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Hvem skal løfte bevisbyrden i en civil sag? I udgangspunktet er det den, der fremsætter krav, der har bevisbyrden - men der afviges ofte fra denne almindelige bevisbyrderegel.Bevisbyrden i civile sager undersøger nogle betydningsfulde procesretlige problemstillinger, der er helt uomtalt i retsplejeloven: Navnlig hvornår den almindelige bevisbyrderegel fraviges ved omvendt eller delt bevisbyrde på grundlag af præsumptioner eller formodninger. Bogen vurderer desuden modbevis, herunder hvilken forskel der er på modbevis og omvendt bevisbyrde, ligesom den analyserer bevisstyrkekravet i dansk retspraksis. Endelig påpeger bogen det bemærkelsesværdige forhold, at domstolene som alternativ til omvendt bevisbyrde til dels ud fra de samme synsvinkler kan lempe de almindelige bevisstyrkekrav.Erik Hørlyck er advokat og fungerer ofte som voldgiftsdommer. Han blev i 2015 æresdoktor ved Aarhus Universitet.
Mit der Entwicklung der chinesischen Wirtschaft besteht ein immer größerer Bedarf, die chinesische Schiedsgerichtsbarkeit als ein Streitbeilegungsmittel zu internationalisieren. Die Beiträge zeigen die grundlegenden Rechtsfragen in Bezug auf die chinesische Schiedsgerichtsbarkeit, insbesondere die Rolle des staatlichen Gerichts im Schiedsverfahren, die nicht zu übersehen ist. Die Autorin forscht nicht nur die vielfältigen geltenden Rechtsgrundlagen, sondern auch zahlreiche praktischen Entscheidungen der chinesischen Gerichte. Daher dienen die Beiträge nicht nur dem akademischen Zweck, sondern haben auch eine praktische Relevanz.
In the first comprehensive account of the Supreme Court¿s race-related jurisprudence, a distinguished historian and a renowned civil rights lawyer scrutinize a legacy too often blighted by racial injustice. Discussing nearly 200 cases in historical context, the authors show the Court can still help fulfill the nation¿s promise of equality for all.
Die Rechtsbehelfe in der Zwangsvollstreckung sind immer wieder Gegenstand des juristischen Diskurses, innerhalb legislativer Reformbestrebungen führen sie aber ein Schattendasein. Trotz ihrer häufig kritisierten Komplexität bestehen die Normen über die vollstreckungsspezifischen Rechtsbehelfe seit dem Inkrafttreten der Zivilprozessordnung nahezu inhaltsgleich. Diese Dissertation zeigt die mit dem bestehenden Rechtsbehelfssystem in der Zwangsvollstreckung einhergehenden Probleme auf und beantwortet die Frage, inwieweit es zur Lösung aktueller Fragestellungen geeignet ist. Vorgestellt werden konkrete Vorschläge zur Reform der geltenden Vorschriften sowie zur Einführung bislang ungeschriebener Rechtsbehelfe.
Kaspar Krolop untersucht Covenants bei unbesicherten Darlehen, Genussrechten und weiteren Formen hybriden Kapitals. Diese unter dem Begriff "Risikokapital auf schuldrechtlicher Grundlage" zusammengefassten Vertragsgestaltungen sind ein Anwendungsbeispiel für transnationales Private Ordering durch komplexe Verträge mit Organisationselementen. Ein Fokus der Arbeit liegt auf der rechtlichen Einordnung dieses Phänomens mit Folgerungen für die Abgrenzung von Vertrag und Verband unter Berücksichtigung der Implikationen für die Corporate Governance der zu finanzierenden Gesellschaft. Dabei spannt er den Bogen von vertragsrechtlichen Grundlagen und Erkenntnissen der Institutionenökonomik über gesellschafts-, kollisions- und europarechtliche Fragen bei der Verzahnung von deutschem Verbandsrecht mit ausländischem Recht unterliegenden Verträgen bis hin zu den konkreten Haftungsfragen im Vertrags-, Gesellschafts- und Insolvenzrecht. Der Autor entwickelt dabei ein international und interdisziplinär anschlussfähiges Einordnungsraster für schuldrechtliche Verträge mit Organisationselementen im Grenzbereich zwischen Austauschvertrag und Verband. Darüber hinaus bietet die Arbeit der Kautelarpraxis Orientierung im Hinblick auf die Möglichkeiten und Grenzen der Gestaltungsfreiheit bei Finanzierungsinstrumenten auf schuldrechtlicher Grundlage sowie mit diesen einhergehenden Haftungsrisiken.
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,3, , Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Arbeit sollen zunächst die wesentlichen Gesetzesinhalte von RBerG und RDG vorgestellt werden. Sodann erfolgt eine Darstellung der Entwicklung der Reform des Rechtsberatungsgesetzes einschließlich der beabsichtigten Änderungen, ausgehend von den überholten Begriffen der Geschäftsmäßigkeit, der Rechtsbesorgung und der Rechtsberatung hin zu dem zentralen Begriff der Rechtsdienstleistung. Die maßgeblichen inhaltlichen Änderungen werden gegenübergestellt. Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit der Kritik an dem Gesetzentwurf zum neuen RDG schließt sich an. Sodann werden die Auswirkungen des neuen RDG auf die Tätigkeit der Rechtsschutzversicherungen im Rahmen ihres Rechtsberatungsservice dargestellt. Die Ausführungen schließen mit einer zusammenfassenden Stellungnahme und einem Ausblick.Ziel des Gesetzesentwurfes ist der Schutz der Ratsuchenden und die Stärkung des bürgerlichen Engagements. Dies gehe einher mit einer Deregulierung und Entbürokratisierung. Es sollen nur noch solche Dienstleistungen dem Verbotsbereich des Gesetztes unterstellt werden, die eine substanzielle Rechtsprüfung erfordern und sich nicht auf die bloße Anwendung des Rechts beschränken. Diese Ziele sollen dadurch erreicht werden, dass Rechtsdienstleistungen durch Nicht-Anwälte zugelassen werden sollen. Alle Berufsgruppen sollen Rechtsdienstleistungen als Nebenleistungen anbieten können, beispielsweise die Beratung eines Architekten zu baurechtlichen Fragen.Der Gesetzesentwurf ist bereits auf heftige Kritik gestoßen. Insbesondere die Anwaltschaft sieht das Ziel, den Schutz der Ratsuchenden zu gewähren, gefährdet. Eine qualifizierte Rechtsberatung werde nämlich nicht mehr sichergestellt. Die Befugnis zur Rechtsberatung werde nicht mehr an eine Ausgangsqualifikation geknüpft. Auf dem Gebiet der Rechtsberatung könne ¿ unabhängig von der Vorbildung ¿ praktisch jedermann tätig werden. Für Ratsuchende werde es damit schwieriger als bisher zu erkennen, welcher Fachmann tatsächlich Fachmann ist.
The legal framework is an essential instrument in modern rule-of-law societies for defining standards of societal life. Of course, ways of governance by law may vary between legal systems and cultures, but in the analysis of legal governance instruments, the interplay between substantive standards and their procedural enforcement is always of central importance. In the pursuit of certain political or social goals, a legal system is basically faced with two options: the exertion of influence on the behaviour of its citizens either by means of preventive or of reactive instruments. The relationship of these two regulatory tools is a key element for the analysis and understanding of a legal system. With contributions by:Alexander Bruns, Maximilian Haedicke, Shiho Kato, Sebastian Krebber, Julia Caroline Scherpe, Masabumi Suzuki, Stefan Thönissen, Alisher Umirdinov, Jan von Hein, Miyuki Watanabe, Roman Würtenberger, Dai Yokomizo, Tomohiro Yoshimasa
In vielen Staaten bezieht die öffentliche Hand zur Erfüllung von Aufgaben der Daseinsvorsorge auch private Unternehmen ein. Azar Aliyev untersucht den Konzessionsvertrag als ein Instrument solcher öffentlich-privater Partnerschaften im russischen und kasachischen Recht. Konzession ist in beiden Staaten gesetzlich als Vertrag über Errichtung, Modernisierung, Betrieb und Rückübereignung von öffentlichen Infrastrukturobjekten durch Private definiert. Ebenso wie in Deutschland spielen dabei Privatrecht und öffentliches Recht zusammen; allerdings liegt der Schwerpunkt der Diskussion in den untersuchten Staaten anders als in Deutschland nicht im Verwaltungs-, sondern im Privatrecht.Die Arbeit diskutiert die Konzession auch als Mittel, im Kontext eher labiler juristischer Infrastruktur "Inseln der Stabilität" für langfristige und komplexe Großprojekte zu schaffen. Dabei werden viele Grundsatzfragen des Zivilrechts sowie des Wirtschaftsprivat- und Wirtschaftsverwaltungsrechts aufgegriffen und analysiert.
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