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  • af Sabine Wittek
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    Vorlesungsmitschrift aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, , Veranstaltung: Europarecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Mitschrift der Vorlesung Europarecht Europa: Geht vermutlich auf das griech./semitische ¿ereb¿ (=dunkel) zurück. Europa ist demnach das Abendland gegenüber dem Morgenland Asien.Alternativ: ¿europä (gr.) =weithin blickendAsien: Der Name Asien stammt vermutlich von dem assyrischen Wort ¿acu¿ (=Sonnenaufgang). Asien ist demnach das Morgenland.Europaflagge: Sie ist ein Symbol nicht nur für die Europäische Union, sondern auch für die Einheit und in einem weiteren Sinne für die Identität Europas. Der Kreis der goldenen Sterne steht für Solidarität und Harmonie zwischen den europäischen Völkern.Die Zahl der Sterne hat nichts mit der Anzahl der Mitgliedsstaaten zu tun. Es gibt zwölf Sterne, weil die zwölf traditionell das Symbol der Vollkommenheit, Vollständigkeit und Einheit ist. Die Flagge wird folglich ungeachtet künftiger Erweiterungen der Union unverändert bleiben.Europa hat sechs Gründerstaaten.Europahymne: Symbolik der Europahymne: Dies ist die Hymne nicht nur der Europäischen Union, sondern Europas in einem weiteren Sinne. Die Melodie ist der Neunten Symphonie Ludwig van Beethovens von 1823 entnommen. Mit dem letzten Satz dieser Symphonie vertonte Beethoven die "Ode an die Freude" von Friedrich von Schiller aus dem Jahr 1785. Dieses Gedicht entsprang Schillers idealistischer Vision der Menschen, die zu Brüdern werden - einer Vision, die Beethoven teilte.Europa a la Carte: jeder Mitgliedsstaat hat die freie Entscheidung, an welchen Bereichen der Gemeinschaftspolitik es sich beteiligen will.Recht: Gesamtheit aller Vorschriften (Normen), die das Verhältnis der Menschen zueinander sowie zu übergeordneten Hoheitsträgern regeln.Objektives Recht: eine Rechtsordnung, d.h. Gesamtheit aller Rechtsvorschriften, durch die das Verhältnis der Menschen zueinander sowie zu übergeordneten Hoheitsträgern geregelt ist.Subjektives Recht: eine Befugnis, die sich für den Berechtigten aus dem objektiven Recht unmittelbar ergibt (¿gesetzliches Recht") oder auf Grund des objektiven Rechts erworben wird (¿erworbenes Recht")

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