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Inhaltsangabe:Einleitung: Seit 1987 existiert die Zielsetzung der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, ihre Volkswirtschaften zu einem gemeinsamen Binnenmarkt zu vereinigen. Dies impliziert den bereits 1957 im EWG-Vertrag kodifizierten freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Arbeit und Kapital. Durch Unterzeichnung dieses Vertrages und der vertiefenden Vereinbarungen hat sich auch die Bundesrepublik Deutschland zur Einhaltung der dort gewährten Grundfreiheiten bei der konkreten Ausgestaltung nationaler Vorschriften mit europäischem Bezug verpflichtet. Demgegenüber steht das legitime Interesse des nationalen Gesetzgebers, eigene fiskalische Ziele zu verfolgen. Im Bereich des Steuerrechts kann dies zu einer Kollision nationaler Vorschriften mit europäischem Recht führen. Diese grundlegende Problematik wurde bis weit in die neunziger Jahre nahezu vollständig ignoriert. Auf europäischer Ebene wurden erste Ansätze zur Umsetzung des Binnenmarktziels im Bereich des Steuerrechts zur Harmonisierung der nationalen Steuersysteme in erster Linie durch Maßnahmen des sekundären Gemeinschaftsrechts ? insbesondere durch die Amtshilferichtlinie, die Mutter-Tochter-Richtlinie und die Fusionsrichtlinie ? umgesetzt. Einer weiteren Angleichung der Steuersysteme durch solche Harmonisierungsrichtlinien steht das Einstimmigkeitserfordernis des Art. 94 EGV entgegen. Daher hat sich die Durchsetzung des Binnenmarktziels im Steuerrecht durch europäische Organe in den letzten Jahren verstärkt von der Sekundärrechts- auf die Primärrechtsebene verlagert. Die Grundfreiheiten des EG-Vertrages und deren Auslegung durch den EuGH sind in den Mittelpunkt des Interesses gerückt. Von seinen Kompetenzen hat der EuGH, dies zeigt ein Blick auf die Frequenz und die Richtung der Urteile, gerade auf dem Gebiet der direkten Steuern zunehmend Gebrauch gemacht. Die ständig steigende Zahl von Urteilen im ertragsteuerlichen Sektor erhöht die Bedeutung der Thematik des Konflikts zwischen europäischen Grundfreiheiten und nationalem Steuerrecht weiter. Das deutsche Steuerrecht muss sich schon jetzt und in Zukunft noch verstärkt an den Maßstäben der Grundfreiheiten des EG-Vertrages messen lassen. Vor diesem Hintergrund bildet dieses Problemfeld auch den Schwerpunkt der Ausführungen der vorliegenden Arbeit. Seit dem zur französischen Wegzugsbesteuerung ergangenen EuGH-Urteil ?Hughes de Lasteyrie du Saillant? steht auch die korrespondierende deutsche Regelung des § 6 AStG im Hinblick auf [¿]
Das weitgehende Fehlen umfassender Abhandlungen zum Thema Operationelle Risiken, insbesondere im deutschsprachigen Raum, in Verbindung mit einer steigenden Nachfrage seitens Praxis und Wissenschaft haben uns dazu veranlasst, unsere lang-jährigen, teils gemeinsam in Banken und der Bankberatung gemachten Erfahrungen in dieser Form zu Papier zu bringen. Zielsetzung des vorliegenden Buches ist, einen Abriss des aktuellen Stands dieser Disziplin, wesentlicher offener Punkte und Lösungsansätze zum umfassenden Mana- ment und Controlling Operationeller Risiken zu geben. Da sich eine Best Practice noch nicht durchgängig in allen Bereichen herausgebildet hat, muss sich die Darstellung auf einige Hauptströmungsrichtungen beschränken, ohne damit ausschließen zu können, dass zukünftig weitere Ideen zu Verschiebungen der Herangehensweise an das Thema führen. Die Verfassung dieses Buches wäre nicht möglich gewesen ohne die direkte oder indirekte fachliche und moralische Unterstützung aus der Operational Risk-Community. Besonderer Dank gilt unseren Ehefrauen für das mehrfache kritisch-konstruktive Korrekturlesen des Werkes und insbesondere die Zeit, die kaum dem Familienleben zugerechnet werden konnte. Dank gilt insbesondere auch all denen, die uns in Projekten, Seminaren und Veröffentlich- gen eine Vielzahl an fachlichen Diskussionen ermöglicht haben. All dies ist in der einen oder anderen Form in dieses Buch eingeflossen. Verbleibende Fehler liegen selbstverständlich in der Verantwortung der Autoren. Wir hoffen, dass dieses Werk sowohl zur Implementierung entsprechender Prozesse und Methoden in Finanzinstituten nützlich ist als auch die dringend notwendige breitere Aufnahme des Themas in die akademische Diskussion unterstützt.
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