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Skript aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, , Veranstaltung: Berliner Seminare für Verwalter und Vermieter, Sprache: Deutsch, Abstract: Wann ist wie oft zu mahnen? Welche Mahnkosten sind umlagefähig? Wie beantrage ich einen Mahnbescheid?Das Skript wendet sich speziell an die Sachbearbeiter von Hausverwaltungen, die mit der Beitreibung von offenen Mietforderungen befasst sind. Es gibt einen kurzen Überblick über die rechtlichen Grundlagen des Mahnwesens, warnt vor häufigen Fehlerquellen in Mietkonten - welche anhand von Praxisbeispielen erläutert werden - und führt dann durch den Computer-Vordruck für einen Mahnbescheidsantrag, welchen es erläutert. Zwar dürfen Hausverwalter den Vermieter gerichtlich nicht (mehr) vertreten, was auch im Mahnverfahren gilt; häufig wird jedoch auch eigener Bestand verwaltet.
Fachbuch aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, , Sprache: Deutsch, Abstract: Dieses Buch ist ein effizientes Arbeitsmittel. Wir wünschen uns schon seit längerem eine Sammlung von Entscheidungen zum Berliner Mietspiegel. Etwas, das man anläßlich einer Mieterhöhungsakte in die Hand nehmen und einfach nachschlagen kann, ohne endlos in Datenbanken nach einzelnen Urteilen suchen zu müssen. Dieses Buch haben wir hiermit geschrieben. Darin haben wir über 200 Berliner Entscheidungen gesammelt, den Grundgedanken schlagwortartig in Form eines Leitsatzes zusammengefasst und die relevanten Inhalte zitiert, damit zu jedem einzelnen Merkmal zu erkennen ist, woran die Gerichte sich orientieren. Wir haben sämtliche Merkmale der Spanneneinordnung seit dem Mietspiegel 2005 einander gegenübergestellt, um die Anwendbarkeit von Urteilen der letzten Jahre auf den aktuellen Mietspiegel ersichtlich zu machen. Wir haben sämtliche Unterschiede zum Mietspiegel 2009 in übersichtlichen Tabellen zusammengefasst und, wo nötig, ausgewertet. Und schließlich haben wir das den Mietspiegel für den Nicht-Fachmann in einer Kurzdarstellung des Mieterhöhungsrechts des BGB positioniert und die Grundlagen kurz erläutert. Mit diesem Buch sollte es uns (als Fachanwälten) und Ihnen möglich sein, Mieterhöhungen effizient zu bearbeiten und schnell sicher einzuschätzen.
Skript aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, , Veranstaltung: Berliner Seminare für Verwalter und Vermieter, Sprache: Deutsch, Abstract: Einbezug von Betriebskosten in Mietverträge, Erstellen von Betriebskostenabrechnungen, Prüfen von Einwänden gegen die Abrechnung auf ihre rechtliche Relevanz - all das ist tägliches Verwaltungsgeschäft. Das Skript eignet sich zum Lesen wie zum Nachschlagen, viele Urteilszitate helfen bei der korrekten Einschätzung von Sachverhalten.
Skript aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, , Veranstaltung: Berliner Seminare für Verwalter und Vermieter, Sprache: Deutsch, Abstract: Möchte der Mieter einen Teil seiner Wohnung oder seiner Gewerbeeinheit Dritten überlassen, muß er seinen Vermieter fragen. Dann stehen diverse Entscheidungen an: muß man das erlauben? Wenn ja, unter welchen Konditionen? Was kann der Mieter tun, wenn die Erlaubnis nicht erteilt wird? Und welche Rechte haben Sie, wenn der Mieter gar nicht fragt?In diesem Skript behandeln wir die Gebrauchsüberlassung an Dritte - also auch die unentgeltliche, die eigentlich gar keine Unter"miete" ist - aus allen Perspektiven und dabei in einer Kürze und Struktur, die für die tägliche Arbeit in der Verwaltung verwendbar ist. Es eignet sich sowohl als fundierte Einführung als auch als Nachschlagewerk.
Skript aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, , Veranstaltung: Berliner Seminare für Verwalter und Vermieter, Sprache: Deutsch, Abstract: Es gibt zwei wesentliche Gründe, eine Kaution zu vereinbaren: a) Forderungssicherung: Als Vermieter bzw. Verwalter möchten Sie auch dann noch auf einen Schuldner oder eine Vermögensmasse zugreifen können, wenn Ihr eigentlicher Vertragspartner - der Mieter - ausfällt. b) Durchsetzungssicherung: Es kostet Geld, Arbeit, Zeit und ist mit einem Risiko behaftet, jede Forderung einklagen zu müssen. Der unmittelbare Zugriff auf eine Kaution zur Verrechnung mit Forderungen bedient diese ohne Prozeß. Ist das aus Sicht des Mieters unberechtigt, muß er klagen, nicht Sie. Die verbreitete Absicherung von Verträgen durch Aufnahme eines zusätzlichen Vertragspartners (Geschäftsführer einer GmbH neben der GmbH, Eltern neben ihrem studentischen Kind, Betreuer neben Betreutem, beide Eheleute statt nur einem) bedient nur das erste dieser Kriterien, und dies viel besser als eine Sicherheit, weil Sie hier unmittelbaren und der Höhe nach unbeschränkten Zugriff auf einen oder mehrere weitere Schuldner erhalten. In solchen Konstellationen stellt sich die Kaution bei genauerer Betrachtung primär als Mittel der schnellen Durchsetzung und erst sekundär als Mittel der Solvenzsicherung heraus. Die Frage nach der "besten" Mietsicherheit ist also nur situationsbezogen zu beantworten. Das ist aber nicht alles. Denn auf den zweiten Blick kommen Praktikabilitätsgesichtspunkte hinzu: welche Sicherheit verursacht mehr, welche weniger Verwaltungsaufwand bei Vereinbarung, Eigentümerwechsel, Verwertung oder Rückgabe? Konträr dazu: wie "sicher" ist eigentlich die Sicherheit? Die Goldmünze in der Mieterakte könnte nach 20 Jahren Mietdauer irgendwie unterwegs abhanden gekommen sein, schlecht verzinstes Bargeld ist nicht mehr viel wert. Werterhalt oder gar Wertsteigerung ist in der Verwaltung deutlich aufwendiger und damit teurer. Wenn es darum geht, in der Zukunft liegende Ausfälle nach ungewisser Dauer und in ungewisser Höhe zu sichern, sind solche Aspekte von erheblicher Bedeutung. Als dritte Überlegung sollte man daher aufnehmen: c) Werterhalt der Sicherheit und Kostenstrukturen: wieviel Sicherheit bietet die "Sicherheit" noch nach einer deutlichen Preisin¿ation? Wie teuer ist es, die Sicherheit zu verwalten? In dem vorliegenden Skript gehen wir für jede einzelne - gängige - Mietsicherheit diesen Fragen nach. Ziel ist, daß Sie entscheiden können, was für den konkreten Vertrag, die konkrete Eigentümer/Verwalter/Mieter-Situation am ehesten Sinn ergibt und wo die spezi¿schen Risiken liegen.
Skript aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, , Veranstaltung: Berliner Seminare für Verwalter und Vermieter, Sprache: Deutsch, Abstract: Aus Verwalterperspektive werden sämtliche Aspekte des Rückerhalts von Mietobjekten beleuchtet: welche Rechtsvorschriften gibt es, welche Fristen gelten, Teilräumung, Rückgabezeitpunkt, Abnahmebegehung, Protokoll, Rückgabe an Dritte oder durch Dritte, Mietermehrheit, Verjährung usw. Ziel ist, daß der Sachbearbeiter in der Immobilienverwaltung oder der selbstverwaltende Eigentümer einen Leitfaden erhält, der ihm in jeder entsprechenden Situation beisteht.Das Skript war Grundlage mehrerer Verwalterseminare zu diesem Thema. Die Ergebnisse der Erörterungen auf den Veranstaltungen, die aufgetretenen Praxisfragen etc. haben darin Eingang gefunden.
Skript aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, , Veranstaltung: Berliner Seminare für Verwalter und Vermieter, Sprache: Deutsch, Abstract: Was tun, wenn Sie einen Titel haben und der Schuldner trotzdem nicht tut, was er soll?In dem vorliegenden Band geben wir aus Praxissicht einen Überblick für all diejenigen Vollstreckungssituationen, die in einer Immobilienverwaltung regelmäßig auftreten: Räumungen, Geldforderungen, Zwangsversteigerungen, Zwangsverwaltungen und immaterielle Dinge wie bspw. Duldung von Modernisierungen, Unterlassen von Immissionen u.ä. Ziel ist, dem hierfür zuständigen Sachbearbeiter in der Verwaltung eine Orientierung sowie Anregungen zu geben, was in welcher Form zu tun oder möglich ist. Zugleich erläutern wir einige rechtliche Hintergründe.Der Band ist die natürliche Fortsetzung unseres Skripts "Mahnen und Beitreiben" und wird seinerseits ergänzt durch das weitere Skript "Mieterinsolvenz".
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