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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich BWL - Sonstiges, Note: 1,7, Universität Paderborn, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Schuljahr 2015/2016 ließen sich 152.519 Lehrpersonen an nordrhein-westfälischen Schulen dem Berufsbeamtentum zuordnen. Demgegenüber standen im vergangenen Schuljahr 39.320 angestellte Lehrer im öffentlichen Dienst, darunter befristete und unbefristete Lehrkräfte mit Bezahlung nach TV-L. Somit stellen die nordrhein-westfälischen Staatsbeamten aktuell einen Anteil von 78,3% und die Angestellten von 20,2%, die fehlenden 1,5% gehören zur Minderheit ohne Tarifvertrag. Diese Berufsgruppe steht exemplarisch für den analytischen Vergleich des Beschäftigungsverhältnisses eines Beamten und eines Angestellten. Mit der rechtlichen Statusgruppenunterscheidung besitzt Deutschland ein Unikat in der Welt, denn nirgendwo anders gibt es diesen Klassenunterschied bei Lehrkräften trotz qualitativ simultaner Arbeit. Auch unter den einzelnen Bundesländern existieren hier Unterschiede. In Berlin z.B. ist die Neuverbeamtung der Lehrkräfte im Gegensatz zu NRW komplett abgeschafft. Diese Bachelorarbeit orientiert sich jedoch am Beispiel von NRW. Auswirkungen hat die Statusgruppenspaltung vor allem auf die Einkommensverhältnisse und die Altersvorsorge, weswegen es das Ziel der Arbeit ist, einen Überblick über das Besoldungs- und Entlohnungssystem zu bekommen und deren Differenzen zu extrahieren. Insbesondere auf die unterschiedliche Situation bei der Altersvorsorge soll der Fokus gelegt werden, da diese in der Öffentlichkeit oft zu kontroversen Diskussionen aufgrund der scheinbar existierenden Diskriminierung seitens der Angestellten führt. So stellt diese Arbeit im Kapitel 2 eine grundlegende Definition anhand der Rechte und Pflichten der beiden Gruppierungen sowie die Parameter, die deren Einkommen und Ruhegehalt beeinflussen, heraus. Kapitel 3 befasst sich anschließend mit einem hypothetischen Lebenszyklusmodell nebst Sensibilitätsanalyse, das mithilfe der Kapitalwertmethode darüber Aufschluss geben soll, welches Beschäftigungsverhältnis die optimale Arbeitskraftinvestition darstellt.
Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: 1,3, Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung Brühl - Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung, Sprache: Deutsch, Abstract: Öffentlich-rechtliche Dienstherren verfügen in Form des Disziplinarrechts über ein äußerst wirksames Mittel, um die Beamten durch Disziplinarmaßnahmen zur Pflichterfüllung zu mahnen und sich in besonderen Ausnahmesituationen von diesen zu lösen. Doch stellt sich die Frage, inwieweit ein Dienstvergehen des Beamten mit einer Disziplinarmaßnahme sanktioniert werden kann, sofern dem Beamten schon durch die Strafgerichtsbarkeit eine Strafe auferlegt wurde. Zur Klärung dieser Fragestellung wird zunächst das Verhältnis zwischen Straf- und Disziplinarrecht unter Ausführung des Ziels und Zwecks der jeweiligen Sanktionsmaßnahmen dargestellt. Darauf aufbauend soll die Vereinbarkeit mit dem Doppelbestrafungsverbot bei Verhängung einer zusätzlichen Disziplinarmaßnahme nach einer strafgerichtlich ausgesprochenen Strafe eruiert werden. Anschließend werden die gesetzlich festgeschriebenen Spielräume für eine Disziplinarmaßnahme nach der strafgerichtlichen Verurteilung des Beamten zu einer Strafe aufgezeigt und in einer abschließenden Bewertung untersucht, ob diese Regelung das Verhältnismäßigkeitsprinzip hinreichend beachtet.
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