, als dies bisher der Fall war. Das Kapitel 3 setzt sich mit verschiedenen Instrumenten zur Gefährdungs- und Belastungsanalyse auseinander und analysiert diese im Hinblick auf ihre praktischen Einsatzmöglichkeiten. Ausdrücklich wird in diesem Zusammenhang betont, daß traditionelle Verfahren der Gefährdungsbeurteilung mit ihrer Fokussierung auf technisch bedingte Unfallgefährdungen nicht mehr [¿]
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