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Im Mittelpunkt dieses Buches steht eine seit dem Contergan-Prozess im Jahre 1970 kaum erforschte Thematik ¿ der strafrechtliche Schutz von Ungeborenen gegen Einwirkungen ihrer Mutter. Der Autor stellt insbesondere die drastischen Folgen des Alkoholkonsums Schwangerer für Ungeborene dar und hinterfragt, ob aus den grundrechtlichen Schutzpflichten Ungeborener eine staatliche Pflicht zum wirksameren Schutz gegen den Alkoholkonsum Schwangerer folgt. Nachdem er dies bejaht, untersucht er, wie die Schutzpflichten de lege ferenda umzusetzen sind. Denkbar wäre einerseits die Schaffung einer strafrechtlichen Norm, die die beschriebene Handlung pönalisiert. Eine andere, vom Autor präferierte, Möglichkeit wäre, verstärkt präventive Gefahrenvorsorge durch effektivere Aufklärungen zu betreiben.
Ausgehend von der im Aktienrecht implementierten Business Judgement Rule wird das Reformerfordernis der Organhaftung im Falle unsicherer Rechtslage unter Berücksichtigung umfassender ökonomischer Erwägungen und der Erkenntnisse aus einer rechtsvergleichenden Analyse zum US-amerikanischen Gesellschaftsrecht untersucht. Gerade die ökonomische Theorie ist daran interessiert, die in Sachen Effizienz optimale Ausgestaltung der Haftungsandrohung zu finden. Das US-amerikanische Gesellschaftsrecht bietet insoweit im Rahmen einer rechtsvergleichenden Analyse eine erste Orientierung für eine Reform der Organhaftung. Die Untersuchung möglicher Reformansätze zeigt, dass de lege lata wie auch de lege ferenda zahlreiche Konzepte für eine Begrenzung der Haftung in Betracht kommen, deren jeweilige Geeignetheit jedoch kritisch zu würdigen ist.
Die Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft sind einer potentiell existenzvernichtenden Haftung ausgesetzt. Weder die Business Judgement Rule noch die Grundsätze der Vorteilsanrechnung oder das Bestehen einer D&O-Versicherung bieten bei einer Inanspruchnahme durch die Gesellschaft ausreichenden Schutz. Die Autorin beleuchtet zunächst die wesentlichen Haftungsrisiken und analysiert die Möglichkeiten einer Regressreduzierung de lege lata. Der Schwerpunkt liegt dabei auf einer Untersuchung der Übertragbarkeit des innerbetrieblichen Schadensausgleichs sowie der Haftungsbeschränkung qua Fürsorge- und Treuepflicht. Abschließend zieht sie Überlegungen de lege ferenda mit ein und unterbreitet mit der Einführung einer Reduktionsklausel in § 93 Abs. 2 AktG einen Reformvorschlag.
Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden (Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG). Die vorliegende Arbeit untersucht ¿ vor dem Hintergrund dieses grundrechtlich gewährleisteten Schutzes ¿ die Stellung behinderter Menschen im Erbrecht. Dabei erörtert der Autor, welche Schwierigkeiten sich bei der Errichtung einer letztwilligen Verfügung durch einen behinderten Erblasser unter anderem im Hinblick auf die Testierfähigkeit sowie die unterschiedlichen Errichtungsformen ergeben. In diesem Zusammenhang werden auch die Einschränkungen erörtert, die ein behinderter Erblasser bei der Auswahl seines Erben erfährt (z. B. § 24 Abs. 2 BeurkG). Darüber hinaus findet eine Auseinandersetzung mit den Problemen statt, die sich bei behinderten Menschen als Erben ergeben (Stichwort: Behindertentestament).
Der demographische Wandel in der Bundesrepublik Deutschland ist deutlich sichtbar. Anlässlich einer immer älter werdenden Bevölkerung hat der Gesetzgeber 2007 aufgrund der wachsenden Zahl an pflegebedürftigen Personen das Pflegezeitgesetz geschaffen, um die Angehörigenpflege in heimischer Umgebung zu fördern. Die Arbeit untersucht die sich aus den Vorschriften des Pflegezeitgesetzes und dem 2012 hinzugekommenen Familienpflegezeitgesetz ergebenden arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen. Dazu werden die neuen Vorschriften im Einzelnen im Kontext des geltenden Arbeitsrechts betrachtet sowie die sich stellenden Probleme herausgearbeitet und einer Lösung zugeführt. Soweit erforderlich, werden Vorschläge zur Anpassung des Gesetzestextes und abschließend ein Vorschlag für ein einheitliches Pflege- und Familienpflegezeitgesetz gemacht.
Der Band stellt die Reichweite und Grenzen der steuerlichen Missbrauchsvermeidung im Europäischen Binnenmarkt dar. Die freie Zirkulation von Kapital, Waren und Dienstleistungen darf insbesondere dann beschränkt werden, wenn die Inanspruchnahme missbräuchlich erfolgt. Der Autor untersucht die Anforderungen an den nationalen Steuergesetzgeber, um durch typisierende Regelungen steuerlich missbräuchliche Gestaltungen im Binnenmarkt zu verhindern. Ausgehend von einer Bestandsaufnahme des ¿Missbrauchs" im Verständnis des Europäischen Gerichtshofs zeigt das Buch die Entwicklungen aus der EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken (ATAD). Der Autor analysiert dafür, wie die Vorschläge der OECD im BEPS-Projekt mit der Missbrauchsvermeidung im Unionsrecht korrelieren.
Im Mittelpunkt dieses Bandes stehen das deutsche und europäische Sachrecht sowie das Kollisions- und internationale Verfahrensrecht bezogen auf kartellrechtliche Schadensersatzklagen. Als Maßstab für die Untersuchung dient der unionsrechtliche «effet utile», der sich als Argumentationslinie durch die nationale und europäische Rechtsprechung und Gesetzgebung zieht. Ein besonderes Augenmerk legt die Autorin auf die Aktivlegitimation indirekter Abnehmer, den Zugang zu Akten der Wettbewerbsbehörden und die Ermittlung des anwendbaren Rechts nach Art. 6 Abs. 3 Rom II-VO. Die Untersuchung erfolgt auch vor dem Hintergrund der europäischen Richtlinie zu kartellrechtlichen Schadensersatzansprüchen.
Die Social Media haben die zwischenmenschliche Kommunikation revolutioniert. Die digitale Mitteilungsbedürftigkeit der Internetnutzer hat ein noch nie dagewesenes Maß erreicht, wodurch das Social Web auch aus arbeitsrechtlicher Sicht immer größere Bedeutung erlangt. Dabei geht es einerseits um die Privatnutzung der Social Media am Arbeitsplatz, andererseits um die im privaten Bereich stattfindende Selbstinszenierung des Arbeitnehmers in den verschiedenen Social Media-Diensten. In beiden Konstellationen kann der Arbeitnehmer verschiedene Pflichtverletzungen begehen. Diese Arbeit befasst sich mit deren Voraussetzungen und kündigungsrechtlichen Folgen sowie verfahrensrechtlichen Fragestellungen.
Ein europäisches Gemeinnützigkeitsstatut mit einem einheitlichen Rechtsrahmen für einen unionsweit anerkannten Gemeinnützigkeitsstatus ist eine der Zukunftsaufgaben der Europäischen Union. Gemeinnützige Einrichtungen stoßen bei grenzüberschreitenden Aktivitäten auf zahlreiche Hindernisse. Mangels Gegenseitigkeitsprinzip der automatischen Anerkennung wird der inländische Gemeinnützigkeitsstatus in einem anderen Mitgliedstaat regelmäßig nicht ohne weiteres anerkannt. Die Rechtsprechung des EuGH hat nur zu einer punktuellen Angleichung der Einzelsteuergesetze der Mitgliedstaaten geführt. Die anhand eines Ländervergleichs herausgestellten Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen zwölf Mitgliedstaaten bilden den Ausgangspunkt, an dem ein europäisches Gemeinnützigkeitsstatut ansetzen kann.
Das Anhörungsrecht der Drittbeteiligten im europäischen Beihilfeverfahren ist derzeit nur auf das förmliche Prüfverfahren beschränkt. Hingegen wird die weit überwiegende Zahl der Verfahren im Vorprüfungsverfahren beendet. Der Autor untersucht die Auswirkungen der Kodifizierung des Rechtes auf gute Verwaltung in Art. 41 GrCh auf die Verfahrensrechte im Beihilfeverfahren. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die Verfahrensrechte der Konkurrenten, aber auch der Beihilfeempfänger durch die Verfestigung dieses Rechtes in der Grundrechtecharta eine Aufwertung erfahren haben. Der Band zeigt Wege auf, wie das auf zügige Erledigung ausgerichtete Vorprüfungsverfahren grundrechtskonform reformiert und der Rechtsschutz im Verwaltungsverfahren durch ein Widerspruchsverfahren verbessert werden können.
Seit den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in den Fällen «Demir und Baykara» sowie «Enerji Yapi-Yol Sen» wird die Rechtmäßigkeit des in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Streikverbots für Beamte heftig diskutiert. Diese neu aufgekommene Diskussion nimmt der Autor zum Anlass zu untersuchen, ob das in der Bundesrepublik Deutschland geltende statusbezogene Streikverbot für Beamte mit dem nationalen Recht sowie mit den völker- und europarechtlichen Vorgaben vereinbar ist. Schwerpunktmäßig wird dabei der Frage nachgegangen, ob das statusbezogene Beamtenstreikverbot gegen Art. 11 EMRK verstößt. Abschließend wird zudem ein Lösungsvorschlag entwickelt, wie die Rechtslage in Deutschland mit den gesetzlichen Vorgaben in Einklang gebracht werden kann.
Die bauplanungsrechtliche Einordnung von Anlagen für den Ferien- und Erholungsaufenthalt wirft nicht wenige Fragen auf. Dies gilt sowohl für Anlagen im Geltungsbereich eines Bebauungsplans als auch im Innen- oder Außenbereich. Die Arbeit bietet eine umfängliche Darstellung der bestehenden Regelungen differenziert nach den in der Praxis wesentlichen Anlagentypen (z.B. Ferienwohnungen, Wochenendhäuser oder dem Boardinghouse). Zudem werden weitere Instrumente zur Steuerung des Fremdenverkehrs auf planungsrechtlicher Ebene dargestellt. Insbesondere widmet sich die Arbeit dem Institut der Fremdenverkehrssatzung nach § 22 BauGB. Hinsichtlich der Einordnung von Ferienwohnungen wird bezweifelt, ob durch die Einführung des § 13a BauNVO tatsächlich eine befriedigende Lösung erzielt worden ist.Gewinnerin des Schleswig-Forum-Preises 2018 in der Kategorie ¿Herausragende Dissertation" auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts
Das Werk behandelt die bisher dogmatisch kaum durchdrungene Thematik der Leitung der Gesellschafterversammlung im Personengesellschaftsrecht. Es gibt einen umfassenden Überblick über die Person des Versammlungsleiters, die Möglichkeiten seiner Bestellung und Abwahl, die Zulässigkeit von Mehrheitsentscheidungen, das Eingreifen von Stimmverboten sowie die Begründung eines Sonderrechts. Es beleuchtet die Kompetenzen des Versammlungsleiters, insbesondere die Beschlussfeststellung im personengesellschaftsrechtlichen Beschlussmängelsystem. Darüber hinaus diskutiert es die Stellung des Versammlungsleiters, das Letztentscheidungsrecht der Gesellschafter sowie Haftungs- und Rechtsschutzfragen bei Leitungsfehlern in Bezug auf die Gesellschaft wie auch die Gesellschafter.
Jede vorsätzliche Straftat, die Steuerhinterziehung eingeschlossen, durchläuft verschiedene Verwirklichungsstufen. Diese Arbeit widmet sich der schwierigen Abgrenzung des Versuchs von der Vorbereitung und der Vollendung im Rahmen der Steuerhinterziehung. Die Darstellung erfolgt - unter Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung seit dem Zuständigkeitswechsel in Steuer- und Zollstrafsachen - anhand von ausgewählten, typischen Fallbeispielen, für die jeweils eine Lösung angeboten wird. Die durch die Autorin vorgenommene Unterteilung der Steuern in verschiedene Gruppen erleichtert die Abgrenzung. Die Arbeit zeigt, dass die allgemeinen Abgrenzungstheorien und insbesondere die Kombinationstheorie auf die Besonderheiten der Steuerhinterziehung reagieren können und zu angemessenen Ergebnissen führen.
Die Publikation widmet sich im Wesentlichen einer Norm: § 266a StGB. Dabei nimmt der Autor eine umfassende Darstellung der Vorschrift, der an ihr geäußerten Kritik ebenso wie der Probleme ihrer praktischen Anwendung ¿ insbesondere in Bezug auf den Begriff »Arbeitgeber« ¿ vor. Der im StGB nur in § 266a StGB vorkommende und im Strafrecht nicht definierte Begriff »Arbeitgeber« ist im Rahmen des weiterhin hoch bedeutsamen Straftatbestands des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt wesentlich. In der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung und der einschlägigen Literatur wird der dieses Sonderdelikt prägende Begriff nur am Rande behandelt. Diese Arbeit versucht, den Begriff »Arbeitgeber« überzeugend auszulegen und im Rahmen der strafrechtlichen Anwendung zu handhaben.
Das Aktiengesetz beschränkt die Dispositionsmöglichkeiten ¿ insbesondere Verzicht auf, Vergleich über, Stundung von, Aufrechnung mit oder Abtretung von Ansprüche(n), sowie die Annahme an Erfüllungs statt ¿ vielfach. Dies geschieht nicht nur durch für alle Ansprüche gültige Regelungen, sondern auch durch viele Sondervorschriften für bestimmte Anspruchstypen (Ersatzansprüche, Einlageansprüche, Rückgewähransprüche, Verlustausgleichsansprüche). Dadurch entsteht eine unübersichtliche Situation, in welcher der Zweck der Dispositionsbeschränkungen nur allzu leicht in den Hintergrund gerät. Ziel dieser Arbeit ist es daher, die verschiedenen Beschränkungen systematisch in ihrem Zusammenwirken zu untersuchen und konsequent an den Erfordernissen des Gläubiger- und Minderheitenschutzes auszurichten.
Nachdem in den achtziger und neunziger Jahren des 20. Jahrhunderts das Leitbild des schlanken Staates propagiert wurde, steht heutzutage die Rekommunalisierung mehr im Fokus. Der Autor prüft den rechtlichen Rahmen von Rekommunalisierungen. Nur dann, wenn Rekommunalisierungen mit einem vertretbaren rechtlichen Aufwand durchgeführt werden können, ergeben die Diskussionen, ob die Daseinsvorsorge besser in privater oder staatlicher Hand liegen soll, einen Sinn. Der Band fasst daher verschiedene rechtliche Aspekte der Rekommunalisierung zusammen und bewertet diese. Er überzeugt durch die strukturierte Zusammenführung der Rechtsbereiche unter einer vereinenden Fragestellung.
Im Mittelpunkt dieser Arbeit steht die Implementierung der EU-Mediationsrichtlinie 2008/52/EG in Italien. Die Frage «Mit der Mediation aus der Krise?» zieht sich dabei wie ein roter Faden durch den gesamten Prozess. Ob es Italien dennoch gelungen ist, die Vorgaben der Richtlinie umzusetzen oder mit Hilfe der Mediation nur ein effizientes Entlastungswerkzeug zur Sanierung des maroden Justizsystems geschaffen hat, ist Gegenstand dieses Werkes. Die «mediazione obbligatoria» ist dabei nur eine der Neuerungen, die die Frage nach der Vereinbarkeit mit der Freiwilligkeit des Mediationsverfahrens aufwirft. Dem Leser wird erstmalig ein umfassender Einblick in die Umsetzung der EU-Mediationsrichtlinie 2008/52/EG in Italien gewährt, der nicht zuletzt für einen Vergleich zwischen dem deutschen und dem italienischen Mediationsgesetz unerlässlich ist.
Manchmal stirbt ein Schädiger nach der deliktischen Handlung, noch bevor ein Schaden eingetreten ist. Im Zeitpunkt des Erbfalls ist dann also der Tatbestand eines deliktischen Anspruchs mangels Erfolgs noch nicht erfüllt. Es besteht somit keine Schadensersatzpflicht, die vererbt werden kann. Wenn nun nach dem Tod des deliktisch Handelnden ein Schaden entsteht, ist fraglich, ob dem Geschädigten gegen den Erben Schadensersatzansprüche zustehen. Diese Arbeit untersucht, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Schadenersatzanspruch gegen die Erben entsteht, wenn der Schädiger vor Schadenseintritt verstorben ist.
Mit dieser Arbeit zeigt der Autor die vielfältigen Wege der politischen Willensbildung im Bundestag einschließlich außerparlamentarischer Einflussnahmen auf und misst sie speziell am Grundgesetz. Aufgrund der Fülle der im Parlament behandelten Thematiken kann nicht jeder Abgeordnete auf jedem Gebiet über ausreichende Sachkenntnisse verfügen. Dies zieht eine Zusammenarbeit der Abgeordneten in Fraktionen und Ausschüssen sowie Kontakte zu außerparlamentarischen Dritten nach sich. Beides dient auch dazu, fremde Wissensressourcen zu erschließen. Wenngleich dies nicht die einzige Ursache für außerparlamentarische Zusammenarbeit ist, zeigt sich hieran, dass Praktiken der Kooperation nicht grundsätzlich unlauter sein können. Der Autor zeigt die Grenzen/Bedingungen der Zulässigkeit auf.
Aufsichtsratsmitglieder von Finanzinstituten und Versicherungsunternehmen sind immer weitergehenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen an ihre Qualifikation ausgesetzt. Das Aktienrecht enthält hingegen kaum derartige Anforderungen. Der Autor untersucht die daraus resultierende Fragestellung, ob die besonderen aufsichtsrechtlichen Anforderungen auf das Aktienrecht ausstrahlen. Er beleuchtet hierzu die Hintergründe für besondere aufsichtsrechtliche Regelungen sowie die Methodik der Ausstrahlung um den bislang wenig konturierten Begriff der «Ausstrahlung im Recht» greifbarer zu machen. Schließlich untersucht er anhand konkreter Beispiele, in welchen Bereichen Ausstrahlungen nachweisbar sind.
Gegenstand der Untersuchung ist eine rechtsvergleichende Betrachtung der Innenhaftung des Vorstands in einer deutschen und einer polnischen Aktiengesellschaft. Dabei geht die Dissertation insbesondere auf den Reformbedarf der Innenhaftung des Vorstands im polnischen Aktienrecht ein. Die Autorin prüft, ob die deutschen Konzepte zur Organhaftung auf das polnische Aktienrecht übertragen werden können, weshalb das deutsche Aktienrecht den Ausgangspunkt der rechtsvergleichenden Analyse bildet. Hierdurch wird die Grundlage für den Kern der Untersuchung, nämlich Gegenüberstellung und Vergleich, geschaffen. Auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse unterbreitet das Buch dem polnischen Gesetzgeber ein entsprechender Vorschlag zur Kodifizierung der Business Judgement Rule.
Anlass dieser Untersuchung ist ein obiter dictum des BVerfG im Honeywell-Beschluss: Kann der Bürger Ersatz eines Schadens vom Staat verlangen, der ihm daraus entstanden ist, dass er auf den rückwirkenden Bestand der Gesetzeslage vertraut und in diesem Vertrauen vermögenswirksame Dispositionen getätigt hat? Die Arbeit analysiert, in welchen Fallkonstellationen ein Vertrauensschaden aufgrund unionsrechtlicher Gebotenheit einer rückwirkenden Anpassung durch die Legislative und die Judikative entstehen kann. Insbesondere wird erörtert, ob eine Integration einer solchen Haftung für legislatives Unrecht in das nationale Staatshaftungssystem de lege lata oder de lege ferenda möglich ist und ob unionsrechtliche Wertungen einem mitgliedsstaatlichen Haftungsanspruch entgegenstehen.
Verwendet eine Partei bei einem Vertragsschluss ungewollt ein falsches Erklärungszeichen, entspricht der äußere Tatbestand der Erklärung nicht dem subjektiv Gewollten. Stimmt die andere Partei zu, setzt sich die Diskrepanz im Vertragstext fort. Die Autorin untersucht sieben Fallgruppen dieser untechnisch als Erklärungsirrtum bezeichneten Konstellation. Anhand eines Beispielsfalls zeigt sie, wie die Fallgruppe nach deutschem und englischem Recht gelöst wird. Sie bezieht die Principles of European Contract Law, die Unidroit-Prinzipien, den Draft Common Frame of Reference, die Feasibility Study und das Common European Sales Law ein. Trotz verschiedener Konzeptionen kommt es zu überraschend ähnlichen Lösungen. Oft sind Auslegungsfragen entscheidender als die Frage nach der Anfechtbarkeit.
V-Leute werden zu strafprozessualen Zwecken eingesetzt, obwohl für sie keine Rechtsgrundlage in der Strafprozessordnung besteht. Ähnlich stellte sich die Situation bis vor kurzem im Bereich der Nachrichtendienste dar. 2016 hat der Gesetzgeber mit den §§ 9a, 9b BVerfSchG reagiert und erstmals eine Regelung für den nachrichtendienstlichen V-Manneinsatz geschaffen. Dadurch wurde auch der Druck auf den Gesetzgeber erhöht, auf dem Gebiet des Strafverfahrensrechts ebenfalls tätig zu werden. Die Autorin bezieht die 2016 eingeführte Neuregelungen des BVerfSchG in die Diskussion ein. Sie zeigt die Notwendigkeit einer strafprozessualen Regelung auf und unterzieht die Anforderungen an eine solche Normierung und die Handlungsmöglichkeiten des Gesetzgebers einer vertieften Analyse.
Minderjährige sind aus dem Sport nicht mehr wegzudenken. Sie nehmen an Welt- und Europameisterschaften teil, gewinnen bei den Olympischen Spielen Medaillen und sind in nahezu jeder Mannschaftssportart vertreten. Die Autorin untersucht die zivilrechtlichen Fragestellungen, die sich im Rahmen der Sportausübung ergeben, und stellt dabei auf die rechtlichen Verbindungen zwischen den minderjährigen Individual- und Mannschaftssportlern auf der einen Seite und den Vereinen/Verbänden auf der anderen Seite ab. Sie untersucht den Vertragsschluss, Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz, Doping, Haftungsfragen und die Beendigung von Vertragsverhältnissen. Der Kern der Arbeit besteht darin, die Schutzbelange des Minderjährigen mit der Chancengleichheit im Sport in Einklang zu bringen.
Der Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (RFSR) beinhaltet mit der grundrechtssensiblen Justiz- und Innenpolitik einen der komplexesten Bereiche der EU. Angesichts von Terrorismus, Wirtschaftskrise, Migrationsdruck sowie Renationalisierung rücken Sicherheitsfragen zunehmend in den Fokus des RFSR. Es ist die Zielsetzung der Autorin, die Entwicklung des Verhältnisses von Freiheit und Sicherheit im RFSR durch eine systematisch-chronologische Untersuchung des EU-Primärrechts aufzuzeigen und zu erörtern, inwiefern der RFSR seinen Bürgern ein angemessenes Verhältnis von Freiheit und Sicherheit bietet. Die Konsequenzen für die Rechtsstellung des Einzelnen und das Gelingen der Europäischen Integration werden dargelegt und Anregungen für die Weiterentwicklung des RFSR unterbreitet.
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