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Der Königliche Schreiber war ein bis auf die Zeit des Alten Reiches zurückgehendes Amt im pharaonischen Ägypten, das von den Ptolemäern und Römern übernommen, umgeformt und in das von ihnen etablierte System der Verwaltung des ägyptischen Landes eingegliedert worden ist , wo er an der Seite des Gaustrategen in römischer Zeit an der Spitze der Verwaltung eines jeden ägyptischen Gaus stand. Das Buch versteht sich als umfassende Untersuchung zur ägyptischen Gauverwaltung in der römischen Kaiserzeit aus der Perspektive des Amtes des Königlichen Schreibers. Es ist die erste monographische Behandlung des Themas seit 90 Jahren und erfüllt damit angesichts der seitdem beträchtlich vermehrten papyrologischen Quellen zur Geschichte dieses Amtes ein dringendes Desiderat der Forschung. Behandelt werden u.a. die folgenden Aspekte: Die Attribute des Amtes, die Kompetenzen des Amtes (Bevölkerungskontrolle, Finanz- und Steuerverwaltung, Verpachtung und Verkauf von Fiskalbesitz, fiskalische Buchhaltung, Kontrolle von Tempeln und Priestern etc.), Büroorganisation und Büropersonal, die Stellung des Amtes in der administrativen Hierarchie, soziale Stellung und soziale Rekrutierung der Amtsträger, das Verschwinden des Amtes im 3. Jh. Ferner enthält das Buch eine vollständige Prosopographie der Königlichen Schreiber der römischen Kaiserzeit.
Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, FernUniversität Hagen (Lehrstuhl Steuer- und Prüfungswesen), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Europäische Union hat mit der IAS-Verordnung vom 19.07.2002 auf die zunehmenden Erfordernisse einer Internationalisierung der Rechnungslegung reagiert. In Art. 4 IAS-VO ist festgelegt, dass Kapitalgesellschaften, die dem Recht eines Mitgliedstaats unterliegen und deren Wertpapiere zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind, für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1.1.2005 beginnen, ihre konsolidierten Abschlüsse auf der Grundlage der International Accounting Standards/International Financial Reporting Standards (IAS/IFRS) erstellen müssen. Darüber hinaus gibt die IAS-Verordnung den Mitgliedstaaten in Art. 5 ein Wahlrecht, die Anwendung der IAS/IFRS auch in den Einzelabschlüssen von Kapitalgesellschaften und Nicht-Kapitalgesellschaften zu gestatten oder vorzuschreiben. Damit stellt sich die Frage nach der Zukunft der handelsrechtlichen und auch der steuerrechtlichen Gewinnermittlung in Deutschland, denn zur Zeit bildet gem. § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG der handelsrechtliche Einzelabschluss die Grundlage für die steuerrechtliche Gewinnermittlung . Im Rahmen dieser Arbeit wird daher zunächst die Ausgangslage der Rechnungslegung in Deutschland sowie die geplanten und die bereits durchgeführten Änderungen der letzten Jahre kurz skizziert. Die Konzernrechnungslegung wird dabei nicht näher betrachtet, denn hier geht es ausschließlich um die Auswirkungen der Internationalisierung auf das Verhältnis zwischen handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Gewinnermittlung im Einzelabschluss. Für die weitere Untersuchung wird im Folgenden die Annahme getroffen, dass die Entwicklung des Handelrechts dahin führen wird, dass der handelsrechtliche Einzelabschluss sowohl von Kapitalgesellschaften als auch von Nicht-Kapitalgesellschaften zukünftig auf Basis der IAS/IFRS zu erstellen sein wird. Vor diesem Hintergrund ist dann die Frage zu behandeln, ob weiterhin die Steuerbilanz auf der Grundlage einer solchen veränderten Handelsbilanz erstellt werden kann bzw. welche Alternativen sich für das zukünftige Bilanzsteuerrecht anbieten.
Inhaltsangabe:Einleitung: Aufgrund der in den letzten Jahren und Jahrzehnten immer offener zu Tage tretenden globalen Umweltschäden, verursacht durch die zunehmende Verschmutzung von Luft, Wasser und Boden durch eine immer weiter wachsende Weltwirtschaft und zunehmende Industrialisierung auch in Entwicklungsländern, nimmt die Bedeutung erfolgreicher internationaler Umweltabkommen, die zu einer deutlichen Entlastung der Umwelt führen, immer weiter zu. Der Verursacherstaat einer global umweltbelastenden Aktivität verursacht nicht nur in seinem Land Schäden, sondern auch in anderen Staaten, die er aber bei der Entscheidung über sein Emissionsniveau nicht berücksichtigt. Wegen dieser Externalitäten führen die Emissionsentscheidungen der einzelnen Staaten nicht zu einem globalen Optimum im Spannungsfeld zwischen den Kosten der Umweltschäden einerseits und den Vorteilen umweltbelastender Aktivitäten andererseits, sondern zu einer übermäßigen Belastung und Zerstörung der Ressource Umwelt. Durch internationale Umweltkooperation kann eine Internalisierung der externen Effekte erreicht werden, die zu einer Emissionsreduktion und damit zu einer Erhöhung der globalen Wohlfahrt führt. Dabei bilden die kooperationsbereiten Staaten eine Koalition und verpflichten sich in einem internationalen Umweltabkommen (engl.: International Environmental Agreement, IEA) zu einer Reduktion ihrer umweltbelastenden Aktivität. Bekannte Beispiele für internationale Umweltabkommen in der Realität sind das Montreal Abkommen von 1987 zur Reduktion von Fluorchlorkohlenwasserstoffen (FCKW) und das Kyoto Protokoll von 1997 zur Reduktion von Treibhausgasen. Häufig lassen sich jedoch entweder Umweltabkommen mit einer großen Anzahl beteiligter Staaten, aber nur geringen Verringerungsverpflichtungen, oder Umweltabkommen mit ehrgeizigen Verpflichtungen, aber nur geringer Beteiligung beobachten. Diese Tatsache weist darauf hin, dass sich die Umsetzung der internationalen Umweltzusammenarbeit mit erheblichen Problemen konfrontiert sieht, die durch Abbildung der Realität in einem abstrahierenden Modell einer wirtschaftstheoretischen Analyse zugänglich gemacht werden können. Zwei dieser Probleme seien hier näher betrachtet: Erstens muss die Beteiligung an einem Umweltabkommen für alle Staaten profitabel sein, d. h. ihre individuelle Wohlfahrt muss sich durch die Beteiligung an dem Abkommen erhöhen. Geht man in der Modellwelt von symmetrischen Ländern aus, d. h. von Ländern, die ihre [¿]
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