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§§ 613a-619a - Georg Annuß - Bog

- (Betriebsübergang, Zahlung Der Vergütung, Arbeitsschutz, Arbeitnehmerhaftung)

Bag om §§ 613a-619a

Die Neubearbeitung enthält mit der aktuellen Kommentierung des Betriebsübergangs, der in § 613a BGB geregelt ist, vorausschauende Lösungen zu einer der schwierigsten echten Arbeitsrechtsnormen innerhalb des BGB, u.a. mit eingehender Auseinandersetzung mit der aktuellen EuGH- und BAG-Rechtsprechung, die in der vorliegenden Neubearbeitung fundiert analysiert wird. Auf weitere wichtige Aspekte, wie die Bedeutung der Verzugskostenpauschale des § 288 Abs 5 BGB im Arbeitsverhältnis (in der Kommentierung des § 614 BGB), die Auswirkungen von Hausverboten für Arbeitnehmer durch Kunden des Arbeitgebers (s. § 615 BGB) oder die Haftungsbeschränkung bei Schädigung externer Betriebsmittelgeber eingegangen (s. § 619a BGB ) wird unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung fundiert eingegangen. In § 619a wurden überdies die Ausführungen zur Abdingbarkeit der Grundsätze beschränkter Arbeitnehmerhaftung ausgeweitet.

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  • Sprog:
  • Tysk
  • ISBN:
  • 9783805912907
  • Indbinding:
  • Hardback
  • Sideantal:
  • 780
  • Udgivet:
  • 17. juni 2019
  • Ukendt - mangler pt..

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Beskrivelse af §§ 613a-619a

Die Neubearbeitung enthält mit der aktuellen Kommentierung des Betriebsübergangs, der in § 613a BGB geregelt ist, vorausschauende Lösungen zu einer der schwierigsten echten Arbeitsrechtsnormen innerhalb des BGB, u.a. mit eingehender Auseinandersetzung mit der aktuellen EuGH- und BAG-Rechtsprechung, die in der vorliegenden Neubearbeitung fundiert analysiert wird. Auf weitere wichtige Aspekte, wie die Bedeutung der Verzugskostenpauschale des § 288 Abs 5 BGB im Arbeitsverhältnis (in der Kommentierung des § 614 BGB), die Auswirkungen von Hausverboten für Arbeitnehmer durch Kunden des Arbeitgebers (s. § 615 BGB) oder die Haftungsbeschränkung bei Schädigung externer Betriebsmittelgeber eingegangen (s. § 619a BGB ) wird unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung fundiert eingegangen. In § 619a wurden überdies die Ausführungen zur Abdingbarkeit der Grundsätze beschränkter Arbeitnehmerhaftung ausgeweitet.

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