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ALT OM MOMSKARRUSELLER, FAKTURAFABRIKKER OG ORGANISERET SVINDEL I MILLIARDKLASSENEngang stod der respekt om kongens mønt. Men nu trækker staten de store sedler tilbage. Udenlandske banker afviser at tage imod danske kroner. Og står du i Netto og langer en 500-kroneseddel over kassebåndet, kan du nærmest føle dig som en forbryder. Hvordan kunne det gå til?To af Danmarks mest garvede journalister fortæller i denne bog om et netværk af danske og udenlandske svindlere, som siden midten af 00’erne har forfinet kunsten at forvandle beskidte penge til rede penge. Bogen dissekerer dette kriminelle columbusæg: De mere og mere komplekse metoder – fra momsbedrageri over fakturafabrikation til kryptosvindel. En voksende kriminel økonomi baseret på systematisk tyveri fra den danske statskasse. Og ikke mindst underverdenens nye hierarki af subsistensløse stråmandsdirektører og karusselkonger i Dubai, som det danske politi og retssystem endnu kun bider i haserne.
Die Hinzurechnungsbesteuerung ist seit 1972 eine bekannte Maßnahme des nationalen Steuerrechts, um die rein künstliche Gewinnverlagerung ins Ausland zu vermeiden. Trotz ihres stolzen Alters hat die Diskussion um die Hinzurechnungsbesteuerung infolge der Reform der nationalen Regelungen durch das ATADUmsG jüngst wieder an Fahrt aufgenommen. Der Autor befasst sich umfassend mit den Änderungen der nationalen Hinzurechnungsbesteuerung infolge des ATADUmsG. Der Fokus liegt auf den Änderungen, die sich bei Unternehmensakquisitionen ergeben. Der Arbeit liegt damit eine vergleichende Betrachtung zwischen alter und neuer Rechtslage zugrunde. Die eintretenden Änderungen werden durch diverse Handlungsalternativen anschaulich herausgearbeitet. Zudem legt der Autor dar, ob und inwiefern die nationalen Regelungen den sekundärrechtlichen Vorgaben der ATAD genügen oder gar über diese hinausgehen.
Das elektronische Veranlagungsverfahren ist mit vielen Neuerungen für Steuerpflichtige und Finanzverwaltung, aber auch für Steuerberater verbunden. So ergeben sich neue Fragestellungen im Zusammenhang mit der elektronischen Übermittlung der Steuererklärung, der E-Bilanz, dem Umgang mit der Einreichung von Belegen im Rahmen der Abgabe von Steuererklärungen, dem Freitextfeld sowie den Daten, die von Dritten gemeldet und elektronisch abgerufen werden können. Die Prüfung von etwaigen straf- und haftungsrechtlichen Gefahren sowie berufsrechtlichen Aspekten für Steuerberater steht im Fokus dieser Arbeit. Hierdurch wird aufgezeigt, inwieweit sich durch den Wandel zum ¿E-Government" neue Funktionen für Steuerberater ergeben und sich Verantwortlichkeiten verschieben.
Masterarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 2,3, FOM Hochschule für Oekonomie und Management gemeinnützige GmbH, Hochschulstudienzentrum Hamburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit beleuchtet die Selbstanzeige nach § 371 AO. Dieser hebt sich im deutschen Strafrecht durch seinen Ausnahmecharakter hervor, wonach ein Steuerpflichtiger strafrechtlich nicht verfolgt wird, obwohl er den Tatbestand der Steuerhinterziehung gemäß § 370 AO erfüllt hat. Damit die Selbstanzeige auch eine strafbefreiende Wirkung entfaltet, muss der Steuerpflichtiger vollständige und richtige Angaben, mithin also "reinen Tisch" machen, worauf in der Arbeit näher einzugehen sein wird.Damit stellt die in Aussicht gestellte "Wohltat", durch die Selbstanzeige eine Strafbefreiung zu bekommen, den Steuerpflichtigen vor einer folgen- schweren Entscheidung, die aufgrund der Komplexität der Materie gründlich durchdacht sein muss. Mit welchen Risiken und Fallstricken die Abgabe einer Selbstanzeige verbunden ist, kann nicht zuletzt an den prominenten Fällen wie Uli Hoeneß und Alice Schwarzer nachjustiert werden, was sich auch letztlich durch den steten Rückgang der Selbstanzeigen abzeichnet.Gleichwohl gewinnt das Institut der Selbstanzeige, auch dank der internationalen Zusammenarbeit noch mehr an Bedeutung und dürfte aktueller sein als je zuvor. Eingebettet in dem "Common Reporting Standard" (CRS) sowie im Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen (FKAustG), kommt der Fiskus an Daten von Steuerbürgern. An dem automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten nehmen zurzeit 109 Staaten teil, die Auslandskonten ihrer Bürger auswerten. Bevor das Institut der Selbstanzeige unter Lupe genommen wird, ist auf die wesentlichen Aspekte der Steuerhinterziehung nach § 370 AO einzugehen. Sodann werden die positiven und negativen Voraussetzungen einer wirksamen Selbstanzeige eingehend erläutert. Dabei wird das Verhältnis zu anderen Vorschriften, insbesondere zum Strafverfolgungshindernis des § 398a AO näher behandelt. Auf die Folgen einer strafbefreienden Selbstanzeige wird ebenfalls eingegangen.
2016 wurde der Süddeutschen Zeitung ein Datenleak mit 13,4 Millionen Dokumenten zugespielt: Die Paradise Papers. Sie enthalten Hinweise auf tausende Fälle der Steuervermeidung von Milliardären und großen Konzernen.Das Datenleak stieß eine Recherche an, die ein Zitat von Wolfgang Schäuble zu bestätigen schien: ¿Manchmal ist die Phantasie des Steuerzahlers größer als die Regelungskraft des Gesetzgebers.¿ In dieser Publikation zeigt Jana Wolken, mit welchen Tricks Steuerpflichtige ihre Steuerlast auf ein Minimum senken.Die Autorin diskutiert anschließend, wie der Gesetzgeber dem entgegengetreten kann. Außerdem bewertet sie ausgewählte Gegenmaßnahmen in Hinblick auf ihre Effektivität.Aus dem Inhalt:- Panama Papers;- Steuervermeidung; - Briefkastengesellschaft; - Steuergestaltung; - Nike
Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,7, Hochschule München, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Begriff ¿Geldwäsche¿ und dessen Wirtschaftsmodell reichen bis in die 30er Jahre. Dem deutschen Journalisten Ulli Kulke zufolge findet diese kriminelle Handlung ihren Ursprung in Amerika wieder, welches gegen Ende der 1920er-Jahre erstmalig von der Mafia angewendet wurde. Die Geldwäsche ist ein wichtiger Mittelpunkt der organisierten Machenschaften. Als Mittel zur Strafverfolgung und aufgrund der Verstärkung zur Beseitigung von Finanzkriminalität, wurde in Deutschland gegen Ende der 1980er Jahre entsprechend eine prägnante Ausarbeitung von Gesetzen gegen die Geldwäsche entworfen. Die Einführung des Geldwäschegesetzes befähigen das Zusammenspiel zwischen den Finanzbehörden und den Staatsanwaltschaften. Hierbei werden auf die Erneuerungen des Geldwäschegesetzes eingegangen, sowie auf den Aufbau und die steuerliche Praxis in der Beratung.
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