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Der Begriff des leitenden Angestellten ist gesetzlich nicht einheitlich definiert. Einigkeit besteht dahingehend, dass ein leitender Angestellter auf Grundlage eines Arbeitsvertrages tätig ist und für den Arbeitgeber unternehmerische Funktionen in eigener Verantwortung und mit einem erheblichen eigenen Entscheidungsspielraum übernimmt. Angesichts dieser Zwitterstellung stellt sich die Frage nach der Haftung des leitenden Angestellten. Anna Kuhn untersucht, ob das Arbeitnehmerprivileg und die Business Judgment Rule jeweils auf leitende Angestellte Anwendung finden und in welchem Verhältnis diese Haftungsbeschränkungen zueinander stehen. Anschließend analysiert sie, ob eine Pflicht oder eine Obliegenheit zum Abschluss einer D&O-Versicherung besteht und ob sich das (Nicht-)Bestehen der Versicherung auf die Haftung auswirkt.
Die Neubearbeitung 2023 beschäftigt sich ua mit den Änderungen, die das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts für das Internationale Privatrecht mit sich brachte. Dazu zählt die Reform des Art 7 EGBGB zu dem auf die Rechts- und Geschäftsfähigkeit anwendbaren Recht, deren Neufassung des Absatzes 2 weitreichende Folgen für den inländischen Geschäftsverkehr haben wird. Erhebliche praktische Bedeutung hat das in den Art 10, 47 und 48 EGBGB geregelte internationale Namensrecht, zu dem in jüngerer Zeit mehrere grundlegende BGH-Entscheidungen ergangen sind.
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